PAK in geräucherten Muscheln
Endbericht der Schwerpunktaktion A-021-19
veröffentlicht am: 27.12.2019
Ziel dieser Schwerpunktaktion war es, den österreichischen Markt auf die Einhaltung des Grenzwertes für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe in geräucherten Muscheln zu überprüfen.
13 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht.
- Keine Probe wurde beanstandet
Für geräucherte Muscheln ist ein eigener Grenzwert für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe von 10 μg/kg Frischgewicht festgesetzt. Geräucherte Muscheln sind auf dem österreichischen Markt selten, daher wurden sie gezielt in einer Schwerpunktaktion untersucht.
Amtliche Lebensmittelkontrolle durch Schwerpunktaktionen: Begriffe und Definitionen