Nach einer dreijährigen Übergangsfrist löste die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel am 11. Juli 2013 die EG-Kosmetikrichtlinie und deren nationalen Umsetzungen im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ab. Seit 11. Juli 2013 müssen demnach alle kosmetischen Mittel, die in der EU bereitgestellt werden, den Regeln dieser Verordnung entsprechen.
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel besteht aus 40 Artikeln und 71 Erwägungsgründen. Die 10 Anhänge gliedern sich folgendermaßen:
Anhang I: | Sicherheitsbericht (Sicherheitsinformationen + Bewertung) |
Anhang II: | verbotene Stoffe |
Anhang III: | eingeschränkt zugelassene Stoffe |
Anhang IV: | Farbstoffe |
Anhang V: | Konservierungsstoffe |
Anhang VI: | UV-Filter |
Anhang VII: | Symbole |
Anhang VIII: | Alternativmethoden zu Tierversuchen |
Anhang IX: | Teil A - Aufgehobene Richtlinie, Teil B - Verzeichnis für die Fristen der Umsetzung |
Anhang X: | Entsprechungstabelle |