"Natürliches Aroma", "Natürliche Aromastoffe", "Natürliches Erdbeeraroma mit anderen natürlichen Aromen": Diese und ähnliche Verkehrsbezeichnungen finden sich im Zutatenverzeichnis vieler Lebensmittel.
Grundsätzlich darf der Begriff "natürlich" zur Bezeichnung eines Aromas gemäß EG-Aromenverordnung 1334/2008 nur verwendet werden, wenn der Aromabestandteil ausschließlich Aromaextrakte und/oder natürliche Aromastoffe enthält. Aromaextrakte sind eine Mischung aus definierten Stoffen mit Aromaeigenschaften, die aus natürlichen Ausgangsstoffen wie beispielsweise Gewürzen, Früchten, Kräutern, Hefe, Fleisch und Gemüse gewonnen werden.
Beispiel - "Natürliches Erdbeeraroma"
Es gibt eine Vielzahl von Produkten mit der Aroma-Auslobung "natürlich", die in der Verkehrsbezeichnung des Aromas die Angabe eines Lebensmittels (z. B. Käse) einer Lebensmittelkategorie (z. B. Gewürze) oder eines pflanzlichen Aromaträgers (Erdbeere) oder tierischen Aromaträgers (Hühnerfleisch) aufweisen. Der Begriff "natürlich" darf in Verbindung mit diesen Angaben nur verwendet werden, wenn der Aromabestandteil ausschließlich oder mindestens zu 95 Gewichtsprozent aus dem in Bezug genommenen Ausgangsstoff gewonnen wurde.
Ein "natürliches Erdbeeraroma" muss daher zu mindestens 95 % aus Erdbeeren gewonnen werden und der Rest ebenfalls aus natürlichen Quellen stammen. Ist das Erdbeeraroma leicht erkennbar, stammt jedoch zu einem geringeren Teil als 95 Gew. % aus Erdbeeren und besteht das Aroma ansonsten aus anderen natürlichen Aromen, so ist die Bezeichnung "Natürliches Erdbeeraroma mit anderen natürlichen Aromen" heranzuziehen.
"Natürliches Aroma" ohne Angabe der Quelle
Der Begriff "natürliches Aroma" darf gemäß der EG-Aromenverordnung 1334/2008 nur verwendet werden, wenn der Aromabestandteil aus verschiedenen Ausgangstoffen stammt und wenn eine Nennung der Ausgangsstoffe sein Aroma oder seinen Geschmack nicht zutreffend beschreiben würde. Als Beispiel ist ein Aroma aus natürlichen Aromastoffen der Brombeere, des Apfels und der Orange zu nennen, dessen Geruch und Geschmack keine der drei genannten Fruchtsorten erkennen lässt.