Antiparasitika sind Arzneimittel, die gegen Endo- und Ektoparasiten eingesetzt werden. Endoparasiten halten sich im Körper des Wirtes auf (z. B. Würmer), Ektoparasiten auf der Körperoberfläche (z.B. Zecken, Flöhe, Milben). Viele Antiparasitika kann man folgenden chemischen Verbindungsklassen zuordnen:
Avermectine: sowohl gegen Endo- als auch Ektoparasiten
Benzimidazole und Imidazothiazole (Levamisol): gegen Endoparasiten
Organophosphatverbindungen und Pyrethroide: gegen Ektoparasiten
Metabolismus der Antiparasitika und Markerrückstände
Viele Fremdsubstanzen (z. B. auch Medikamente) werden im Organismus von Enzymen chemisch modifiziert. Deshalb werden bei einem Großteil der (Pro-)Benzimidazole nicht nur die ursprünglichen Arzneimittel (Muttersubstanzen), sondern auch ihre Metaboliten als Markerrückstände in der Verordnung (EU) 37/2010 definiert und die Rückstandshöchstmengen als Summengrenzwert festgelegt.
Probenzimidazole wie Netobimin und Febantel sind Verbindungen, die als solche keine Benzimidazolstruktur enthalten, die bildet sich erst im Organismus. Netobimin wird im Gastrointestinaltrakt zum anthelmintisch wirksamen Albendazol umgeformt. Dieses wird dann zu Albendazolsulfoxid (Albendazoloxid oder Ricobendazol) und weiter zu Albendazolsulfon oxidiert, das durch Deacetylierung der Carbamatgruppe in Albendazol-2-aminosulfon umgewandelt wird. Albendazol und Albendazolsulfoxid sind nicht nur Stoffwechselprodukte von Netobimin, sondern auch Wirkstoffe von Wurmmitteln. Für den jeweiligen Summengrenzwert werden alle nachfolgenden Substanzen dieser Stoffwechselreihe einbezogen.
Ähnlich ist der Fall für Febantel: zuerst entsteht Fenbendazol (ein Benzimidazol), dann Oxfendazol (Fenbendazolsulfoxid) und Oxfendazolsulfon, wobei auch hier Fenbendazol und Oxfendazol Arzneimittel sind.
Der Stoffwechsel von Avermectinen verläuft nicht so rasch und ausgeprägt. Sie bestehen zum Teil aus einem Gemisch von verschiedenen Komponenten, die nicht Isomere sind, sondern sich durch kleine Seitengruppen (Methyl-, Ethyl, Hydroxygruppen) chemisch geringfügig unterscheiden. Zum Beispiel besteht Abamectin zu mehr als 80% aus der B1a- und zu weniger als 20% aus der B2b-Komponente. Im Fall solcher Stoffgemische dienen als Markerrückstände für die jeweiligen Grenzwerte der Verordnung (EU) 37/2010 die Hauptkomponenten (B1a).