Unsere Services

Als Futtermittelunternehmen gibt es Einiges zu beachten, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Es gibt eine Fülle an Bestimmungen, die es einzuhalten gilt und sich ständig ändern können. Jedes Gesetz und jede Veränderung haben praktische Auswirkungen. Zum Beispiel im Hinblick auf die Kennzeichnung Ihrer Futtermittel, die Qualitätssicherung oder den Export von Futtermitteln. Mit unseren Expertinnen und Experten wissen Sie Partnerinnen und Partner an Ihrer Seite, die Sie sicher durch dieses Vorschriften-Gemenge hindurch begleiten.

Wir bieten Futtermittelunternehmen maßgeschneiderte Lösungen. Unter anderem mit folgenden Vorteilen:

  • Von Expertinnen und Experten erstellte Gutachten und Prüfberichte
  • Umfassende und fachlich übergreifende Beratung aus einer Hand
  • Einfache und unbürokratische Abwicklung
  • Pastus+ Zertifizierungsstelle
  • QS anerkanntes Labor
  • Kurze Analyse- bzw. Prüfzeiten

Unser Institut für Tierernährung und Futtermittel steht der Bevölkerung, den Landwirtinnen und Landwirten, den Futtermittelunternehmen, den Bundesländern, sowie dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) und dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) für Anfragen, Stellungnahmen, Analysen und wissenschaftliche Beratung zur Verfügung.

Zertifikate und Bestätigungen für Futtermittel

Ausstellung von Bestätigungen (Certificates) für Futtermittel und Futtermittelunternehmen

Nach Prüfung der übermittelten Unterlagen erstellen wir für Ihre Futtermittel Bestätigungen, die Sie für den Export Ihrer Produkte benötigen, wie z. B. Free Sales Certificates, Health Certificates oder Certificates of Registration.

Unser Angebot

Während der Handel von Futtermitteln innerhalb der EU sehr unkompliziert und einheitlich geregelt ist, ist der Export in Drittländer häufig schwieriger. Hier hat jedes Land individuelle Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um ein Futtermittel in seinem Hoheitsgebiet auf den Markt zu bringen. Der Nachweis der Registrierung als Futtermittelunternehmen in einem EU-Land ist meist der erste Schritt, auf den weitere folgen, wie z.B. die Bestätigung der EU-Verkehrsfähigkeit oder der Freiheit von bestimmten unerwünschten Stoffen.

Bei diesem Prozess können wir Ihnen sowohl mit unserem Know-how und der Ausstellung der von Ihnen benötigten Bestätigungen (nach den von Ihnen vorzugebenden Kriterien) als auch gegebenenfalls mit den entsprechend notwendigen Analysen helfend zur Seite stehen.

Folgende Zertifikate können unter anderem  ausgestellt werden:

  • Free Sales Certificate: Verkehrsfähigkeitsprüfung auf Grundlage einer vollständigen Prüfung der Rezeptur (6 Monate gültig)
  • Certificate of Registration: Bestätigung der vorliegenden Registrierung eines Futtermittel-Unternehmens (6 Monate gültig)
  • Health Certificate: auf Grundlage der Futtermittel-Hygieneverordnung (EG-Verordnung Nr. 183/2005), Bestätigung über das Fehlen von Kontaminanten auf Grundlage von vorgelegten, regelmäßigen Eigenkontrollen bzw. in einer speziellen Charge (6 Monate gültig)
  • Certificate of non-animal origin: Bestätigung über das Freisein von tierischen Bestandteilen anhand von vorgelegten Untersuchungen/Rezeptur (6 Monate gültig)
  • Ausstellung eines Certificate of Analysis: Angaben auf Grundlage vorgelegter Analysenzertifikate (6 Monate gültig)

Probenahme bei Futtermitteln gemäß Verordnung (EG) Nr. 152/2009

Standardisierte Probenahme von Futtermitteln

Bei Futtermittelanalysen, die bei uns durchgeführt werden, besteht die Möglichkeit, uns mit einer standardisierten Probenahme zu beauftragen. Diese erfolgt gemäß den Anforderungen der EG-Verordnung Nr. 152/2009. Abschließend erhalten Sie ein Probenahmeprotokoll.

Unser Angebot

Um bei der Analyse Ihrer Futtermittelproben möglichst exakte und repräsentative Ergebnisse zu erzielen, ist eine standardisierte Probenahme gemäß den Vorgaben der VO (EG) Nr. 152/2009 ein elementarer Schritt.

Bei Proben, die Sie von uns analysieren lassen wollen, besteht für Sie die Möglichkeit, eine von uns durchgeführte Probenahme, die diese Kriterien erfüllt, zu veranlassen.
Nach der Vorbereitung für die Probenahme (Desinfektion, Beschriftung der Probenahmesäcke) erfolgt die Probenahme (Ziehen der Einzelproben, Mischung und Bildung der Endprobe, Befüllen der Probensäcke und Versiegelung). Optional kann eine fachliche Beratung hinsichtlich analytischer Untersuchungen erfolgen. Anschließend erhalten Sie eine Ausfertigung des Probenahmeprotokolls.

Folgende Bereiche können unter anderem im Rahmen der Probenahme von Futtermitteln durch uns abgedeckt werden:

  • Umfassende Beratung zur Art der Probenahme
  • Probenahme vor Ort durch speziell geschulte Expertinnen und Experten
  • Ausfertigung eines Probenahmeprotokolls
  • Fachliche Beratung hinsichtlich der analytischen Untersuchung

Verschleppungs- und Mischerprüfung von Mischanlagen für Futtermittel

Verschleppungskontrolle und/oder Überprüfung der Mischgenauigkeit

Eine gute Mischgenauigkeit und eine gleichmäßige Verteilung der einzelnen Komponenten ist essenziell, um ein qualitativ hochwertiges Futtermittel herstellen zu können. Ebenso kann eine Verschleppung von Zusatzstoffen auf Nichtzieltierarten weitreichende Folgen haben. Daher sollten Mischanlagen für Futtermittel regelmäßig auf diese beiden Parameter hin kontrolliert werden, um Abweichungen in der Zusammensetzung des Futtermittels und letztendlich eine Beeinträchtigung der Leistung der Tiere zu vermeiden.

Unser Angebot

Im Rahmen der Mischanlagenprüfung wird die Mischgenauigkeit bzw. die homogene Verteilung der einzelnen Futtermittelkomponenten ermittelt. Im Zuge der Verschleppungskontrolle wird kontrolliert, welche Mengen einer Futtermittelkomponente sich nach einer bestimmten Anzahl von Spülchargen noch in anschließend gemischten Futtermitteln wiederfinden lassen. Dazu wird eine bestimmte Menge an Microtracer (gefärbte Eisenpartikel) in die Mischanlagen gegeben. Anschließend wird die Anzahl der verbleibenden Teilchen im Produkt gezählt.

Unsere erfahrenen und unabhängigen Futtermittelexpertinnen und Futtermittelexperten definieren gemeinsam mit Ihnen die Messchargen, die Mischdauer, die Eintragsstellen für den Tracer und die Probenahmestellen. Die Gewinnung der Proben erfolgt zu unterschiedlichen Zeitpunkten des Mischprozesses. Dies ist in einem ausführlichen Probenahmeprotokoll dokumentiert. Nach Auswertung der Proben mittels Rotationsdetektormethode und einer statistischen Berechnung erstellen wir den Prüfbericht.

Folgende Bereiche können unter anderem im Rahmen einer Verschleppungs- und Mischungsprüfung von Futtermitteln durch uns abgedeckt werden:

  • Kontrolle der Verschleppung von Futtermittelkomponenten nach einer bestimmten Anzahl an Spülchargen
  • Kontrolle der Homogenität von Mischanlagen für die Futtermittelherstellung zur Sicherstellung der gleichbleibenden Qualität und Einmischung der einzelnen Komponenten
  • Auswertung der Homogenität bzw. Verschleppung mittels Rotationsdetektormethode und einer statistischen Berechnung
  • Ausstellung eines Probenahmeprotokolls und eines Prüfberichts

Kennzeichnungsprüfung von Futtermitteln

Überprüfung von Futtermitteletiketten auf Rechtskonformität

Im Rahmen einer Kennzeichnungsprüfung wird ein von Ihnen vorgelegtes Etikett auf die Konformität mit den aktuell geltenden gesetzlichen Vorschriften für die Kennzeichnung von Futtermitteln überprüft.

Unser Angebot

Besonders im Bereich der Kennzeichnungsvorschriften sehen sich Futtermittelherstellerinnen und Futtermittelhersteller einer Vielzahl von Vorgaben gegenüber, die erfüllt werden müssen, um das Futtermittel ordnungsgemäß zu kennzeichnen. Unsere erfahrenen und unabhängigen Futtermittelgutachterinnen und Futtermittelgutachter überprüfen, ob die von Ihnen übermittelte Kennzeichnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Hierbei werden die Kennzeichnungsvorlagen sowohl hinsichtlich formaler Aspekte als auch auf die auslobenden Werbebotschaften, die sogenannten „Claims“, geprüft.

Abschließend erhalten Sie eine detaillierte Beschreibung des Ergebnisses und bei „Nicht-Konformitäten“ Hinweise auf mögliche Verbesserungsmaßnahmen. Sollte Ihre Kennzeichnung die rechtlichen Vorgaben erfüllen, kann – wenn gewünscht – auch eine entsprechende Bestätigung ausgestellt werden.

Folgende Bereiche können unter anderem im Rahmen einer Kennzeichnungsprüfung von Futtermitteln durch uns abgedeckt werden:

  • Formale Überprüfung der Kennzeichnung (z. B. Etiketten) von Futtermitteln und Claims
  • Detaillierte Beschreibung des Ergebnisses mit Hinweisen auf Verbesserungsmaßnahmen
  • Ausstellung einer Bestätigung (bei Konformität mit den gesetzlichen Vorgaben)

QS anerkanntes Labor

QS ist das weltweit größte Prüfsystem für sichere Lebensmittel, das alle an der Lebensmittelproduktion beteiligten Unternehmen- von den Landwirtinnen und Landwirten bis zur Ladentheke- einbindet. Durch die freiwillige Teilnahme an QS wird Qualitätssicherung betrieben, die über die behördlichen Kontrollen hinausgeht. Die Qualitätssicherung in diesem System beruht auf Eigenkontrollen, unabhängigen Kontrollen, Monitoringprogrammen und ständigen internen Kontrollsystemen.

Die Futtermittel spielen hierbei eine wichtige Rolle, da Sie zur Gesunderhaltung der Tiere beitragen und damit auch maßgeblich die Qualität der aus ihnen gewonnen Lebensmittel beeinflussen. Der Futtermittelsektor ist gekennzeichnet durch international verzweigte Warenströme. Das QS-System setzt auf Zusammenarbeit mit anderen Standardgeberinnen und Standardgebern für ein einheitlich hohes Niveau der Futtermittelsicherheit. Dadurch werden der Warenverkehr erleichtert, die Warenverfügbarkeit gesichert und unnötige Kosten durch Doppelauditierungen vermieden.

Im Zuge des QS-Futtermittelmonitoring wird die Einhaltung von Grenz- und Richtwerten zum Beispiel für Mykotoxine, Dioxine, Pflanzenbehandlungsmittel und Schwermetalle überwacht. Wir sind in Österreich das einzige Labor, das von QS für Futtermittelmonitoring anerkannt ist.

Nähere Informationen zum QS-Futtermittelmonitoring finden Sie hier.

Qualitätsbestimmung von Soja

In den letzten Jahren haben der Anbau und die regionale Verarbeitung von Sojabohnen in Österreich stark zugenommen. In Österreich wird rund die Hälfte der Sojabohnen als Lebensmittel verarbeitet, während die andere Hälfte in der Fütterung eingesetzt wird.

Gerade in der Fütterung spielt die optimale Behandlung eine wichtige Rolle. Hier müssen wertbestimmende Inhaltsstoffe erhalten bleiben, während wertmindernde Inhaltsstoffe inaktiviert werden müssen. So kann der Einsatz von teuren Zusatzstoffen zur Verbesserung des Futterwerts geringgehalten werden.

Wir verfügen über ein breites Methodenspektrum zur Bestimmung von qualitätsbestimmenden Inhaltsstoffen in Soja. Dies umfasst sowohl antinutritive Stoffe als auch sicherheits- und qualitätsrelevante Parameter.

Für die Analyse von Soja empfehlen wir folgende Methoden.

  • Trypsininhibitoraktivität *      
  • Ureaseaktivität *
  • Proteinlöslichkeit in KOH
  • Rohprotein
  • Ölgehalt
  • Aminosäuren (insb. Methionin und Lysin)
  • Salmonellen

*) In optimal behandelten Futtermitteln soll die Trypsininhibitoraktivität 2 mg/g, die Ureaseaktivität 0,4 mg/N/g/min nicht übersteigen.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen gerne für ein Informationsgespräch zur Verfügung. Treten Sie dazu mit uns in Kontakt.

Anwendungen von NIRS

Unser Institut für Tierernährung und Futtermitteln verfügt über jahrelange Erfahrung in der NIRS Analyse und verwendet selbst erstellte Kalibrationen für Feuchtigkeit, Protein, Rohasche oder Rohfaser in Abhängigkeit von der Kulturarten.

Folgende Analysen werden derzeit angeboten:

Sorte Feuchtigkeit Rohprotein Rohasche Rohfaser
Mischfuttermittel für Nutztiere * x x x x
Heimtierfuttermittel feucht * x x x x
Weizen x x x  
Gerste x x x x
Roggen x x    
Triticale x x    
Durumweizen x x    
Hafer x x    
Soja x x    
Mais x      
Mais vermahlene Probe   x    
Raps x      
Ackerbohne x      

* im Einzelfall ist vom Institut für Tierernährung und Futtermittel zu prüfen, ob die Matrix geeignet ist

Weitere Informationen zum Thema Futtermittelqualität finden Sie hier

Kontakt

Leitung

Dipl. Ing. Irmengard Strnad

Aktualisiert: 10.10.2023