Die EU-Kontrollverordnung (Verordnung (EU) 2017/625) regelt neben anderen Rechtsbereichen wie Lebens- und Futtermittel, Tiergesundheit und Pflanzenschutz, erstmals auch die amtlichen Kontrollen und andere amtlich Tätigkeiten im Bereich Pflanzengesundheit.
Ziel dieser Verordnung ist, die Kontrollen in der Union zu verbessern und auf ein einheitliches Niveau zu heben sowie innerhalb der EU verlässliche und v.a. vergleichbare Ergebnisse zu liefern.
Die Europäisches Referenzlabore (EU-RLs) stellen eine einzigartige Plattform für den Informationsaustausch über Diagnosemethoden und Qualitätssicherungsinstrumente für Kontrolllabore dar. Zusammen mit dem Netzwerk der Nationalen Referenzlabore (NRLs) verfügen sie über einen Pool an Wissen und Einrichtungen, der sie am besten für die Bewältigung neuer Herausforderungen im Bereich Pflanzengesundheit qualifiziert.
Fünf Pflanzenschädlingskategorien
Zur Erreichung dieser Ziele wurden am 1. August 2019 von der Europäischen Kommission Referenzlaboratorien für fünf Pflanzenschädlingskategorien ernannt:
- EU-RL für Bakterien
- EU-RL für Pilze und Eipilze
- EU-RL für Viren, Viroide und Phytoplasmen
- EU-RL für Nematoden
- EU-RL für Insekten und Milben
Die AGES bekam, gemeinsam mit der französischen Schwesterorganisation ANSES, das Mandat für Insekten und Milben. Damit wurde die AGES erstmals ein Europäisches Referenzlabor.
Aufgaben der Europäischen Referenzlabore Pflanzengesundheit
Europäische Referenzlabore entwickeln und validieren Analysenverfahren, führen Schiedsanalysen durch, beraten die Europäischen Kommission und unterstützen Nationale Referenzlabore.
- Die Nationalen Referenzlaboratorien erhalten detaillierte Informationen über Diagnosemethoden und die EU-RLs stellen für sie entsprechendes Referenzmaterial zur Verfügung. Das trägt zu einer europäischen Standardisierung der Diagnosemethoden bei und stellt sicher, dass die Qualität der in den verschiedenen NRLs gewonnenen analytischen Daten vergleichbar sind.
- Organisation von vergleichenden Eignungsprüfungen (Proficiency Tests) unter den NRLs; Damit wird die Qualität der in den verschiedenen Laboratorien gewonnenen Daten gewährleistet, die z.B. auch für europäische Risikobewertungen (Pest Risk Assessment) erforderlich sind.
- Durchführung von Schulungen für die Mitarbeiter der NRLs und von Experten aus Drittstaaten;Durch die Verbesserung der fachlichen Expertise wird auch die Qualität der Diagnose verbessert.
- Bereitstellung wissenschaftlicher und technischer Unterstützung für die Europäische Kommission (z.B. wenn in einem Mitgliedstaat ein neuer Pflanzenschädling auftritt)
The European Union Reference Laboratory for Insects and Mites