Für die Einteilung der Qualität eines Badegewässers werden unter anderem folgende Parameter herangezogen:
Indikatorkeime
die auf eine eventuelle Verschmutzung mit Fäkalien hinweisen:
Der Richtwert von 100 KBE/100 ml sollte nicht überschritten werden. Wird ein Grenzwert von 1000 KBE/100 ml überschritten, muss ehebaldigst eine Nachkontrolle durchgeführt werden. Wird auch dabei der Grenzwert überschritten, muss die Bezirksverwaltungsbehörde informiert werden.
Der Richtwert von 100 KBE/100 ml sollte nicht überschritten werden. Wird ein Grenzwert von 400 KBE/100 ml überschritten, muss ehebaldigst eine Nachkontrolle durchgeführt werden. Wird auch dabei der Grenzwert überschritten, muss die Bezirksverwaltungsbehörde informiert werden.
Sichttiefe
Als Faustregel gilt, dass man seine Füße sehen können soll, wenn man bis zu den Knien im Wasser steht.
Die Wasserproben werden 20 bis 30 cm unter der Wasseroberfläche entbommen. Zugleich wird ein Ortsbefund erstellt, in dem u. a. das Wetter, die Zahl der Badegäste oder die Anwesenheit von Wasservögeln festgehalten werden. Die Proben werden gekühlt und lichtgeschützt ins Labor gebracht, wo sie vor der asuwertung 36–72 Stunden bebrütet werden müssen. Das Ergebnis der Untersuchung liegt somit bis zu drei Tage nach der Probennahme vor.