Honig besitzt bei uns in Österreich einen hohen Stellenwert. Das Naturprodukt wird von Konsumentinnen und Konsumenten sehr geschätzt.
Voraussetzung, um Honig zu vermarkten, ist neben der guten Qualität und der Echtheit des Produktes auch eine korrekte Kennzeichnung. Sie wollen Ihr Etikett ansprechend und geschmackvoll gestalten, die unzähligen rechtlichen Vorgaben lassen Sie aber an der korrekten Umsetzung zweifeln? Wir unterstützen gerne bei den beiden großen Fragen „Was muss am Etikett stehen?“ und „Was darf am Etikett stehen?“.
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen zur Kennzeichnung
- Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel - LMIV
- Verordnung über Honig, BGBl. II Nr. 40/20024 idgF - Honigverordnung
- Richtlinie (EU) 2024/1438 zur Änderung der Richtlinien des Rates 2001/110/EG über Honig [….] - “Frühstücksrichtlinien“
- Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel – ClaimsV
- Praktische Beispiele
- Fragen und Antworten
Zielgruppe
- Imkerinnen und Imker
- Verantwortliche Personen im Bereich der Honigvermarktung
- Alle Honigliebhaberinnen und -liebhaber mit Interesse an korrekter Kennzeichnung
Sprache
Deutsch
Anmeldeinformation
Wir bitten um Anmeldung bis spätestens 17.11.2025.
Diese Veranstaltung wird als reine Online-Veranstaltung durchgeführt.
Fachliche Leitung und Vortragende
Dr. Daniela Schachner
Leitung des Instituts für Lebensmittelsicherheit Linz
AGES, Geschäftsfeld Lebensmittelsicherheit
Weitere Vortragende
Mag. Dr. Sandra Brunner
AGES, Geschäftsfeld Lebensmittelsicherheit
Institut für Lebensmittelsicherheit Linz
Abteilung Lebensmittelanalytik
Gerne können Sie Ihre themenbezogenen Fragen auch schon vorab an akademie@ages.at stellen. Die gesammelten Fragen werden von den Vortragenden während des Webinars beantwortet.