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Für den Frühjahrsanbau wurde die Beschreibende Sortenliste um die neu zugelassenen Sorten erweitert und aktualisiert. Hier finden Sie die Sorteneigenschaften aller landwirtschaftlichen Kulturarten.
Der Sortenfinder - ein online-Gratistool auf Basis der Österreichischen Beschreibenden Sortenliste - unterstützt Sie bei der Suche nach den Sorten, die Ihren Anforderungen optimal entsprechen.
In der Österreichischen Sortenliste finden Sie administrative Details der gelisteten und kürzlich gelöschten Sorten. Diese werden jeweils mit Stand 15. Jänner aktualisiert.
Gemeinsame Sortenkataloge aller Mitgliedstaaten der EU und Vertragsstaaten des EWR für landwirtschaftliche Pflanzenarten und Gemüsearten
Der Gemeinsame Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten wird aufgrund von Artikel 17 der Richtlinie 2002/53/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über einen Gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten veröffentlicht. Der Gemeinsame Sortenkatalog für Gemüsearten wird aufgrund von Artikel 17 der Richtlinie 2002/55/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Gemüsesaatgut veröffentlicht. In Übereinstimmung mit dem Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) enthalten die Gemeinsamen Sortenkataloge auch die Sorten der EFTA-Staaten, sofern diese dem Abkommen entsprechen. Weiters enthalten die Gemeinsamen Sortenkataloge auch schweizerische Sorten, welche die Anforderungen erfüllen.
Die in den Gemeinsamen Sortenkatalogen genannten Sorten unterliegen im Gebiet des gesamten EWR im Hinblick auf die Sorte keinen Verkehrsbeschränkungen, ausgenommen in den vorgesehenen Fällen (ex-Vermerke, gentechnisch veränderte Sorten, Erhaltungssorten). Eine nationale Sortenzulassung und die Eintragung in eine nationale Sortenliste sind Voraussetzungen für die Aufnahme der Sorten in die Gemeinsamen Sortenkataloge. Der Gemeinsame Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten wurde erstmals am 21. Juli 1975 veröffentlicht. Der Gemeinsame Sortenkatalog für Gemüsearten wurde erstmals am 29. Juni 1972 veröffentlicht. Entsprechend den Mitteilungen der Mitgliedstaaten erfolgen laufend Ergänzungen. In regelmäßigen Abständen werden neue Gesamtausgaben erstellt.
Die Gemeinsamen Sortenkataloge weisen vier Spalten auf
Spalte 1: Sorte. Die Gemeinsamen Sortenkataloge gliedern sich in Arten. Innerhalb der Art sind die Bezeichnungen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. Ist Saatgut einer Sorte mit mehreren Sortenbezeichnungen im Verkehr, so ist im Interesse der Vereinfachung eine Leitbezeichnung gewählt worden. Um sie sind alle Angaben zur betreffenden Sorte angeordnet.
Spalte 2: EU-Zulassungsland. Meist ist hinter dem Länderkürzel eine Nummer angegeben. Sie bezeichnet den vom Zulassungsland vorgesehenen Verantwortlichen für die Erhaltungszüchtung. Die Aufschlüsselung erfolgt im Anhang. Ist anstelle dieser Nummer ein „x“ aufgeführt, so sind vom Zulassungsland mehrere Verantwortliche für die Erhaltungszüchtung vorgesehen.
Spalte 3: EFTA-Zulassungsland. Es sind die Sorten von Island, Norwegen und der Schweiz angeführt.
Spalte 4: Bemerkungen. Diese Spalte enthält Angaben zur Ploidie, zur Ein- bzw. Mehrkeimigkeit, ob es sich um eine Hybridsorte oder gentechnisch veränderte Sorte handelt, ob es ein Verbot der Vermarktung von Saatgut in einem bestimmten Mitgliedstaat gibt, bei gelöschten Sorten werden Angaben zu einer eventuell eingeräumten Auslauffrist für die Anerkennung und den Vertrieb des Saatguts gemacht usw.
Gemeinsame Sortenkataloge im Internet
Seit 2011 ist eine direkte Suchabfrage innerhalb des Gemeinsamen Sortenkataloges der EU möglich. Man kann nach Sorten, Erhaltungszüchter und Sorten pro Art abfragen, auch Sortenmerkmale oder Fußnoten können aufgerufen werden. Verschiedene Abfragemöglichkeiten werden demonstriert.
Die veröffentlichten Gesamtausgaben und Ergänzungen finden Sie im EUR-Lex-Amtsblatt. Das Amtsblatt (ABl.) besteht aus einer Reihe L (Rechtsvorschriften) und einer Reihe C (Mitteilungen und Bekanntmachungen). Die im Amtsblatt veröffentlichten Dokumente sind in den Formaten html und pdf auf der Website verfügbar und können mit Suchfunktionen abgerufen werden. Suchbeispiel: Jahr 2019, Abl.-Reihe C, Amtsblattkategorie Alle, Abl.-Nummer 13 Suchergebnis: Amtsblatt der Europäischen Union, 2019/C 13/01, Gemeinsamer Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten, 37. Gesamtausgabe, 62. Jahrgang, 11. Jänner 2019.
Sortenkorrekturwerte: N-Tester
N-Tester-Sortenkorrekturwerte
N-Tester-Messung
Die N-Tester-Sortenkorrekturwerte dienen zur richtigen Bemessung der N-Gabe bei der Verwendung des N-Testers. Sie werden jährlich für Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale, Winterdurum sowie Sommerweichweizen und -durumweizen aktualisiert.
Grundlage für diese chemotaxonomische Sortenidentifikation ist das elektrophoretische Verteilungsmuster von Vorratsproteinen, das für die Sorte charakteristisch und von ökologischen Faktoren unabhängig ist.
Bei der Kartoffel werden die Proteine des Knollensaftes aufgetrennt, bei den Getreiden werden bestimmte Proteinfraktionen aus dem Einzelkorn extrahiert. Sortenkontrolle ist für Züchter, Export, Zertifizierung, Kontraktüberprüfung und Konsumenten von Bedeutung und wird in der Qualitätsklassenverordnung für Kartoffel gefordert.
Getreide
Referenzmaterial ist das Standardmuster der Sorte aus dem Institut für Saat- und Pflanzgut, Pflanzenschutzdienst u. Bienen der AGES. Zur elektrophoretischen Charakterisierung einer neu zugelassenen Sorte werden 100 Körner beurteilt. Für die Feststellung der Sortenreinheit einer Probe werden 100 Einzelkörner untersucht, zur Sortenechtheitsüberprüfung 30 Körner. Weich-, Hartweizen, Dinkel, Triticale: Identifizierung durch Auftrennung der Gliadine des Einzelkorns Gerste: Identifizierung durch Auftrennung der Hordeine
Als Referenzmaterial dienen die Standardsortenknollen aus dem Institut für Saat- und Pflanzgut, Pflanzenschutzdienst u. Bienen der AGES. Zur Überprüfung der Sortenechtheit und -reinheit einer Probe werden 6 Knollen aus einem Muster von mindestens 20 Knollen analysiert; befindet sich eine Fremdknolle unter diesen 6, müssen 9 weitere Knollen dieses Musters zur Abklärung des Vermischungsgrades untersucht werden. Die Identifizierung der Sorte erfolgt durch den direkten elektrophoretischen Vergleich von Probe und Standard Dauer der Untersuchung: 1-2 Tage