Strahlenschutz Services

Die Grundaufgabe des Strahlenschutzes ist der Schutz des Menschen und der Umwelt vor ionisierender Strahlung.

Unsere Tätigkeiten innerhalb des Strahlen­schutzes sind vielfältig. Neben der behördlichen Überwachung von Umwelt und Lebensmitteln auf Radioaktivität, umfassen diese die behördliche Emissionsüberwachung von Nuklearanlagen sowie die fachliche Unterstützung der Ministerien BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) und BMSGPK (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz). Zudem führen wir die österreichische Fachstelle für Radon sowie das Referenzzentrum für technische Qualitätssicherung im Brustkrebs-Früherkennungsprogramm.

Unsere erfahrenen Expertinnen und Experten beraten Sie in vielen wichtigen Bereichen des Strahlenschutzes auf individuelle Weise. All unsere Service- und Beratungsleistungen erfolgen nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik, entsprechend dem geltenden Recht und sind angepasst an Ihre aktuelle Fragestellung.

Wir sind Ihr akkreditierter Partner für Serviceleistungen im Strahlenschutz. Unsere Expertinnen und Experten agieren auch als Sachverständige. Sie sind in internationalen und nationalen Gremien vertreten und führen Schwerpunkt-Messungen durch. Auch privatwirtschaftlichen Auftraggeberinnen und Auftraggebern stehen unsere Expertenleistungen zur Verfügung. Dies umfasst beispielsweise Dosisabschätzungen bei natürlicher Radioaktivität und am Arbeitsplatz, Trinkwasser- und Lebensmitteluntersuchungen, Gutachten, Radonmessung oder Export-Zertifikate.

Einen Überblick über unsere Tätigkeitsbereiche finden Sie im Informations-Folder: „Unser Leistungsspektrum im Strahlenschutz“.

Radonmessung

Webshop

Das (StrSchG) und die Radonschutzverordnung (RnV) regeln die Begrenzung der Radon-Exposition (natürlich vorkommendes, radioaktives Edelgas) und den Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dies betrifft Wasserwerke, Radonkuranstalten und –heilbäder, untertägige Arbeitsplätze ohne ausreichender Bewitterung - z.B. Bergwerke, Schaubergwerke und –höhlen sowie allgemeine Arbeitsplätze in Radonschutzgebieten gemäß RnV in Erdgeschoss und Kellergeschoss.

Radonmessungen sind ein wichtiges Instrument zum Schutz vor Radon und geben sichere Auskunft über die tatsächliche Radonkonzentration. Sollten erhöhte Werte festgestellt werden, können Maßnahmen zur Senkung der Radonkonzentration eingeleitet werden.

Wir bieten kundenspezifische Radonmessungen in Privathaushalten und an Arbeitsplätzen an. Im Rahmen der Ermittlung der Radonkonzentration am Arbeitsplatz klären wir in einem Beratungsgespräch Ihren Untersuchungsbedarf, wie die Auswahl der relevanten Arbeitsbereiche und Messorte und die nötige Anzahl von Radondetektoren. Darauf basierend führen wir Radonmessungen sowie, bei Bedarf, eine Dosisabschätzung durch und erstellen einen Prüfbericht, der bei der Behörde vorgelegt werden kann.

Folgende Bereiche können wir bei der Radonuntersuchung am Arbeitsplatz abdecken:

  • Beratungsgespräch zur Abklärung des Auftrags
  • Auswahl der relevanten Arbeitsplätze und wenn nötig Vor-Ort-Besichtigung
  • Akkreditierte Radonmessungen (nicht-zeitauflösend oder zeitauflösend)
  • Beurteilung der Untersuchungsergebnisse
  • Beurteilung der Untersuchungsergebnisse im Rahmen des Prüfberichts
  • Beratung betreffend Optimierungsmaßnahmen zur Senkung der Radonkonzentration
  • Dosisabschätzung für die Beschäftigten
  • Dosisermittlung bei erhöhter Dosis
  • Wahrung der Aufgaben der oder des Radonschutzbeauftragten

Haushalte

Wir führen Messungen in Wohnungen und Häusern für Wohnzwecke durch.

Nachfolgend sehen Sie die möglichen Zeitintervalle für den Beginn einer Messung. Sollten Sie außerhalb der empfohlenen Zeitintervalle messen wollen, würden wir Sie bitten, uns zu kontaktieren.

Das korrekte Rücksendedatum können Sie mit unserem Messzeitrechner berechnen.

Arbeitsplätze

Im Folgenden informieren wir Sie über Radonmessungen an allgemeinen sowie speziellen Arbeitsplätzen.

Allgemeine Arbeitsplätze

Allgemeine Arbeitsplätze umfassen alle Arbeitsplätze wie zum Beispiel Büros, Fertigungsanlagen oder Geschäfte. Durch die neu in Kraft getretene Radonschutzverordnung besteht in Radonschutzgebieten die Verpflichtung diese Arbeitsplätze zu messen. Ob Ihr Unternehmen in einem Radonschutzgebiet liegt, erfahren Sie hier.
Nachfolgend sehen Sie die möglichen Zeitintervalle für den Beginn einer Messung. Sollten Sie außerhalb der empfohlenen Zeitintervalle messen wollen, würde wir Sie bitten uns zu kontaktieren.

Das korrekte Rücksendedatum können Sie mit unserem Messzeitrechner berechnen.

Spezielle Arbeitsplätze

Unter speziellen Arbeitsplätzen werden Arbeitsplätze, bei denen es durch die Art der Tätigkeiten oder durch die besondere Position des Arbeitsplatzes zu erhöhten Radonkonzentrationen kommen kann, verstanden. Dies betrifft zum Beispiel Wasserversorgungsanlagen, Radon-Kureinrichtungen oder untertägige Arbeitsplätze. Für diese Arbeitsplätze besteht in ganz Österreich gemäß Radonschutzverordnung die Verpflichtung zur Messung.
Nachfolgend sehen Sie den erlaubten Messzeitbeginn für untertägige Arbeitsbereiche in Bergwerken, Schächten, Stollen, Tunneln und Höhlen und in Schaubergwerken und –höhlen, sowie den erlaubten Messzeitbeginn für Radon-Kuranstalten und -Kureinrichtungen:

Arten der Radonmessung

Wir bieten im akkreditierten Bereich sowohl nicht-zeitauflösende Radonmessungen mit passiven Radondetektoren zur Bestimmung der mittleren Radonkonzentration in der Raumluft als auch zeitauflösende Radonmessungen mit elektronischen Radonmessgeräten an. Zeitauflösende Messungen können beispielsweise bei der Überprüfung von umgesetzten Maßnahmen zur Optimierung der Radonkonzentration hilfreich sein.

Ablauf der nicht-zeitauflösenden Radonmessung

Nicht-zeitauflösende Radonmessungen werden mit passiven Radondetektoren durchgeführt. Diese Detektoren sind nicht gefährlich, verursachen keine Geräusche und strahlen nicht. Die Radondetektoren werden Ihnen per Post inklusive einer Messanleitung zugesendet. Die Detektoren werden von Ihnen in den zu messenden Räumen aufgestellt. Nach Ablauf der Messzeit schicken Sie die Detektoren an uns zurück und Sie erhalten das Ergebnis Ihrer Messung als Prüfbericht.

Ablauf der zeitauflösenden Radonmessung

Die zeitauflösenden Radonmessungen werden abhängig der am Aufstellort vorherrschenden Umgebungsbedingungen (z.B. Luftfeuchte) mit kalibrierten elektronischen Radonmessgeräten AlphaGUARD oder AlphaE durchgeführt. Diese Messgeräte sind nicht gefährlich, verursachen keine Geräusche und strahlen nicht. Die Radonmessgeräte können Ihnen per Versanddienst zugesendet werden, alternativ können Sie die Messgeräte auch am AGES-Standort Linz persönlich abholen. Die Radonmessgeräte werden von Ihnen in den zu messenden Räumen aufgestellt. Nach Ablauf der Messzeit veranlassen wir die Abholung der Messgeräte oder sie bringen Sie persönlich zurück. Im Anschluss erhalten Sie das Ergebnis Ihrer Messung als Prüfbericht. Der Prüfbericht beinhaltet den Mittelwert, Minimal- und Maximalwert der Radonkonzentration im Messzeitraum sowie den dokumentierten Zeitverlauf. Sollten Sie Antworten zu spezifischen Fragestellungen (beispielsweise zur vorherrschenden durchschnittlichen Radonkonzentration während der Arbeitszeiten) benötigen, können Sie bei uns entsprechende zusätzliche Sonderauswertungen bestellen.

Dauer der Messung

Für allgemeine Arbeitsplätze und Privathaushalte muss die Messzeit mindestens sechs Monate betragen, wobei mindestens die Hälfte der Messzeit in den Wintermonaten (15. Oktober bis 15. April) stattfinden muss. Hintergrund für diese Regelung ist, dass die Radonkonzentration in Innenräumen saisonal stark schwanken kann. Durch eine Langzeitmessung kann ein repräsentativer Wert der durchschnittlichen Radonkonzentration ermittelt werden.

Gute Zeitintervalle sind etwa entweder Mitte Dezember bis Ende Juni bzw. Mitte Juli bis Ende Jänner. Damit halten Sie die gesetzlichen Vorgaben der Messung ein und erhalten eine repräsentative durchschnittliche Radonkonzentration im gemessenen Innenraum.

Für spezielle Arbeitsplätze gilt eine Messzeit von mindestens 2 Monaten.

Messort

Je nach Bereich unterscheidet sich auch der Messort. In Privathaushalten sollte in den zwei meistbenützten Wohnräumen gemessen werden. Bei allgemeinen Arbeitsplätzen sindalle Arbeitsplätze im Erdgeschoss oder dem Keller zu messen. Bei speziellen Arbeitsplätzen sind die Messorte und Anzahl der Messungen individuell festzulegen. Unsere erfahrenen Expertinnen und Experten beraten Sie bei der Auswahl der relevanten Arbeitsplätze und Messstellen.

Untersuchungsergebnisse

Nach der Messung der Radonkonzentration gemäß Radonschutzverordnung erfolgt die Beurteilung der Untersuchungsergebnisse. Wurde der Referenzwert von 300 Bq/m³ überschritten, müssen Optimierungsmaßnahmen zur Senkung der Radonkonzentration vorgenommen werden. (Bq steht für die physikalische Einheit "Becquerel" und entspricht der mittleren Anzahl von Radon-Atomkernen, die pro Sekunde radioaktiv zerfallen) Ergibt die Kontrollmessung, dass trotz Optimierungsmaßnahmen immer noch Radonkonzentrationen über 300 Bq/m³ vorherrschen, so ist eine Dosisabschätzung durchzuführen. Ergibt diese eine mögliche jährliche Dosis von über 6 mSv/a wird eine genaue Dosisermittlung für die betroffene Beschäftigte oder den betroffenen Beschäftigten durchgeführt. (Sv steht für die physikalische Einheit "Sievert" und ist ein Maß für die Strahlenbelastung des menschlichen Körpers)

Zur Bestellung der nicht-zeitauflösenden Radonmessungen besuchen Sie bitte unseren Webshop.

Zur Bestellung von zeitauflösenden Radonmessungen wenden Sie sich bitte an radon@ages.at.

Weitere Informationen zum Thema Radon finden Sie hier.  

Ermächtigte Überwachungsstelle für Tätigkeiten mit natürlicher Radioaktivität

Unsere Abteilung Strahlenschutz und Radiochemie ist eine Ermächtigte Überwachungsstelle hinsichtlich Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien gemäß Strahlenschutzgesetz und als Prüfstelle gemäß EN ISO 17025 akkreditiert*. Im Rahmen der Dosisabschätzung am Arbeitsplatz klären wir in einem ausführlichen Beratungsgespräch Ihren genauen Untersuchungsbedarf, wie beispielsweise die Auswahl der relevanten Arbeitsplätze, ab. Im Anschluss werden die Arbeitsabläufe aufgenommen und ein Messplan erstellt. Die Situation in den Betrieben und an deren Arbeitsplätzen ist naturgemäß sehr unterschiedlich, weshalb wir Ihnen ein individuelles Angebot, angepasst an Ihre Bedürfnisse, unterbreiten.

Die Allgemeine Strahlenschutz-Verordnung 2020 (AllgStrSchV 2020) sieht die Überprüfung und Bewertung von Arbeitsbereichen mit potenziell erhöhten Expositionen durch Uran, Thorium und deren Zerfallsprodukte vor. Solche Arbeitsbereiche können beispielsweise bei der Verarbeitung von Rohphosphaten in der chemischen Industrie und Düngemittelindustrie, bei industriellen und gewerblichen Tätigkeiten mit Rückständen oder der Erzeugung von TiO2-Pigmenten aus Mineralien wie Illmenit oder Rutil vorkommen. Unsere erfahrenen Expertinnen und Experten wählen anhand der Arbeitsabläufe und Vor-Ort-Messungen mit amtlich geeichten Strahlenmessgeräten die relevanten Arbeitsplätze aus und erstellen einen Messplan. Die Probenahme von Rohstoffen und Rückständen (ggf. Abfälle) ergänzt die Dosisabschätzung, die gemäß ÖNORM S 5223* durchgeführt wird. In weiterer Folge beraten wir Sie gerne über die Handhabung, Lagerung und Entsorgung von Arbeitsmitteln sowie möglicher Rückstände. Zusätzlich bieten wir Ihnen die strahlenschutztechnische Optimierung von Arbeitsabläufen und Unterstützung gegenüber Behörden an.

* Die Konformitätsbewertungsstellen sind laut Anhang 1 der geltenden AGB von der Akkreditierung Austria (Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort) für die im Bescheid angeführten und unter www.bmdw.gv.at veröffentlichten Bereiche akkreditiert.

Folgende Bereiche können wir bei der Dosisabschätzung am Arbeitsplatz abdecken:

  • Beratungsgespräch zur Abklärung des Auftrags
  • Vor-Ort-Besichtigung, Probenahme und Analytik
  • Dokumentenprüfung und -erstellung
  • Erstellung des Messplanes
  • Beurteilung der Untersuchungsergebnisse
  • Begutachtung (Expositionsszenario, Dosisabschätzung)
  • Ausstellung einer Strahlenschutzstellungnahme (Dosisabschätzung) mit Prüfberichten (Messwerte)
  • Strahlenschutztechnische Optimierung von Arbeitsabläufen
  • Unterstützung gegenüber Behörden
  • Synergien bei Wiederholung der Dosisabschätzung am Arbeitsplatz durch Anlagenkenntnisse

Ermächtigte Überwachungsstelle für Radon

Die Abteilung Radon und Radioökologie der AGES ist eine ermächtigte Überwachungsstelle für Radon gemäß Strahlenschutzgesetz und als Prüfstelle gemäß EN ISO/IEC 17025 akkreditiert*. Im Rahmen der Ermittlung der Radonkonzentration am Arbeitsplatz klären wir in einem Beratungsgespräch Ihren Untersuchungsbedarf, wie die Auswahl der relevanten Arbeitsbereiche und Messorte und die nötige Anzahl von Radondetektoren. Darauf basierend führen wir Radonmessungen sowie bei Bedarf eine Dosisabschätzung durch und erstellen einen Prüfbericht, der bei der Behörde vorgelegt werden kann.

Das Strahlenschutzgesetz (StrSchG) und die Radonschutzverordnung (RnV) regeln die Begrenzung der Radon-Exposition (natürlich vorkommendes, radioaktives Edelgas) und den Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (gilt für Wasserwerke, Radonkuranstalten und –heilbäder, untertägige Arbeitsplätze ohne ausreichender Bewitterung - z.B. Bergwerke, Schaubergwerke und –höhlen sowie für allgemeine Arbeitsplätze in Radonschutzgebieten gemäß RnV in EG und KG).

Unsere erfahrenen AGES-Expertinnen und -Experten beraten Sie bei der Auswahl der relevanten Arbeitsplätze und Messstellen. Nach der Messung der Radonkonzentration gemäß Radonschutzverordnung erfolgt die Beurteilung der Untersuchungsergebnisse. Wurde der Referenzwert von 300 Bq/m³ überschritten, müssen Optimierungsmaßnahmen zur Senkung der Radonkonzentration vorgenommen werden. Ergibt die Kontrollmessung dass trotz Optimierungsmaßnahmen immer noch Radonkonzentrationen über 300 Bq/m³ vorherrschen, so ist eine Dosisabschätzung durchzuführen. Ergibt die Dosisabschätzung eine mögliche jährliche Dosis von über 6 mSv/a wird eine genaue Dosisermittlung für den betroffenen Beschäftigten durchgeführt.

* Die Konformitätsbewertungsstellen sind laut Anhang 1 der geltenden AGB von der Akkreditierung Austria (Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort) für die im Bescheid angeführten und unter www.bmdw.gv.at veröffentlichten Bereiche akkreditiert.

Folgende Bereiche können bei der Radonuntersuchung am Arbeitsplatz durch die AGES abgedeckt werden:

  • Beratungsgespräch zur Abklärung des Auftrags
  • Auswahl der relevanten Arbeitsplätze und wenn nötig Vor-Ort-Besichtigung
  • Radonmessungen
  • Beurteilung der Untersuchungsergebnisse
  • Beurteilung der Untersuchungsergebnisse im Rahmen des Prüfbericht
  • Beratung betreffend Optimierungsmaßnahmen zur Senkung der Radonkonzentration
  • Dosisabschätzung für die Beschäftigten
  • Dosisermittlung bei erhöhter Dosis
  • Wahrung der Aufgaben des Radonschutzbeauftragten

Ausbildungen für baulichen Radonschutz

Unsere Abteilung Radon und Radioökologie bietet in Kooperation mit der Oberösterreichischen Landesregierung und der Fachhochschule Wels einen Kurs zum Thema „Radon – Vorsorge und Sanierung“ für Baufachleute an. Der Kurs erklärt die Radon-Problematik in Wohnungen und Häusern und vermittelt sowohl die Grundsätze des präventiven Radonschutzes bei Neubauten als auch wichtige Kenntnisse für die Planung und Durchführung von Radonsanierungsmaßnahmen bei bestehenden Gebäuden.

Zielgruppe

  • Planerinnen und Planer und Ausführende: Architektinnen und Architekten, Bauleiterinnen und Bauleiter, Bauingenieurinnen und Bauingenieure, Baubiologinnen und Baubiologen, Bautechnikerinnen und Bautechniker, Hochbautechnikerinnen und Hochbautechniker, Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker, planende Baumeisterinnen und Baumeister und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ingenieurbüros
  • Bauunternehmen, Bauausführende Handwerksbetriebe, Energieberaterinnen und Energieberater

Inhalt

Modul 1 Fachliche Grundlagen + Workshops

  • Grundlagen zum Thema Radon
  • Radonmessungen
  • Vorbeugender baulicher Radonschutz
  • Radonschutz im Bestand

Modul 2 Exkursion

  • Begutachtung einer Radonsanierung
  • Eigenständige Datenerhebung

Modul 3 Hausaufgabe

  • Erstellung eines Sanierungskonzeptes

Modul 4 Online-Prüfung

  • 2 Wochen nach dem Kurs

Individuelle Ausbildung zum Thema Radon

Gerne bietet unsere Abteilung Radon und Radioökologie auch individuelle Schulungen zum Thema Radon an. Die Themenbereiche Messung und Bewertung, Radon-Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten sowie Sanierungsmaßnahmen bei bestehenden Gebäuden können dabei erörtert werden. Bitte setzen Sie sich mit uns in Kontakt um ein individuelles Programm für Ihr Unternehmen zusammenzustellen.

Trinkwasseruntersuchungen

Wir führen Bestimmungen der Indikatorparameter „Radioaktivität“ gemäß der Trinkwasserverordnung (TWV) durch.

Weitere Informationen zum Thema Trinkwasser, sowie unsere anderen Angebote im Bereich der Trinkwasseruntersuchung finden Sie hier.

Export-Zertifikate

Unsere Abteilung Strahlenschutz und Radiochemie Wien ist als Prüfstelle gemäß EN ISO 17025 akkreditiert. Im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs klären wir Ihren genauen Untersuchungsbedarf, wie beispielsweise die Bestimmung der verschiedenen radiologischen und nicht radiologischen Parameter. Darauf basierend führen wir eine sorgfältige Analyse durch und erstellen die benötigten Exportzertifikate.

Für den Export Ihrer Lebens-, Futter- oder Düngemittel benötigen Sie den akkreditierten Nachweis, dass Ihre Produkte keine erhöhte künstliche Radioaktivität (Cäsium-137, Cäsium-134, Strontium-90) oder natürliche Radionuklide (Uran) enthalten und die gesetzlichen Richtwerte erfüllen. Unsere erfahrenen Expertinnen und Experten bestimmen die Alpha-, Beta- und Gammastrahlung emittierenden Radionuklide der Proben. Weiters erfolgt die Bestimmung aller notwendigen nicht radiologischen Parameter der Lebens-, Futter- oder Düngemittel. Anschließend erstellen wir das Exportzertifikat auf Basis der Untersuchungsergebnisse (Untersuchungszeugnis bestehend aus Prüfbericht und Bewertung) oder der eingebrachten Dokumente (Prüfberichte, Spezifikationen etc.) in deutscher und englischer Sprache.

Folgende Bereiche können wir bei der Erstellung von Exportzertifikaten abdecken:

  • Beratungsgespräch zur Abklärung des Auftrags
  • Bestimmung von Radionukliden, die Gammastrahlung emittieren (Cs-137 und Cs-134)
  • Bestimmung von Radionukliden, die Betastrahlung emittieren (Sr-90)
  • Bestimmung von nicht radiologischen Parametern für Lebensmittel-, Futtermittel- und Düngemitteluntersuchungen
  • Erstellung des Prüfberichts
  • Exportzertifikat in deutscher und englischer Sprache

Weitere Auftragsmessungen

Unsere Labors sind mit modernsten Messsystemen in den Bereichen hochauflösende Gammaspektrometrie, Low-Level Flüssigszintillationsspektrometrie, Alphaspektrometrie und ICP-MS (Inductively Coupled Plasma Mass Spectrometry) ausgestattet. Mit dieser Ausrüstung sowie unserem langjährig erworbenen Wissen liefern wir Ihnen zuverlässige Messergebnisse und Befunde.

Wir bieten:

  • Gammaspektrometrische Bestimmung von Radionukliden im Labor nach ISO 20042 oder vor Ort nach ISO 18589-7 (z. B. Iod-131, Cäsium-134, Cäsium-137 in Lebensmitteln)
  • Radioaktivität in Baumaterialien nach ONR CEN TS 17216 inkl. Bewertung nach OIB-Richtlinie 3, Anhang 2 (bei Bedarf nach ÖNORM S 5200, zurückgezogen am 01.04.2022)
  • Bestimmung der Indikatorparameter für die Radioaktivität gemäß Trinkwasserverordnung (H-3, Rn-222, Richtdosis gem. ÖNORM S 5251)
  • Dichtheitsprüfungen von umschlossenen Strahlenquellen mittels Wischtests gemäß ÖNORM S 5222 (zurückgezogen am 01.07.2023)
  • Radiochemische Bestimmung von Sr-90 in festen und flüssigen Proben
  • Elementbestimmung mittels ICP-MS
  • Alphaspektrometrische Bestimmung von Po-210 in Wasser, Lebensmitteln und Umweltmedien
  • Alphaspektrometrische Bestimmung von Pu-238, Pu-239/Pu-240, Am-241, U-234, U-235, U-238 in festen und flüssigen Proben*
  • Inkorporationsüberwachung mittels Ausscheidungsanalysen*

Die Konformitätsbewertungsstellen sind laut Anhang 1 der geltenden AGB (www.ages.at) von der Akkreditierung Austria (Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort) für die im Bescheid angeführten und unter https://www.bmaw.gv.at/Services/Akkreditierung/AkkreditiertePIZ-Stellen.html veröffentlichten Bereiche akkreditiert.

*nicht akkreditiert

Gutachten und Dokumente

Das Strahlenschutzgesetz und die Allgemeine Strahlenschutzverordnung verlangen von jedem Unternehmen, das mit radioaktiven Stoffen umgeht, eine Sicherheitsanalyse zum Nachweis des Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der allgemeinen Bevölkerung. Unsere erfahrenen Expertinnen und Experten beraten Sie bei der Auswahl und Sichtung der notwendigen Dokumente sowie über die Voraussetzungen und Bedingungen für den Umgang mit radioaktiven Stoffen. Je nach Art des Verfahrens erstellen wir für Sie die notwendigen Gutachten, Dosisabschätzungen und die Sicherheitsanalyse. Wir bieten eine schnelle und kompetente Antragserstellung bei den Behörden (Sicherheitsanalyse, Störfall- und Notfallanalyse, Gutachten, Arbeitsanweisung) und unterstützen Sie bei Fachfragen im Rahmen der Verhandlung.

Folgende Bereiche können wir bei Bewilligungs- und Behördenverfahren abdecken:

  • Beratungsgespräch zur Abklärung des Auftrags
  • Gutachten oder Dosisabschätzungen
  • Erstellung der notwendigen Dokumentation für die Antragstellung
  • Unterstützung bei den Verhandlungen mit den Behörden

Brustkrebsfrüherkennungsprogramm

Das Referenzzentrum für technische Qualitätssicherung (RefZQS) innerhalb des Geschäftsfeldes Strahlenschutz führt als Teil des österreichischen Brustkrebs-Früherkennungsprogramms (BKFP) die technische Qualitätssicherung gemäß EUREF Ö-Richtlinien durch. Damit sorgt das RefZQS für die Einhaltung der hohen Qualitätsanforderungen an die eingesetzten Röntgen- und Peripheriegeräte sowie die Ultraschallgeräte der teilnehmenden Fachärztinnen und Fachärzte für Radiologie, wie sie in den "European Guidelines for Quality Assurance in Breast Cancer Screening and Diagnosis" vorgegeben sind. Hintergrund ist das am 01.01.2014 in Österreich eingeführte qualitätsgesicherte, österreichweit einheitlich organisierte, populationsbezogene Brustkrebs-Früherkennungsprogramm (BKFP). Ziel ist die Senkung der Brustkrebssterblichkeit sowie die Sicherstellung verbesserter Heilungschancen und schonenderer Therapieverfahren für Frauen in Österreich.

Unsere Aufgaben

Eine der Hauptaufgaben des RefZQS ist die österreichweite Vergleichbarkeit der Gerätemessdaten zu ermöglichen und die Optimierung der Bildqualität zur verbesserten Erkennung von Brustkrebs zu gewährleisten. Daher werden Mammografiegeräte, Befundungsmonitore und Ultraschallgeräte regelmäßig geprüft. Weiters sind Kenntnis und Umsetzung der technischen Qualitätssicherung nach den EUREF-Ö-Richtlinien bei Fachärztinnen und Fachärzten für Radiologie und Gruppenpraxen, die am Programm zur Brustkrebsfrüherkennung teilnehmen möchten, ein wesentlicher Aspekt zur Erreichung des Programmzieles.

Das Referenzzentrum koordiniert nicht nur die von für die Messungen laut EUREF-Ö eingeschulten Personen selbst durchgeführten Tests, sondern trägt auch zu wissenschaftlichen Arbeiten auf dem Gebiet der Mammographie bei. Damit ist sichergestellt, dass am RefZQS die notwendige Kompetenz vorhanden ist, um die Qualitätssicherung und die Beratung der Untersuchungseinheiten entsprechend dem Stand der Technik durchzuführen und auch neue Technologien im Brustkrebs Früherkennungsprogramm zu berücksichtigen.

Downloadbereich für technische Büros

Dieser Link führt zu einem geschützten Bereich, über welchen Messprotokolle und Anleitungen heruntergeladen werden können. Sollten Sie für diesen Bereich einen Zugang benötigen, dann schreiben Sie bitte an unsere E-Mail Adresse, welche Sie unter Kontakt auf dieser Seite finden, Ihre Kontaktdaten (Name, E-Mail Adresse, Telefonnummer).

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Kontakt

Thema Radon (Messungen/Ausbildungen/Gutachten)

Technischer Strahlenschutz/Radiochemie (Messungen/Gutachten)

DI Horst Schödl

Aktualisiert: 07.02.2024