CMR-Stoffe (Art. 15) sind Stoffe, die: carcinogen (krebserzeugend), mutagen (erbgutverändernd) oder reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend) sind bzw. unter Verdacht stehen, so zu wirken. Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als CMR-Stoffe eingestuft sind, sind grundsätzlich verboten. Sie werden entsprechend ihrer Toxizität in Gefahrenkategorien eingeteilt:
Kategorie 1A oder 1B
Ein Stoff der Kategorie 1A oder 1B darf in kosmetischen Mitteln in Ausnahmefällen verwendet werden, wenn alle der folgenden Kriterien erfüllt sind:
- die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit der Verordnung (EG) Nr. 178/2002
- es keine geeigneten Ersatzstoffe gibt
- es um eine bestimmte Verwendung mit bekannter Exposition geht
- er vom SCCS als sicher bewertet wurde
Kategorie 2
Ein Stoff der Kategorie 2 kann in kosmetischen Mitteln verwendet werden, wenn er vom Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS) als sicher befunden wurde.