Bis zum Ende des Mindesthaltbarkeitsdatums, ist der Hersteller dafür verantwortlich, dass ein Kosmetikprodukt seine ursprüngliche Beschaffenheit und Funktion noch besitzt: Hersteller führen Belastungstests durch, die zeigen, ob das Produkt durch eine externe Verunreinigung mit Keimen wie sie auch bei der Anwendung (z. B. Hineinfassen in einen Cremetiegel mit den Fingern) stattfindet, nicht verdirbt. Nach Ablaufen dieses Zeitraums ist das Kosmetikprodukt nicht automatisch gesundheitsschädlich oder unwirksam (z. B. UV-Schutz bei Sonnencreme). Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum! Jedoch können kosmetische Mittel, so wie Lebensmittel auch, verderben oder sie verändern ihre Beschaffenheit oder ihre ursprüngliche Funktion.
Der Verfall ist nicht immer leicht festzustellen, doch wenn eine optische Veränderung zu beobachten ist (die Bestandteile einer Creme oder eines Duschgels trennen sich) oder wenn der Inhalt nicht mehr gut riecht, sollte das Mittel nicht mehr verwendet werden. Manche Produkte sind aufgrund ihrer Zusammensetzung, Verpackung und/oder Verwendung risikoreicher als andere.
Wassergehalt: Je höher der Wassergehalt, desto eher können sich Mikroorganismen vermehren. Daher müssen vor allem wasserhaltige Kosmetikprodukte in der Regel konserviert werden. Wasserfreie Produkte sind im Allgemeinen länger haltbar. Hohe Alkoholgehalte oder andere organische Lösungsmittel wie etwa beim Nagellack tragen zur Haltbarkeit bei.
Verpackung: Eine große Öffnung, wie z. B. bei Cremetiegeln, macht Produkte anfälliger für Verunreinigungen von außen. Bei Spendern oder Sprays findet kaum eine Berührung statt.
Verwendung: Manche Produkte werden direkt von der Verpackung auf die Haut aufgetragen wie Deo-Roller oder Lippenstifte. Auch über Hilfsmittel wie Schwämme und Pinsel können Keime in ein Kosmetikprodukt (z. B. Make-Up) eingetragen werden.