Nationales Referenzlaboratorium für tierische Proteine in Futtermitteln

Aufgrund des Ausbruches der BSE-Krise im Jahr 2000 wurde die Verfütterung von Tiermehl (PAP - processed animal Protein) an alle landwirtschaftlichen Nutztiere, mit Ausnahme von Fischmehl an Nicht-Wiederkäuer, verboten (VO (EG) Nr. 999/2001 und VO (EG) Nr. 1069/2009). Im Zuge der Futtermittelkontrolle wird die Einhaltung dieser Vorgabe durch Untersuchung von Futtermittelproben mittels Lichtmikroskopie auf das Vorhandensein von Fisch- und/oder Landtierpartikel überwacht.

Aufgrund der Diskussionen einer nachhaltigen Versorgung von Mensch und Tier sowie der Steigerung des Proteinselbstversorgungsgrades in der EU sind in der EU folgende Lockerungen des Verfütterungsverbotes in Kraft getreten ( VO (EG) Nr. 56/2013, VO (EU) 2017/893 bzw. VO (EU) 2021/1372):

  • 2013: Zulassung von PAPs von Nicht-Wiederkäuern für die Fütterung von Fischen
  • 2017: Zulassung folgender Insekten für die Fütterung von Fischen: Soldatenfliege (Hermetia illucens), Stubenfliege (Musca domestica), Mehlkäfer (Tenebrio molitor), Getreideschimmelkäfer (Alphitobius diaperinus), Heimchen (Acheta domesticus), Kurzflügelgrille (Gryllodes sigillatus) und Steppengrille (Gryllus assimilis)
  • 2021: Zulassung von PAPs von Geflügel für die Fütterung von Schwein sowie PAPs von Schwein für die Fütterung von Geflügel und PAPs von Insekten für Schwein und Geflügel

Für diese Erzeugnisse gelten strenge Anforderungen und es sollen regelmäßige Probenahmen und Analysen durchgeführt werden, um jegliches Risiko zu vermeiden und eine Kreuzkontamination mit nicht zulässigem Wiederkäuer-Protein und eine Rückführung innerhalb derselben Tierart ausschließen zu können. PCR-Methoden ermöglichen die Kontrolle der ordnungsgemäßen Anwendung des Verbots der Rückführung innerhalb derselben Tierart bei Schweinen und Geflügel sowie auf ein Vorhandensein von Wiederkäuer-DNA.

Das Ziel des Nationalen Referenzlaboratoriums für tierische Proteine in Futtermitteln ist, innerhalb eines Kommunikationsnetzwerkes eine Projektlandschaft „Tierische Proteine“ aufzubauen. Dazu kommt die Entwicklung und Etablierung neuer Analysenmethoden zur Überwachung der geltenden gesetzlichen Vorgaben insbesondere der Wiederzulassung von PAPs.

Das Nationale Referenzlabor für tierische Proteine in Futtermitteln betreut neben den österreichischen Agenden auch jene für Nordirland.

Unsere Leistungen

  • Zusammenarbeit mit dem EU-Referenzlabor in Gembloux (Belgien)
  • Verpflichtende Teilnahme an Ringversuchen des EU-RL
  • Unterstützung der national zuständigen Behörden und Gewährleistung eines reibungslosen Informationsflusses 
  • Implementierung offizieller validierter Methoden zum Nachweis tierischer Bestandteile in Futtermitteln basierend auf mikroskopischer und PCR-Verfahren
  • Bereitstellen von Analytikleistungen

Leitung

Dr. Andreas Adler

Aktualisiert: 10.10.2023