Pflanzenschutzmittel

Konsumentinnen und Konsumenten erwarten sich sichere, gesunde und qualitativ hochwertige Lebensmittel in einem ausreichenden Angebot. Gesunde Pflanzen und Pflanzenbestände sind hierfür die Basis.

Um die Gesundheit von Pflanzen zu gewährleisten, sind Pflanzenschutzmittel ein unverzichtbares Mittel. Sie finden primär in der Landwirtschaft und im Gartenbau Verwendung und tragen wesentlich dazu bei, den Zugang zu ausreichender und ausgewogener Ernährung in entsprechender Qualität sowie Rohstoffen für die wachsende Weltbevölkerung sicherzustellen.

Pflanzenschutzmittel ist ein weit gefasster Begriff. Gezielt ausgebrachte Nützlinge, biologische Antagonisten zu Schadorganismen, Schneckenkorn oder Unkrautvernichter für den Hausgarten fallen ebenso unter den Begriff Pflanzenschutzmittel wie auch chemisch synthetische Pflanzenschutzmittel, die in der Landwirtschaft gegen Schädlinge, Pilze, Bakterien, Überträger von Viren und Mykoplasmen oder Unkräuter verwendet werden.

Im Allgemeinen sind Pflanzenschutzmittel dazu bestimmt, Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen. Der Bedarf des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln ergibt sich in allen Produktionsformen. So kann auch der ökologische Landbau kaum auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichten. Jedoch haben präventive Maßnahmensetzungen und mechanische sowie biologische Bekämpfungsstrategien eine definierte Vorrangstellung.

Die Landwirtschaft in Österreich hat sich der Strategie des integrierten Pflanzenschutzes, einer nachhaltigen, umweltschonenden und optimierten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verpflichtet. Die Prämisse im österreichischen Programm zum integrierten Pflanzenschutz ist es, ausgewählte Pflanzenschutzmittel zielgerichtet und auch nur dann einzusetzen, wenn keine anderen Maßnahmensetzungen einen ausreichenden Schutz der Kulturpflanzen gewährleisten. Pflanzenkrankheiten, tierische Schädlinge und die Konkurrenz mit unerwünschten, nicht selten giftigen Pflanzen gefährden die Kulturpflanzen und das Erntegut. 

Zulassung und Handel von Pflanzenschutzmitteln werden in Österreich durch die EU-Verordnung 1107/2009 und das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 geregelt.

Gemäß Artikel 2 der EU-Verordnung 1107/2009 sind Pflanzenschutzmittel Produkte, die für einen der nachstehenden Verwendungszwecke bestimmt sind:

  1. Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen oder ihrer Einwirkung vorzubeugen
  2. in einer anderen Weise als ein Nährstoff oder ein Pflanzen-Biostimulans die Lebensvorgänge von Pflanzen zu beeinflussen, wie etwa Stoffe, die das Pflanzenwachstum beeinflussen
  3. Pflanzenerzeugnisse zu konservieren
  4. unerwünschte Pflanzen oder Pflanzenteile zu vernichten
  5. ein unerwünschtes Wachstum von Pflanzen zu hemmen oder einem solchen Wachstum vorzubeugen

Prüfung, Bewertung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Pflanzenschutzmittel unterliegen einerseits einem wissenschaftsbasierten Zulassungsprozess und andererseits der Kontrolle in der Vermarktung und der Anwendung. Für das gesetzlich vorgeschriebene Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmittel ist in Österreich das BAES (Bundesamt für Ernährungssicherheit) zuständig, welches die Zulassung per Bescheid ausspricht. Grundlage der Zulassung bilden Bewertungsberichte und Gutachten unserer Expertinnen und Experten aus den Bereichen Toxikologie, Umweltverhalten, Ökotoxikologie, Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit sowie physikalisch-chemische Eigenschaften und Rückstandsverhalten. Welche Unterlagen von den Antragstellerinnen und Antragsstellern vorzulegen sind, ist in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln geregelt. Pflanzenschutzmittel werden gem. § 7 des Pflanzenschutzmittelgesetzes nur zugelassen, wenn keine unmittelbaren oder mittelbaren schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier, keine unannehmbaren auf die Umwelt und die zu schützenden Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse bestehen. Die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels wird auf die Dauer von maximal 15 Jahren ausgesprochen. Eine Verlängerung der Zulassung ist nur nach einer neuerlichen umfassenden Bewertung möglich.

Im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln werden Maßnahmen zur Risikominimierung behördlich vorgeschrieben und die diesbezügliche Produktkennzeichnung der Pflanzenschutzmittel festgelegt. Wichtige Stoffeigenschaften der Pflanzenschutzmittel werden durch die Angabe von Gefahren- und Sicherheitshinweisen erfasst. Die Kriterien für die Kennzeichnung sind für alle Chemikalien und somit auch für Pflanzenschutzmittel in der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 festgelegt.

Als weiterer Schritt zur Risikominimierung werden bei der Zulassung entsprechende Maßnahmen, die von der Anwenderin oder vom Anwender umzusetzen sind, vorgeschrieben. Weiters sind beispielsweise Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern zum Schutz von aquatischen Nichtzielorganismen oder Einschränkungen der Anwendung bei blühenden Kulturpflanzen zum Schutz der Bienen anzuwenden.

Im Pflanzenschutzmittelregister sind alle durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) zugelassenen Pflanzenschutzmittel unter einer fortlaufenden Nummer eingetragen. Eine für die Öffentlichkeit frei zugängliche Online-Datenbank ermöglicht diesbezüglich umfangreiche Recherchen.

Wirksamkeit und Phytotoxizität

Basis jeder Zulassung von Pflanzenschutzmitteln bildet die Prüfung von Wirksamkeit und Phytotoxizität (Pflanzenverträglichkeit). Der zu bekämpfende Schadorganismus (Unkraut, Schädling, Krankheitserreger) soll auf ein wirtschaftlich vertretbares Maß zurückgedrängt werden, die behandelten Pflanzen und das Erntegut dürfen dabei aber nicht beeinträchtigt werden. Für die Beurteilung müssen umfangreiche Studien amtlicher oder amtlich anerkannter Versuchseinrichtungen vorgelegt werden. Diese werden von unseren Expertinnen und Experten nach internationalen Standards (u. a. der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und EPPO-Richtlinien) und gemäß der österreichischen Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 bewertet.

Bewertungskriterien sind unter anderem die lokale Relevanz des zu bekämpfenden Schaderregers, die hinreichende Wirksamkeit in der beantragten Aufwandmenge und die Pflanzenverträglichkeit (Phytotoxizität).
Des Weiteren wird überprüft, ob belegt ist, dass die geringste wirksame Aufwandmenge beantragt wurde und kein negativer Einfluss des Pflanzenschutzmittels auf benachbarte Kulturen, auf die Qualität des Ernteguts oder auf Verarbeitungsprozesse zu erwarten ist. Zusätzlich werden auch Resistenzmanagementmaßnahmen festgelegt.

Die im Rahmen dieser Bewertung festgelegten Anwendungsbestimmungen regeln, auf welche Kulturpflanze, mit welcher Menge, zu welchem Zeitpunkt, wie oft und mit welcher Applikationsmethode ein Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden darf. Diese Anwendungsbestimmungen sind Ausgangsbasis für die Risikobewertungen der anderen Fachbereiche.

Amtlich anerkannte Versuchseinrichtungen für die Prüfung der Wirksamkeit und Phytotoxizität von Pflanzenschutzmitteln

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmitteln sind vom Antragssteller unter anderem auch Unterlagen zur Wirksamkeit und Phytotoxizität vorzulegen. Derartige Studien können im Zulassungsverfahren nur dann berücksichtigt werden, wenn sie von amtlichen oder amtlich anerkannten Versuchseinrichtungen durchgeführt wurden. Die Anerkennung von Versuchseinrichtungen ist in § 9 Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 geregelt. Die Details für die Anforderungen sind in Art. 29 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und in der Verordnung (EU) Nr. 284/2013 festgelegt.

Gemäß Pflanzenschutzmittelverordnung 2011 gelten wir, die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, und das Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft von Amts wegen als Versuchseinrichtungen für die Prüfung der Wirksamkeit und Phytotoxizität.

Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) hat auf Antrag mit Bescheid sonstige Betriebe als Versuchseinrichtungen anzuerkennen, wenn sie die in Art. 29 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 festgelegten Voraussetzungen - gegebenenfalls unter Erteilung von Bedingungen und Auflagen - erfüllen.

Sie können die Liste der amtlich anerkannten Versuchseinrichtungen auf der Homepage des Bundesamtes für Ernährungssicherheit abrufen.

Runder Tisch Resistenz

Die Risikobewertung bereits bekannter oder möglicher Resistenzerscheinungen der zu bekämpfenden Schadorganismen sowie das inhärente Resistenzrisiko der Wirkstoffe sind wichtige Kriterien bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln.

Zum Runden Tisch Resistenz haben wir erstmals 2006 eingeladen. Die nunmehr in jährlichem Intervall stattfindende Veranstaltung dient als Informationsplattform zum Thema Pflanzenschutzmittelresistenz zwischen Zulassungsbehörde, Zulassungsinhaberinnen und -inhabern, Kammern, Beratung und Forschung.

Bedingt durch die im Zuge der EU-Wirkstoffbewertung deutlich geschrumpfte Wirkstoffpalette haben Resistenzen europaweit an Bedeutung gewonnen. Das zunehmende Problembewusstsein bei allen beteiligten Gruppen wie auch die Notwendigkeit der Abstimmung von Resistenzmanagementmaßnahmen hat zur Gründung dieser Experteninnen- und Expertengruppe geführt. Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden aktuelle Informationen aus den Bundesländern, aus dem benachbarten Ausland und von internationalen Resistenzarbeitsgruppen ausgetauscht, österreichspezifische Resistenzprobleme und Lösungsansätze diskutiert und der daraus resultierende Handlungsbedarf abgestimmt.

Umweltverhalten

Bei der Bekämpfung von Schadorganismen und Krankheitserregern in der Land- und Forstwirtschaft, auf öffentlichen Nutzflächen (Verkehrsflächen, Sportanlagen, Grünflächen), aber auch bei der Verwendung im privaten Haus- und Kleingartenbereich gelangen Pflanzenschutzmittel direkt in unsere Umwelt.

Der Fachbereich Umweltverhalten beschäftigt sich dabei mit der Verteilung und dem Verhalten eines Pflanzenschutzmittels und dessen Abbauprodukten in der Umwelt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Umweltverhalten eines Pflanzenschutzmittels vielfältigen biologischen und chemischen Abbauprozessen unterliegt. Grundsätzlich verhalten sich Pflanzenschutzmittel sehr unterschiedlich: Sie können versickern, abgeschwemmt, verlagert werden, während sie abgebaut werden oder aber persistent sind, d. h. sich an Bodenbestanteile binden und längerfristig im Boden oder in Sedimenten von Gewässern verbleiben.

Dabei wird im Zuge der Bewertung eines Pflanzenschutzmittels abgeschätzt, wie lange ein Pflanzenschutzmittel in der Umwelt verbleibt, welche Abbauprodukte entstehen und welche Konzentrationen des Pflanzenschutzmittels und seiner Abbauprodukte im Boden, Oberflächenwasser, Grundwasser oder Gewässersedimenten sowie in der Luft bei sachgerechter Anwendung zu erwarten sind.

Zur Beurteilung des Umweltverhaltens werden in standardisierten Labor- und Freilandversuchen „Halbwertzeiten“ und andere charakteristische Eigenschaften eines Pflanzenschutzmittels und dessen Abbauprodukten ermittelt. Die Halbwertzeit (DT50) bezeichnet die Zeitspanne, in welcher die Konzentration eines Pflanzenschutzmittels in der Umwelt auf die Hälfte seiner ursprünglichen Konzentration abgesunken ist. Diese Abbauzeiten sind eine der Grundlagen für die Berechnung der Umweltkonzentration und dienen der Abschätzung, ob ein Stoff leicht abgebaut wird oder persistent ist.

Ein wichtiger Aspekt der Überprüfung ist die Beurteilung des Versickerungspotentials, d .h. der Transport von Pflanzenschutzmitteln aus dem Boden in das Grundwasser. Ungünstige Wirkstoffeigenschaften (hohe Wasserlöslichkeit, geringe Bindung an den Bodenkörper, lange Halbwertszeit) in Kombination mit hohen Niederschlägen und durchlässigen Bodentypen können zu unerwünschten Einträgen in das Grundwasser führen.

Zentral für die Arbeit des Bereichs Umweltverhalten ist letztlich die Bereitstellung von Konzentrationswerten des bewerteten Pflanzenschutzmittels und seiner Abbauprodukte für die verschiedenen Umweltbereiche. Diese Konzentrationswerte dienen dann wiederum anderen Fachbereichen als Grundlage für deren Bewertungen.  

Ökotoxikologie

Pflanzenschutzmittel dürfen keine „unannehmbaren Auswirkungen“ auf die Umwelt haben. Somit müssen Auswirkungen auf Ökosysteme und die biologische Vielfalt durch die Anwendung von Pflanzenschutzmittel mit Hilfe einer Risikobewertung beurteilt werden. Diese ist die Aufgabe des Fachbereichs Ökotoxikologie.

Folgende Tiere und Pflanzen der verschiedenen Ökosysteme werden bei der Risikobewertung berücksichtigt:

  • Terrestrische Vertebraten (Vögel und Säugetiere)
  • Wasserorganismen (Fische, Wasserflöhe, Algen und Wasserpflanzen)
  • Nützlinge (Nicht-Ziel-Arthropoden) und Bienen
  • Bodenorganismen (Regenwürmer, Bodenmikro- und Makroorganismen)
  • Terrestrische Nicht-Ziel-Pflanzen

Diese Nichtzielorganismen sind nicht das unmittelbare Ziel bei einer Anwendung eines Pflanzenschutzmittels, sie können aber direkt oder indirekt, z. B. durch Aufnahme von kontaminierten Futter, mit dem Pflanzenschutzmittel in Kontakt kommen (Exposition). Neben der Art der Exposition wird auch die Dauer der Exposition berücksichtigt. Bei persistenten Pflanzenschutzmittel, die nur sehr langsam abgebaut werden und sehr lange in der Umwelt nachweisbar sind, wird daher auch die Bioakkumulation untersucht. Bioakkumulation beschreibt die Anreicherung von Stoffen in Lebewesen, wodurch über die Nahrungskette bis ins letzte Glied (Raubtiere) sehr hohe Konzentrationen erreicht werden können.

Die Risikobewertung von Pflanzenschutzmittel erfolgt durch eine Gegenüberstellung der Umweltkonzentration im Ökosystem (Expositionsabschätzung) und der Giftigkeit gegenüber Tieren und Pflanzen (Effektbewertung). Im Zuge dieser Bewertung können auch risikominimierene Maßnahmen und Auflagen (z. B. Abstand zu Oberflächengewässern oder Verwendung von abdriftreduzierten Spritzdüsen) vergeben werden um die Exposition von Tieren und Pflanzen zu verringern. Detaillierte Informationen zum Verfahrensablauf und den gesetzlichen Grundlagen sowie Formulare und Tools finden Sie hier.

Toxikologie

Um zu gewährleisten, dass durch die sachgerechte und bestimmungsgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln keine Gesundheitsgefährdung entsteht, erfolgt eine Bewertung der möglichen gesundheitlichen Risiken für die Personengruppen „Konsumentinnen und Konsumenten“, „Anwenderinnen und Anwender“, "Arbeiterinnen und Arbeiter", "Anwohnerinnen und Anwohner" und „Nebenstehende“. Mögliche toxische Wirkungen eines Pflanzenschutzmittels bzw. dessen Wirkstoffes werden auf Basis umfangreicher wissenschaftlicher Untersuchungen ermittelt. Großteils handelt es sich dabei um tierexperimentelle Untersuchungen und Studien, wobei deren Art und Umfang durch die EU-Verordnung 1107/2009 vorgegeben und geregelt ist.

Aus der Gesamtheit der bewerteten Untersuchungen werden wichtige toxikologische Grenzwerte für den Wirkstoff abgeleitet: die akzeptable tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake, ADI) und die akute Referenzdosis (Acute Reference Dose, ARfD) als Basis für die Risikobewertung für die Konsumentin oder den Konsumenten und weiters die akzeptable Anwenderexposition (Acceptable Operator Exposure Level, AOEL) für die Risikobewertung für die Anwenderin oder den Anwender, Arbeiterin und Arbeiter, Anwohnerinnen und Anwohner sowie Nebenstehende.

Zusätzlich findet im Rahmen der toxikologischen Bewertung eine chemikalienrechtliche Einstufung und Kennzeichnung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffes bzw. des Pflanzenschutzmittels mit Gefahrenpiktogrammen, Signalwörtern, Gefahrenhinweisen und Sicherheitshinweisen entsprechend der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 statt.

Die auf EU-Ebene erstellte wissenschaftliche Bewertung der Pflanzenschutzmittelwirkstoffe einschließlich der abgeleiteten gesundheitsbezogenen Grenzwerte sowie deren chemikalienrechtliche Einstufung und Kennzeichnung können auf der Homepage der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bzw. der Homepage der Europäischen Chemikalienagentur eingesehen werden.

Rückstandsverhalten und physikalisch-chemische Eigenschaften

Durch den Einsatz von Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft kann es zu Rückständen von Pflanzenschutzmitteln auf oder in den behandelten Pflanzen und somit auch auf den Erntegütern kommen. In der Regel gehen Pflanzenschutzmittelrückstände auf eine direkte Behandlung der Pflanzen mit Pflanzenschutzmitteln zurück, im Einzelfall ist aber auch eine Wirkstoff- bzw. Metabolitenaufnahme aus dem Boden durch nachfolgende Kulturen möglich. Durch Pflanzenschutzmittelrückstände in Futtermitteln kann es auch in Lebensmitteln tierischer Herkunft (z. B. Milch, Eier, Fleisch, Innereien) zu Belastungen kommen.

Da die Höhe der zulässigen Rückstände auch durch toxikologische Parameter des Pflanzenschutzmittelwirkstoffes gesteuert wird, ist die absolute Höhe der Rückstände nicht automatisch gleichzusetzen mit dem möglichen Risiko für die Konsumentin bzw. den Konsumenten.

Die Höchstmengen für Pflanzenschutzmittelrückstände auf Lebensmitteln sind mit 1.9.2008 durch das Inkrafttreten der VO (EG) Nr. 396/2005 EU-weit harmonisiert.

Physikalisch-chemische Eigenschaften

Die Begutachtungen  von Pflanzenschutzmitteln und deren Wirkstoffen werden sowohl im Rahmen des nationalen / zonalen Zulassungsverfahrens (Pflanzenschutzmittel) als auch im Zuge der EU Wirkstoffbewertung durchgeführt.

Die Identität beinhaltet das Reinheitsprofil des Wirkstoffes und die Zusammensetzung der Pflanzenschutzmittel. Physikalisch-chemische Eigenschaften des Wirkstoffes (z. B. Dampfdruck, Schmelzpunkt) liefern Daten, auf denen u.a. die Bewertungen toxikologischer, ökotoxikologischer und rückstandsrelevanten Eigenschaften basieren. Die physikalische Prüfung des Pflanzenschutzmittels dient der Abschätzung der Haltbarkeit und des Verhaltens während der Applikation (z. B. Schaumbeständigkeit, Emulgierverhalten).

Die Überprüfung der Analysenmethoden gewährleistet, dass mit allgemein gebräuchlicher Laborausrüstung die Identität des Wirkstoffes und auch dessen Gehalt im Pflanzenschutzmittel bestimmt werden können. Analytische Methoden werden aber auch benötigt, um Rückstände in Lebensmitteln und Trinkwasser hinsichtlich der gesetzlich festgelegten Höchstwerte kontrollieren zu können und eventuelle ökotoxikologisch relevante Rückstände (in Boden, Wasser, Luft) sicher analytisch erfassen zu können.

Pflanzenschutzgeräte

Durch bestimmte Vorkehrungen in der Geräteausstattung und -bedienung kann der Regelabstand zu Oberflächengewässern reduziert werden, ohne dass die Gefahr einer unannehmbaren Belastung für Gewässerorganismen besteht.

Ähnlich wie bei der Verwendung von abdriftmindernden Pflanzenschutzgeräten bzw. -geräteteilen lässt sich bei pneumatischen Einzelkornsägeräten mit Saugluftsystem die Staubabdrift durch technische Maßnahmen reduzieren, um unannehmbare Belastungen für die Umwelt – insbesondere von „Nicht-Ziel-Organismen“ wie z. B. Bienen - einzugrenzen.

Der Erlass des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML), die Abänderung des Erlasses sowie die aktuelle Liste der abdriftmindernden Geräte und -geräteteile und die Liste der staubabdriftmindernden pneumatischen Einzelkornsägeräte mit Saugluftsystem finden Sie nachfolgend in den Downloads.

Prüfung von Pflanzenschutzgeräten vor dem Inverkehrbringen

Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für integrierten Pflanzenschutz (ÖAIP) vergibt an Geräte, die den Anforderungen der ÖAIP hinsichtlich Ausstattung und Funktion entsprechen, ein Gütezeichen. Das jeweils aktuelle Register der Gütezeichengeräte können Sie auf der Homepage der ÖAIP abrufen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Wichtige Richtlinien und Verordnungen der EU können Sie auf der Homepage des BAES abrufen.

Kontakt

Leitung

Dr. Patrick Breinhölder

Aktualisiert: 10.10.2023