Während früher der Markt für Heimtierfutter recht überschaubar war, ist heute, vor allem durch die veränderte Stellung von Heimtieren in der Gesellschaft und das gesteigerte Bewusstsein der Tierhalter für die Ernährung ihre Lieblinge, eine wesentlich breitere Produktpalette gefragt.
Wenn Sie ein Heimtierfuttermittel herstellen und vermarkten möchten sieht man sich erst einmal einer Vielzahl von rechtlichen Vorgaben gegenübergestellt und oft ist es schwierig zu erkennen wie sich die ersten Schritte gestalten.
Um Ihnen den Start etwas zu erleichtern haben wir ein Infoblatt - mit Erklärungen, den wichtigsten Verordnungen und einer kleinen Checkliste - für Sie zusammengestellt.
Herstellung von Heimtierfutter – was muss beachtet werden?
Sie möchten gerne Heimtierfutter herstellen und vertreiben? Hierbei gibt es aus futtermittelrechtlicher Sicht einiges zu beachten.
Um überhaupt ein Futtermittel für Heimtiere zu vertreiben (in Verkehr zu bringen) bedarf es im ersten Schritt einer Meldung Ihrer Tätigkeit beim Bundesamt für Ernährungssicherheit (kurz BAES). Sollten Sie in Ihren Produkten Fleisch oder tierische Nebenprodukte verwenden, so müssen Sie sich zusätzlich bei der für Sie zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt) melden.
Während die Meldung beim BAES ein formaler Akt ist (Beschreibung Ihrer Tätigkeit in einem vorgefertigten Formular; danach erhalten Sie auf Grundlage ihrer Angaben eine Gebührenvorschreibung und unterliegen der Kontrolle des BAES) wird der Amtstierarzt vor Ort Ihre Betriebsstätte inspizieren. Nach diesen formalrechtlichen Punkten steht der eigentlichen Produktion nichts mehr im Wege.
Jedoch sind Sie als Futtermittelhersteller angehalten, sich bei der Produktion an den Grundsätzen des HACCP-Konzeptes (Hazard Analysis and Critical Control Points) zu orientieren. Dies setzt voraus, dass Sie sich im Vorfeld die einzelnen Produktionsschritte, die Ihr Produkt durchläuft, ansehen und sich überlegen, wo es zu möglichen Kontaminationen (z.B. mit Salmonellen, Chemikalien etc.) kommen kann, wie Sie diese erkennen können und welche Maßnahmen Sie im Fall des Falles einleiten.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Eigenkontrollen der Produkte und Rohstoffe (Analysen auf unerwünschte Stoffe wie z.B. Salmonellen), zu deren regelmäßiger Durchführung Sie gesetzlich verpflichtet sind. Hierbei ist zu beachten, dass die Analysenparameter stark von der jeweiligen Matrix abhängen. Es ist bekannt, dass gerade im Bereich der Kauartikel (z.B. Schweineohren, getrocknete Fleischstücke etc.) Kontaminationen mit Salmonellen und Enterobakteriaceae vermehrt auftreten und hier mikrobiologische Untersuchungen wichtig sind. Während bei pflanzlichen Komponenten die Analysen auf Pestizide, Mykotoxine, Schwermetalle oder z.B. botanische Verunreinigungen relevant sein können.
Beim fertigen Produkt ist auf eine ordnungsgemäße Kennzeichnung zu achten, denn auch hierfür gibt es klare Rechtsvorschriften und Kriterien, die erfüllt werden müssen.
Als Futtermittelhersteller unterliegen Sie regelmäßigen Kontrollen durch das Bundesamt und bei der Verarbeitung von Fleisch und tierischen Nebenprodukten auch durch den Amtstierarzt. Daher sollten Sie im Kontrollfall die oben genannten Eigenkontrollen und eine korrekte Etikettierung vorweisen können, um Beanstandungen schon im Vorfeld zu vermeiden.