Das Bundesamt für Ernährungssicherheit ist zuständige Behörde 1. Instanz für die Sicherung der Qualität des in Verkehr gebrachten Saatgutes. Hier finden Sie Details über das Antragsverfahren zur Saatgutzertifizierung.
Saat- und Pflanzgut mit wertvollen genetischen Eigenschaften gilt als Fundament der Lebensmittelerzeugung und muss strengen Anforderungen entsprechen, um jede Beeinträchtigung der Gesundheit von Mensch und Tier oder negative Auswirkungen auf die Umwelt, die Verarbeitung und die Produktqualität zu vermeiden.
Das Verfahren der Saatgutanerkennung (-zertifizierung) sichert die Qualität des Saatgutes und damit den Wert für den Anbau. Die Nachvollziehbarkeit über alle Produktionsschritte ist zentraler Bestandteil des Zertifizierungssystems. Die Kontrolle des Saatgutmarktes bezieht sich einerseits auf die Evaluierung des Zertifizierungssystems und andererseits auf die Saatgut-Verkehrskontrolle in Zusammenhang mit der Vermeidung der Inverkehrbringung von minderwertigem, nicht zugelassenem oder zertifiziertem Saatgut.
Zertifizierungspflichtig ist Saat -und Pflanzgut aller für die Ernährung wichtigen landwirtschaftlichen Kulturarten.