Das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz enthält zahlreiche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung:
- Das Verbot, Kautabak und Snus in Verkehr zu bringen
- Warnhinweise wie „Rauchen ist tödlich – hören Sie jetzt auf“ oder „Tabakrauch enthält über 70 Stoffe, die erwiesenermaßen krebserregend sind“, oder für rauchlose Tabakerzeugnisse „Dieses Tabakerzeugnis schädigt Ihre Gesundheit und macht süchtig“
- Regelungen für elektronische Zigaretten, Zulassungsregelungen für neuartige Tabakerzeugnisse
- Nichtraucherschutz in Räumen wie beispielsweise in Schulen, öffentlichen Räumlichkeiten und in der Gastronomie.
Informationsseite des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumenteschutz zum Thema Tabak und Nichtrauchen
Information zu nikotinhältigen Liquids mit Vitamingehalt für E-Zigaretten
Die AGES informiert im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK), dass nikotinhältige Liquids mit Vitamingehalt gemäß den gesetzlichen Rahmenbedingungen des „Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG“ nicht verkehrsfähig sind. Derzeit kann nicht ausschlossen werden, dass sich dementsprechende Produkte auf dem österreichischen Markt befinden. Ein Zusammenhang mit einer Gesundheitsgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden. Derzeit gibt es keinen direkten Anlassfall in Österreich. Dennoch wird aus Vorsorgegründen empfohlen diese Produkte nicht zu konsumieren.
Gesundheitliche Risiken
Der Konsum von Tabakerzeugnissen und verwandter Erzeugnisse wie E-Zigaretten ist mit einem gesundheitlichen Risiko verbunden.
Tabak
Tabak an sich enthält bereits eine Vielzahl an problematischen, zum Beispiel krebserzeugenden Stoffen. Durch die Verbrennung des Tabaks, wie etwa beim Rauchen von Zigaretten, Zigarillos, Zigarren, Wasserpfeifentabak etc. entstehen weitere Stoffe, die ebenfalls gesundheitsschädlich, darunter krebserzeugend sein können. Vier von fünf tödlich verlaufenden Lungenkrebserkrankungen sind auf das Rauchen zurückzuführen. Jedoch kann Krebs auch in vielen anderen Gewebetypen durch das Rauchen ausgelöst werden wie in Lippen, Zunge, Rachen, Kehlkopf, Speiseröhre, Magen, Bauchspeicheldrüse, Harnblase, Dickdarm, nur um einige aufzuzählen.
Das im Tabak enthaltene Nikotin birgt zudem spezifische gesundheitliche Risiken. Einerseits erhöht es den Blutdruck und die Herzfrequenz, führt zu verstärkter Magensäurebildung und erhöhter Adrenalinausschüttung, die im Zusammenhang mit einigen chronischen Erkrankungen diskutiert werden, und steht in Verdacht tumorfördernde Wirkung zu haben. Andererseits hat Nikotin in Verbindung mit anderen Substanzen im Tabakrauch ein sehr hohes Suchtpotential, das zu einer Steigerung des Tabakkonsums führen kann.
E-Zigaretten
Die für den Tabakrauch charakteristischen krebserzeugenden Substanzen sind zwar im Dampf von E-Zigaretten nicht enthalten, dennoch ist deren Konsum gesundheitlich nicht unbedenklich, da auch hier Nikotin inhaliert wird. Nach Ansicht des Deutschen Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) kann der Konsum von nikotinhaltigen E-Zigaretten ebenfalls zur Sucht führen und somit späteren Übergang auf Tabakerzeugnisse fördern. Zusätzlich können andere Inhaltsstoffe von E-Liquids, wie Carbonylverbindungen, von denen einige in Verdacht stehen krebserzeugend zu sein (z. B. Formaldehyd), oder Aromazusätze, die Atemwegsentzündungen verursachen können (z. B. Diacetyl), gesundheitliche Risiken darstellen. Des Weiteren zeigten Studien zellschädigende Wirkungen von E-Liquids. Diese sowie ebenfalls enthaltene Feinpartikel, ultrafeine Partikel und Vernebelungsmittel (Glycerin, Propylenglykol) stellen insbesondere für Kinder und Jugendliche, deren Lungenentwicklung noch nicht abgeschlossen ist, ein zusätzliches Gefährdungspotential dar. Folglich ist auch der Konsum nikotinfreier E-Zigaretten oder E-Shishas gesundheitlich nicht unbedenklich.
Auch kann es durch exzessiven Konsum von E-Zigaretten oder durch unsachgemäße Handhabung der Liquids (z. B. Verschlucken) zu eine akuten Nikotinvergiftung kommen.
Eine umfassende Risikobewertung ist derzeit noch nicht durchführbar, da es sich bei E-Zigaretten um neue Produkte handelt und noch nicht genügend Studien vorhanden sind, darunter insbesondere Informationen zu Langzeitwirkungen durch dem Konsum von E-Zigaretten.
http://www.bfr.bund.de/cm/343/nikotinfreie-e-shishas-bergen-gesundheitliche-risiken.pdf
http://www.bfr.bund.de/cm/343/gesundheitliche-bewertung-von-zusatzstoffen-fuer-tabakerzeugnisse-und-elektronische-zigaretten.pdf
http://www.bfr.bund.de/cm/343/liquids-von-e-zigaretten-koennen-die-gesundheit-beeintraechtigen.pdf
http://www.aerzteinitiative.at/Karzinogene05.pdf