Rechtliches

Die AGES ist eine GmbH, die zu einhundert Prozent im Eigentum der Republik Österreich steht. Ihre Gesellschafterrechte werden vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft ausgeübt.

Im Auftrag der Eigentümer erbringt die AGES verschiedene Leistungen in den Bereichen Öffentliche Gesundheit, Ernährungssicherheit und Verbraucher:innenschutz.

Die rechtliche Grundlage für ihre Arbeit bilden das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz (GESG), den diesem zugeordnete Materiengesetze (u.a. Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG) und einschlägige europäische Regelungen. Weiters gelten alle einer GmbH zugeordneten rechtliche Grundlagen.

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Für jede Bestellung der AGES GmbH als Bestellerin gelten ausschließlich die nachstehenden Einkaufsbedingungen.

Sollten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der AGES inhaltlich von den Geschäftsbedingungen der Vertragspartnerin oder des Vertragspartners abweichen, so sind diese für die AGES nur dann verbindlich, wenn sie von der AGES schriftlich anerkannt wurden.

Corporate Governance

„Corporate Governance“ bezeichnet allgemein die verantwortungsvolle Führung von Unternehmen und deren Kontrolle. Bei öffentlichen Unternehmen wird von „Public Corporate Governance“ gesprochen, die den ursprünglichen Begriff vor allem um das Kriterium der Transparenz erweitert.

In Österreich gilt für Unternehmen wie die AGES der sogenannte „Public Corporate Governance Kodex“, der von einer Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt erarbeitet wurde. Er schafft einheitliche Richtlinien für öffentliche Unternehmen, die sowohl die Überwachung als auch die Unternehmensführung transparenter machen sollen.

AGES Verhaltenskodex

Die AGES steht für die Werte verantwortungsvoll, objektiv und kompetent. Unsere Werte stehen im Mittelpunkt unseres Handelns und spiegeln unsere Kultur wider. Der Verhaltenskodex der AGES ist die Basis für moralisch, ethisch und rechtlich einwandfreie Verhaltensweisen all unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Objektivität & Unparteilichkeit

Die AGES und ihre Mitarbeiter:innen sind aufgrund des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes (BGBl I  Nr. 63/2002 idgF) aber auch durch weitere Vorschriften (zB § 7 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz, BGBl. Nr. 51/1991 idgF, oder auch die der Akkreditierung zu Grunde liegenden ISO-Normen) zur Wahrung der Objektivität, Unparteilichkeit und Unbefangenheit verpflichtet.

Da das menschliche Handeln von vielen verschiedenen Faktoren beeinflusst werden kann, nicht nur von finanziellen Überlegungen, sondern nicht zuletzt auch von individuellen Meinungen, Einstellungen, Werten und Sympathie, hat die AGES ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Vermeidung von Interessenkonflikten etabliert.

Gleichbehandlung, Genderaspekte & Frauenförderung

Wir bekennen uns zu einer aktiven Gleichstellungspolitik und setzen die Ausführungen und Vorgaben des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes um. Wir setzen uns aktiv und nachhaltig für ein diskriminierungsfreies, gleichstellungsorientiertes Arbeitsumfeld, sowie für eine Kultur der Anerkennung und gegenseitigen Wertschätzung aller Beschäftigten ein.  Wir nützen die Strategie des Gender Mainstreamings, worunter alle Maßnahmen und Handlungen verstanden werden, die zur Gleichstellung von Frauen und Männern unter gleichen Rahmenbedingungen führen. Ziele sind die Chancengleichheit von Männern und Frauen, Bewusstseinsbildung, Ausgleich bestehender Belastungen und Erhöhung des Frauenanteils in administrativen Entscheidungspositionen (z. B. in Vorständen, Ausschüssen, Jurys), Führungsfunktionen, Kommissionen und Gremien. Wir haben im Unternehmen eine Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen und eine Beauftragte für Gender Mainstreaming etabliert. 

Insbesondere folgende Maßnahmen dienen der Gleichstellung von Frauen und Männern

Erstellung eines Frauenförderungsplanes für einen Zeitraum von sechs Jahren

  • Evaluierung des Frauenförderungsplans der AGES alle zwei Jahre

Erstellung eines jährlichen Einkommensberichtes gem. § 6a des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes

Aktive Förderung weiblicher Bewerberinnen für Führungspositionen

  • Unterstützung bei Karriereplanung für weibliche Fach- und Führungskräfte
  • Souveränitätstrainings für weibliche Fach- und Führungskräfte  
  • Bewerbungs-Coaching für Bewerberinnen
  • gezielte Förderung von weiblichen Führungs-Bewerberinnen und Nachwuchs-Führungskräften bei Nachbesetzungen
  • Sensibilisierung der Führungskräfte für die Gleichbehandlung durch Schulungsmaßnahmen

Förderung von naturwissenschaftlichen Expertinnen

  • Projekte im Rahmen des Programms „FEMTech“ des BMK, u.a. Talenteprogramm suceed@ages
  • Unterstützung der Expertinnen bei unternehmensinterner Zusammenarbeit sowie zur Förderung der internationalen Vernetzung
  • Einmeldung von Expertinnen bei nationalen und internationalen Expertinnen-Datenbanken

Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch

  • flexible Arbeitszeitmodelle
  • Möglichkeit zur Telearbeit / home office
  • Ferienbetreuung für Mitarbeiter:innen-Kinder
  • Sensibilisierung der Führungskräfte durch Schulungsmaßnahmen
  • Umfangreiche Informationen, Links zu Betreuungseinrichtungen sowie Leitfäden für Führungskräfte und Mitarbeiter:innen im ‚Karenzpaket‘ unter Einbeziehung von Eltern-, Pflege- und Bildungskarenz sowie Sabbaticals
  • aktive Unterstützung karenzierter Mitarbeiter:innen vor dem Wiedereinstieg
  • Unterstützungsmaßnahmen beim Wiedereinstieg nach Karenzierung
  • keine Tagesrand-Termine für Sitzungen etc.
  • unternehmensinterne Angebote zur Work-Life-Balance, physischen und psychischen Gesundheit

Interne und externe Informationspolitik

  • unternehmensinterne Website zur Gleichbehandlung
  • interne Informationsarbeit wie Bekenntnis zur Gleichstellung, Vorträge, Broschüre zur Gleichbehandlung in der AGES, Leitlinie zur geschlechtergerechten Sprachverwendung, Sensibilisierungsmaßnahmen
  • Informationen zum Schutz der Menschenwürde am Arbeitsplatz, insbesondere gegen Bossing, Mobbing oder sexuelle Belästigung
  • Verankerung des Frauenförderungsplans im Intranet AGNES, Begrüßungsmappe, Integrationsplan
  • Externe Informationsarbeit wie Teilnahme am Girls-Day/Töchtertag, keine stereotypen bildlichen Darstellungen von Männern und Frauen in AGES-Publikationen und digitalen Medien der AGES, etc
  • regelmäßige Schulungen der Gleichbehandlungsbeauftragten, Teilnahme an maßgeblichen Vernetzungsplattformen sowie Arbeitsgruppen des Bundes, etc

Bei der Umsetzung der Frauenförderung zur De-facto-Gleichstellung setzen wir folgende Ziele:

  • Chancengleichheit: Frauen als gleichwertige und gleichberechtigte Partnerinnen in der Berufswelt anerkennen.
  • Bewusstseinsbildung: Das Selbstbewusstsein von Frauen stärken und berufliche Identitäten fördern, die Bereitschaft erhöhen, Einfluss zu nehmen, mitzugestalten, Entscheidungen zu treffen, Verantwortung zu übernehmen. Neue Wege der Zusammenarbeit zwischen Frauen und Männern im Beruf als Chance für beide Geschlechter verstehen.
  • Frauenförderung und Gender Mainstreaming: Den Frauenanteil in administrativen Entscheidungspositionen (z. B. in Vorständen, Ausschüssen, Jurys), Gremien, Kommissionen und Führungsfunktionen erhöhen, eine bereits erreichte Frauenquote wahren. Sämtliche Entscheidungsprozesse anpassen, den Abbau von Benachteiligungen von Frauen, die durch bestehende gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen vorgegeben sind und in das Berufsleben hineinwirken, anstreben. Die Strategie des Gender Mainstreaming in allen Tätigkeitsbereichen der AGES verankern.
  • Ausgleich bestehender Belastungen: Die Voraussetzungen zur Vereinbarkeit familiärer Verpflichtungen und beruflicher Interessen verbessern durch Ausgleich der Benachteiligungen, die auf Grund der gesellschaftlichen Arbeitsteilung bestehen. Die Akzeptanz der Inanspruchnahme von Elternkarenz, Teilzeitarbeit zur Wahrnehmung der Betreuungspflichten für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige insbesondere durch Männer anstreben.

Amtssignatur

Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die im untenstehenden PDF-Dokument ausgewiesene Bildmarke.

Prüfung der elektronischen Amtssignatur
Die Echtheit der Amtssignatur kann unter https://www.signaturpruefung.gv.at oder durch Vorlage bei der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH überprüft werden.

Jahresabschluss und Lagebericht

Unser Jahresabschluss und Lagebericht ist in den Downloads für Sie einsehbar. Darin finden Sie alle Informationen zu unserem Unternehmen des vergangenen Jahres.

Aktualisiert: 17.01.2024