Koffein

Steckbrief

Beschreibung

Koffein wurde im Jahr 1820 das erste Mal aus Kaffeebohnen isoliert. Der Name wurde von der Pflanze Coffea arabica abgeleitet. Koffein ist auch Inhaltsstoff von Früchten oder Blättern des Teestrauchs (Camellia sinensis), des Matebaums (Ilex paraguariensi),  des Kakaobaums (Theobroma cacao) sowie weiterer Pflanzen.

Koffein stimuliert das zentrale Nervensystem und das Herzkreislaufsystem beim Menschen. In moderaten Dosen erhöht es die Wachsamkeit bzw. verringert das Müdigkeitsgefühl. Abhängig von der individuellen Empfindlichkeit gegenüber Koffein und vom Ausmaß des Konsums von koffeinhaltigen Lebensmitteln können unerwünschte Wirkungen wie Nervosität oder Herzrhythmusstörungen auftreten.

Vorkommen

Koffein kommt in verhältnismäßig hohen Gehalten in Kaffeebohnen, in den Blättern von getrocknetem, weißem, grünem sowie schwarzem Tee, Colanuss und Guarana-Beeren vor. Geringer sind die Koffeingehalte in Kakaobohnen.

Koffein wird in verschiedenen Lebensmitteln, z. B. koffeinhaltigen Getränken wie Cola oder Energy Drinks, Backwaren und Süßigkeiten eingesetzt. Bitter schmeckendes Koffein, sofern es in geringer Menge in Lebensmitteln eingesetzt wird, wird auch als Aromastoff verwendet. In Energiegetränken („Energy Drinks“ oder „Energy Shots“) ist der Koffeingehalt oft hoch.

Auch in Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln (vor allem Schmerzmitteln) findet Koffein Verwendung.

Wie viel Koffein enthält…?

Gesundheitsrisiko

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat 2015 folgende sichere Aufnahmemengen von Koffein abgeleitet, die für die gesunde Allgemeinbevölkerung unbedenklich sind:

  • Einzeldosen von bis zu 200 mg Koffein aus allen Quellen sind für gesunde Erwachsene unbedenklich. Das sind circa 3 mg pro Kilogramm Körpergewicht.
  • Bei manchen Erwachsenen können einzelne Koffeindosen von 100 mg kurz vor dem Schlafengehen Einfluss auf Schlafdauer und -muster haben
  • Eine Aufnahme von 400 mg pro Tag, verteilt auf den gesamten Tag, ist für gesunde Erwachsene – mit Ausnahme Schwangere – unbedenklich
  • Für Schwangere und Stillende gilt eine Koffein-Aufnahme von 200 mg über den gesamten Tag verteilt als unbedenklich für den Fötus. Übermäßiger Koffeinkonsum für längere Zeit wird in Verbindung mit vermindertem Wachstum des Fötus gebracht
  • Für Kinder und Jugendliche wird eine Aufnahme von 3 mg/kg Körpergewicht pro Tag als unbedenklich eingestuft

Da bei Kindern und Jugendlichen der Konsum von Energy Drinks beliebt ist, kann die Aufnahme von Koffein hoch sein. Bei einem Konsum von einem Liter oder mehr Energy Drinks und folglicher Überschreitung der als unbedenklich erachteten Koffeinaufnahmemenge konnten bei jungen Erwachsenen unerwünschte Wirkungen wie störendes Herzklopfen (Palpitationen), Kurzatmigkeit, unkontrolliertes Muskelzittern (Tremor), schwere Übelkeit, Angstzustände, Nervosität sowie Veränderung im Elektrokardiogramm festgestellt werden (BfR, 2019).

Cola Getränke sind bei Kindern und Jugendlichen ebenfalls beliebte Erfrischungsgetränke. Wenn diese nicht koffeinfrei sind, kann die Aufnahme an Koffein durchaus höher sein und sollte daher nicht unterschätzt werden.

Situation in Österreich

Gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 müssen Lebensmittel, denen mehr als 150 mg/l Koffein zu physiologischen Zwecken wie z. B. für die wachmachende Wirkung als Zutat zugesetzt wurde, mit folgendem Hinweis versehen werden: „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere Frauen nicht empfohlen“. Diese Kennzeichnungserfordernisse gelten auch für Nahrungsergänzungsmittel mit zugesetztem Koffein.

Energy Drinks sind laut dem Österreichischen Lebensmittelbuch als alkoholfreie Erfrischungsgetränke, denen mindestens 150 mg/l Koffein (als Koffein und/oder aus koffeinhaltigen Zutaten) zugesetzt werden, definiert. Zusätzlich enthalten sie eine oder mehrere Zutaten wie Inosit, Glucuronolacton oder Taurin.

Im Österreichischen Lebensmittelbuch werden Teegetränke (u. a. Eistee) gemäß Codexkapitel B31 aus Teeauszügen und Wasser hergestellt und enthalten mindestens 0,12 % Tee-Trockenextrakt. Erfolgen Teeauszüge aus der Teepflanze Camellia sinensis L., enthält das daraus gewonnene Erzeugnis einen Koffeingehalt von mindestens 40 mg pro 1 Liter Fertiggetränk.

Die Verwendung von Koffein als Aroma (FL 16.016) ist nur in bestimmten Lebensmittelkategorien mit geltenden Höchstgehalten (VO 1334/2008; VO (EU) 2018/1482)  – wie „Milchprodukte und Analoge“ (höchstens 70 mg/kg), „Speiseeis“ (höchstens 70 mg/kg), „Süßwaren“ (höchstens 100 mg/kg) und „nicht alkoholische Getränke“ (höchstens 150 mg/kg) – erlaubt. In der Zutatenliste ist dies mit der Bezeichnung „Aroma Koffein“ zu erkennen und die Koffeinmenge beträgt weniger als 150 mg/l.

Entsprechend der Health Claims Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 idgF  ist es erlaubt, dass koffeinhaltige Lebensmittel damit beworben werden, die Konzentrationsfähigkeit und körperliche Leistung zu steigern. 

Wir untersuchen Koffein in verschiedenen Lebensmitteln. Die Ergebnisse sind in folgender Schwerpunktaktion einzusehen:

Tipps

  • Die empfohlenen Höchstmengen an Koffein pro Tag nicht überschreiten. Bei gesunden Erwachsenen, mit Ausnahme von Schwangeren und Stillenden, entspricht das ca. 4 Tassen Filterkaffee (je 200 ml) oder 5 Tassen Espresso (je 60 ml) (siehe Balkendiagramm). Vor allem bei Koffein-empfindlichen Personen kann es zu unerwünschten Nebenwirkungen wie Herzklopfen, Unruhe oder auch Schlaflosigkeit kommen
  • Vor allem Kinder, Schwangere und Stillende sollten den Konsum von koffeinhaltigen Getränken geringhalten. Die empfohlene Höchstmenge für Schwangere und Stillende entspricht circa 2 Tassen Filterkaffee oder 2 Tassen Espresso pro Tag
  • Die Koffeinkonzentration von Energy Drinks ist ähnlich wie die von Kaffee. Allerdings wird durch Energy Drinks oftmals auf Grund der größeren Verpackungseinheiten und des Konsumverhaltens mehr Koffein aufgenommen
  • Durch die Einnahme von koffeinhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln oder Schmerzmitteln kann die Koffeinbilanz erhöht werden und sollte beim Genuss des täglichen Kaffees oder eines anderen koffeinhaltigen Lebensmittels mitberücksichtigt werden

Fachinformation

Nach oraler Aufnahme wird Koffein schnell und vollständig aufgenommen und passiert ungehindert die Blut-Hirn-, die Plazenta- bzw. die Blut-Hoden-Schranke. In der Leber wird Koffein zu 70 – 80 % zu Paraxanthin verstoffwechselt, weiter abgebaut und mit Harn über die Niere ausgeschieden. Die Plasma-Halbwertszeit beträgt bei Erwachsenen 2 bis 8 Stunden. Bei Schwangeren kann diese bis zu 18 Stunden dauern. Dies ist auf die Hormone Östrogen und Gestagen zurückzuführen, da diese die Enzymaktivität für die Verstoffwechslung hemmen (BfR, 2019).

Koffein ist ein Adenosinblocker, da es sich an dieselben Rezeptoren wie Adenosin bindet. Adenosin hat eine schlaffördernde Wirkung, indem die Ausschüttung von Dopamin und Glutamat gehemmt wird. Koffein wirkt allerdings wachmachend, da die Bindung von Koffein an den Adenosin-Rezeptor die Ausschüttung von Dopamin und Glutamat fördert und diese somit ihre aktivierende Wirkung entfalten können. Der Gewöhnungseffekt an Koffein dürfte im Zusammenhang mit einer vermehrten Bildung von Adenosin-Rezeptoren stehen, an die mehr Adenosinmoleküle andocken können bzw. wird mehr Koffein benötigt, um das Müdigkeitsgefühl aufzuhalten (BfR, 2019).

Nahrungsergänzungsmittel

Nahrungsergänzungsmittel können Koffein, aus natürlichen Quellen oder künstlich hergestellt, enthalten. Entsprechend der Health Claims Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 idgF. ist es erlaubt, dass diese Produkte zur Gewichtsreduktion oder zur Leistungssteigerung beworben werden. Bei Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln mit Koffein ist es wichtig, andere Koffein-Quellen zu berücksichtigen. Es kann eventuell zu einer Überschreitung der empfohlenen täglichen Koffeinzufuhr kommen. Daher hat der Hersteller dafür zu sorgen, dass bei einer Einzelportion 200 mg nicht überschritten werden. Weiters sollte die maximale Tagesdosis, verteilt über den Tag, von 400 mg Koffein eingehalten werden. Ein Warnhinweise am Etikett mit „Nicht für Schwangere, Stillende und Kinder geeignet. Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren“ ist verpflichtend.

Koffein als Arzneimittelwirkstoff

Koffein wird häufig Schmerzmitteln zugesetzt, um ihre Wirkung zu verbessern. Dies ist bei der empfohlenen täglichen Koffeinzufuhr zu berücksichtigen.

Arbeiterkammer Steiermark, 2019: Eistees: Zucker- und Koffeingehalt. Projektleitung: Katrin Mittl-Jobst, MSc. VKI im Auftrag der AK Steiermark. S. 1- - 36. https://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/essenundtrinken/Bericht_Eistee.pdf

BfR, 2019: Bundesinstitut für Risikobewertung; Kinder und Jugendliche: Übermäßiger Konsum von Energy Drinks erhöht Gesundheitsrisiko für Herz und Kreislauf. Stellungnahme Nr. 018/2019 des BfR vom 27. Mai 2019; https://www.bfr.bund.de/cm/343/kinder-und-jugendliche-uebermaessiger-konsum-von-energy-drinks-erhoeht-gesundheitsrisiko-fuer-herz-und-kreislauf.pdf

EFSA, 2015a: Europäische Behörde für Risikobewertung: Scientific Opinion on the safety of caffeine. EFSA Journal 2015;13(5):4102; https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.2903/j.efsa.2015.4102

EFSA, 2015b: Europäische Behörde für Risikobewertung: Hat Koffein eine schädliche Wirkung, wenn es mit anderen Inhaltsstoffen von „Energy-Drinks“ und/ oder Alkohol konsumiert wird?“. https://www.efsa.europa.eu/sites/default/files/corporate_publications/files/efsaexplainscaffeine150527de.pdf

Guidance document describing the food categories in Part E of Annex II to Regulation (EC) No 1333/2008 on Food Additives; fs_food-improvement-agents_guidance_1333-2008_annex-2.pdf (europa.eu)

Koffein, 2023: Koffeingehalt Tabelle. https://koffein.com/tabelle.html

LGL, 2022: Bayrisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Koffein. https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/chemie/inhaltsstoffe/pflanzeninhaltsstoffe/koffein.htm

Lebensmittel unter der Lupe: https://www.lebensmittellupe.at/index.php?id=1481

Österreichisches Lebensmittelbuch IV. Auflage Kapitel/ B 31/ Tee und teeähnliche Erzeugnisse. BMASGK-75210/0005-IX/B/13/2019 vom 05.07.2019; https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/buch/codex/B31_Tee_und_teeaehnliche_Erzeugnisse.pdf?7mgval

Österreichisches Lebensmittelbuch IV. Auflage Kapitel/ B 26/ Erfrischungsgetränke. BMG-75210/0006-II/B/13/2014 vom 25.02.2014; https://www.lebensmittelbuch.at/lebensmittelbuch/b-26-erfrischungsgetraenke/3-energie-getraenke-energy-drinks.html

VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32011R1169&from=EN

VERORDNUNG (EG) Nr. 1334/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zur Verwendung in und auf Lebensmitteln sowie zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 2232/96 und (EG) Nr. 110/2008 und der Richtlinie 2000/13/EG. https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:354:0034:0050:de:PDF

VERORDNUNG (EU) 2018/1482 DER KOMMISSION vom 4. Oktober 2018 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Coffein und Theobromin;  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R1482

VERORDNUNG (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel idgF. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32006R1924

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Aktualisiert: 12.01.2024