Proben sind nach den jeweils aktuellen gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken, zu kennzeichnen und zu transportieren. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Regelungen bei Gefahrenguttransport.
Dieses Dokument dient nur als Orientierungshilfe und es bleibt dem Absender überlassen, alle nationalen und internationalen Gesetze einzuhalten.
Ansteckungsgefährliche Stoffe
Proben zur Veterinärmedizinischen Untersuchung haben eine gewisse Wahrscheinlichkeit, Krankheitserreger zu enthalten, so genannte ansteckungsgefährliche Stoffe. Als solche unterliegen sie dem Gefahrgutrecht, welches in einem 1957 in Genf geschlossenen „Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)“ geregelt ist.
ADR - Nationales Recht
Die Abkürzung ADR steht für die französische Bezeichnung des Übereinkommens „Accord européen relatif au transport international des merchandises Dangereuses par Route“. In nationales Recht ist das ADR umgesetzt in der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und Eisenbahn (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn – GGVSE) mit Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE-Durchführungsrichtlinien – RSE).
IATA
Für den sicheren Transport gefährlicher Güter auf dem Luftweg werden technische Anweisungen von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) veröffentlicht. Die technischen Anweisungen sind rechtsverbindliche internationale Vorschriften. Die International Air Transport Association (IATA) veröffentlicht Dangerous Goods Regulations (DGR), die die ICAO-Bestimmungen enthalten. Die IATA kann, falls erforderlich, weitere Einschränkungen hinzufügen. Die ICAO-Regeln gelten für alle internationalen Flüge. Bei nationalen Flügen, d. H. Flügen innerhalb eines Landes, wenden die nationalen Zivilluftfahrtbehörden die nationalen Rechtsvorschriften an.
ADR
Das ADR ist ein umfassendes Basisregelwerk. Es enthält Vorschriften insbesondere für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation gefährlicher Güter, für den Umgang während der Beförderung und für die verwendeten Fahrzeuge.
Die gefährlichen Stoffe sind in neun Klassen eingeteilt, wobei die ansteckungsgefährlichen Stoffe in Klasse 6.2 zu finden sind. Klasse 6.1 z.B. sind giftige Stoffe, Klasse 7 radioaktive Stoffe.
Kriterien - was gilt als ansteckungsgefährlicher Stoff?
(Es folgen Auszüge aus dem Originaltext des ADR)
„Ansteckungsgefährliche Stoffe im Sinne des ADR sind Stoffe, von denen bekannt oder anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger enthalten.
Krankheitserreger sind Mikroorganismen (einschließlich Bakterien, Viren, Rickettsien, Parasiten und Pilze) und andere Erreger wie Prionen, die bei Menschen oder Tieren Krankheiten hervorrufen können.
Die Stoffe der Klasse 6.2 sind wie folgt unterteilt:
1. Ansteckungsgefährliche Stoffe, gefährlich für Menschen
2. Ansteckungsgefährliche Stoffe, gefährlich nur für Tiere
3. Klinische Abfälle
4. Biologische Stoffe
Wenn man Gefahrgut (infektiöses Material) für den Transport (Straße oder Flugverkehr) vorbereitet, muss zuerst die richtige UN Nummer eruiert werden.
Für Zwecke des ADR gilt:
Von Patienten entnommene Proben (Patientenproben) sind menschliches oder tierisches Material, das direkt von Menschen oder Tieren entnommen wird, einschließlich, jedoch nicht begrenzt auf Ausscheidungsstoffe, Sekrete, Blut und Blutbestandteile, Gewebe und Abstriche von Gewebsflüssigkeit sowie Körperteile, die insbesondere zu Forschungs-Diagnose-, Untersuchungs-, Behandlungs- oder Vorsorgezwecken befördert werden.
Zuordnung
Ansteckungsgefährliche Stoffe sind der Klasse 6.2 und je nach Fall der UN-Nummer 2814, 2900, 3291 oder 3373 zuzuordnen.“
UN-Nummern
Die Vereinten Nationen (UN) haben eine Arbeitsgruppe („Committee of Experts on the Transport of Dangerous Goods“ der „Transport Division“ der UNECE = United Nations Economic Commission for Europe), die sich mit der Klassifizierung und den Bedingungen für die Verpackung und Beförderung gefährlicher Güter befasst.
Jeder gefährliche Stoff bekommt zur Kennzeichnung die vierstellige UN-Nummer gemäß den UN-Modellvorschriften
United Nations-Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter
Die UN-Nummern werden bestimmten Verpackungsvorschriften (z.B. P 650, P 620, P 099)
zugeordnet.
Gefährlichkeit ansteckungsgefährlicher Stoffe - Kategorien
Je nach Gefährdungspotential sind die ansteckungsgefährlichen Stoffe in die Kategorien A und B eingeteilt, wobei Kategorie A die gefährlicheren Erreger umfasst.
Lesen sie auch unser Probenversand-Merkblatt - hier finden sie auch praktische Beispiele für die Verpackungen. Siehe auch " IATA Guidance Document - Infectious Substances". Nähere Angaben finden sich auch unter dem folgenden Link im Internet: https://www.post.at/
Proben, welche unter Kategorie A fallen, müssen vor dem Transport beim Bio Risk Officer (BRO) angekündigt werden. Dies gilt auch für Proben der Kategorie B, wenn diese aus anderen EU-Ländern oder Drittstaaten (Nicht-EU Ländern) stammen. Proben für die Tollwutantikörperbestimmung von gesunden Haustieren (Katze, Hund, Frettchen) aus Drittländern sind "Exempt Animal Specimen (freigestellte veterinärmedizinische Proben)" und müssen NICHT dem BRO gemeldet werden!
BROs der AGES:
Wendy Shell, CMIOSH Bsc (Hons.) Msc
(BRO)
Email: mailto:wendy.shellno@Spam@agesno.Spam.at
Tel: +43 664 9670948
Dr. Angelika Loitsch
(BRO-Stellvertreterin)
Email: angelika.loitschno@Spam@agesno.Spam.at
Tel: +43 664 966 8326