Karfiol / Polen offene Ware
Lebensmittel-Recall
Im Gutachten der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, Institut für Lebensmittelsicherheit Innsbruck betreffend die Lebensmittelprobe mit der Bezeichnung „Karfiol / Polen offene Ware" (9059PRHA0088/26, Auftr.Nr. 26113496-001) wurde folgendes festgestellt:
Die Probe entspricht nicht Art. 18 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005, welche in der Anlage Teil 1 LMSVG genannt und damit als unmittelbar anwendbare Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft nach § 4 Abs. 1 im Rahmen des LMSVG zu vollziehen ist.
Aus den Expositionsdaten geht hervor, dass die vorliegende Probe aufgrund der mehr als 2-fachen Auslastung der akuten Referenzdosis geeignet ist, die menschliche Gesundheit zu gefährden.
Gegenständliche Probe ist im Sinne von § 5 Abs. 5 Z 1 LMSVG als gesundheitsschädlich und gemäß Art. 14 Abs. 2 lit a der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 als nicht sicher zu beurteilen.
Die Ware Karfiol von einer Menge 240 Stück (40 Kisten) wurde am 07.09.2026 von unserem Lieferanten an uns geliefert. Es wurde am 07.09.2026 eine Probe vom Marktamt MA 59 beim Karfiol vorgenommen, bei der die Kontaminierung festgestellt wurde. Das Ergebnis wurde uns am 16.09.2026 übermittelt und wir haben sofort die Rückholaktion gestartet.
Korrektur Chargennummer: Die angeführte Nummer ist keine Chargennummer, sondern das Probenzeichen; da es sich um offene Ware handelt, existiert keine Chargennummer.
