Sorte |
Bezeichnung der Sorte, mit der sie in der jeweiligen Sortenliste (Österreichischen oder EU-Sortenliste) gelistet ist. |
Sorteneintragung |
gibt an, in welchem Land (Länder) die Sorte gelistet ist. "ÖSTERREICH" steht für die Eintragung in die Österreichische Sortenliste, die Sorte ist demnach auch in Österreich geprüft (siehe beschreibende Österreichische Sortenliste). "EU" kennzeichnet Sorten, die nur im EU-Sortenkatalog gelistet sind, in Österreich aber offiziell NICHT geprüft wurden. |
Antragsteller |
die Firma/Person, die die Anerkennung der Saatgutpartie beantragt und das Saatgut zumindest erstmalig in Verkehr bringt. Der Antragsteller ist häufig nicht der Letztverkäufer. |
Kategorie |
Z/Z1-Saatgut: Zertifiziertes Saatgut bzw. Zertifiziertes Saatgut 1. Generation (=gleichwertig) - Etikettenfarbe: BLAU |
Kontrollnummer der Partie |
Diese Nummer dient der eindeutigen Identifizierung der Saatgutpartie. Damit kann der Ursprung und der Zusammenhang zum Anerkenunnungszertifikat rückverfolgt werden. Für etwaige Reklamationsfälle ist diese Identitätsnummer unbedingt erforderlich. Anmerkung: Offizielle Saatgutetiketten = Garantiekarte zu diesem Zwecke bis zur Ernte aufbewahren. |
Biokontrollstelle |
ist der Code jener Bio-Kontrollstelle bzw. Kontrollbehörde, die für die Konformität gemäß EU-VO 834/2007 beim Letztbearbeiter (Aufbereiter) des Saatgutes verantwortlich ist. |
Partiegewicht |
in der Datenbank ist jenes Gewicht gelistet, welches zum Zeitpunkt der Anerkennung vorgelegen ist. In Sonderfällen können Partiegewichte und bereits gelistete Partien wiederum verändert oder auch gestrichen werden (z.B. Zurückziehungen, Kategorie-Umstufungen, amtswegige Aufhebung der Anerkennung etc.). Die Angabe der Partiegewichte kann auch entfallen. |
verfügbar ab |
ist jener Zeitpunkt ab dem das Verfahren am Bundesamt für Ernährungssicherheit positiv abgeschlossen wurde. Der Datenbankeintrag erfolgt automatisch unmittelbar nach Bescheiderstellung. bzw. der dem Bundesamt für Ernährungssicherheit vom Saatgutanbieter als Verfügbarkeitsdatum gemeldet wurde, sofern dieses Saatgut keinem Anerkennungs- oder Zulassungsvefahren im Bundesamt unterliegt. |
verfügbar bis |
dieses Feld gibt die Information, ob bzw. bis wann die ob die Sorte beim jeweiligen Antragsteller auf Saatgutanerkennung oder Inverkehrbringer aufgrund dessen Meldung noch verfügbar ist bzw. bis wann sie verfügbar war. Es ist aber möglich, dass diese Sorte bei einem anderen Antragsteller oder Inverkehrbringer noch verfügbar ist. Kein Datum in diesem Feld bedeutet, dass die Sorte noch verfügbar ist. |
Kontakt |
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