Die AGES selbst ist keine Behörde und kann keine amtlichen Bescheide ausstellen. Sie stellt zwei Bundesämtern, die im Bereich der Landwirtschaft beziehungsweise der Arzneimittelsicherheit wirken, sämtliche erforderlichen Mittel zur Wahrnehmung derer Aufgaben zur Verfügung:
Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES)
Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG)
Die beiden ebenfalls im Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz GESG § 6. (1) und § 6a. (1) geregelten Bundesämter sind rechtlich mit hoheitlichen Aufgaben einer Behörde ausgestattet.
Bundesamt für Ernährungssicherheit
Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) vollzieht die hoheitlichen Aufgaben im Kontroll- und Zulassungsbereich von u.a. Saatgut, Futtermitteln, Düngemitteln sowie Pflanzenschutzmitteln und ist eine dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus nachgeordnete Behörde. Neben der Registrierung, Autorisierung und Überwachung von Erzeugungsbetrieben führt das BAES u.a. die Export- und Importkontrolle von Pflanzen bzw. pflanzlichen Erzeugnissen sowie Saatgut durch. Außerdem überwacht das BAES Erzeugnisse der Fischerei und von Aquakulturen auf die korrekte VerbraucherInnen-Information.
In Zusammenhang mit den hoheitlichen Aufgaben des Bundesamtes für Ernährungssicherheit nimmt die AGES folgende Aufgaben wahr:
Analyse, Prüfung und Risikobewertung von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln für die Vollziehung von Saatgutgesetz, Pflanzgutgesetz, Sortenschutzgesetz, Pflanzenschutzmittelgesetz, Pflanzenschutzgesetz, Futtermittelgesetz, Düngemittelgesetz
Angewandte Forschung, insbesondere zum Schutz des Bodens, der Gesundheit von Pflanzen und zu einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion
Erhalt von pflanzengenetischen Ressourcen in Genbanken
Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen
Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) vollzieht hoheitliche Aufgaben im Kontroll- und Zulassungsbereich der Arzneimittel und Medizinprodukte und ist eine dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachgeordnete Behörde.
In Zusammenhang mit den hoheitlichen Aufgaben des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen nimmt die AGES folgende Aufgaben wahr:
Analytische Untersuchungen von am Markt befindlichen Arzneimitteln und Verdachtsproben
Beteiligung in wissenschaftlich regulatorischen Verfahren auf europäischer Ebene
Bewertung der Zulassungsunterlagen, um sichere und wirksame Arzneimittel zulassen zu können
Durchführung von Inspektionen von Herstellbetrieben, Labors, klinischen Prüfungen und Vigilanzsystemen
Durchführung der Aktivitäten zur Marktüberwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten
Evaluierung von Registrierungsunterlagen von Arzneimitteln