Die Verwendung von Kompost findet seine Bedeutung in der Landwirtschaft als auch im Gartenbau und Hobbygartenbau. Die Qualitätsanforderungen, die Art und die Herkunft der Ausgangsmaterialien sowie das Ende der Abfalleigenschaft von Komposten aus Abfällen sind gemäß Kompostverordnung 2001 geregelt.
Für die betriebseigene Herstellung von Komposten können von landwirtschaftlichen/gartenbaulichen Betrieben Ausgangsmaterialien gem. Kompostverordnung 2001 verwendet werden. Es besteht gleichermaßen die Möglichkeit Kompost von spezialisierten Herstellern zu beziehen. Komposte stellen eine denkbare Alternative zu mineralischen Düngemitteln dar wenn dies die betriebswirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen zulassen. Grundsätzlich wird insbesondere im Jahr der Anwendung aufgrund der geringen Jahreswirksamkeit von Kompost (ca. 10 %) eine Stickstoff – Ergänzungsdüngung (Gülle, Jauche, Mineraldünger) empfohlen. Dies hat jedoch unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen (gem. §32 Absatz 2 Wasserrechtsgesetz - WRG 1990; BGBl. Nr. 252/1990) zu erfolgen.
Eine Vielzahl von Kompostierungssystemen hat sich über die letzten Jahrzehnte entwickelt, wie u.a. durch die Verwendung von verschiedenen technische Anlagen, unterschiedlichen Mietengrößen sowie Rottedauerperioden usw.