Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA und Risikobewerter der europäischen Mitgliedstaaten haben den Wirkstoff Glyphosat neu bewertet. Sie kommen zum Schluss, es ist unwahrscheinlich, dass von Glyphosat eine Krebsgefahr ausgeht oder der Wirkstoff das menschliche Erbmaterial schädigt. Weder epidemiologische Daten in Bezug auf den Menschen noch die Befunde aus Tierstudien zeigen einen Kausalzusammenhang (Ursache-Wirkung-Beziehung) zwischen der Glyphosat-Exposition und einer Krebsentstehung beim Menschen. Glyphosat ist unbedenklich für die menschliche Fortpflanzung und ist kein Nervengift.
Für die Neubewertung des Wirkstoffes Glyphosat wurden auf europäischer Ebene alle verfügbaren und veröffentlichten wissenschaftlichen Studien herangezogen. Diese Studien umfassen die Originalstudien, die Antragsteller im Rahmen eines Zulassungsverfahrens vorlegen müssen, und Studien, die von Forschungseinrichtungen weltweit durchgeführt und publiziert wurden. Darin enthalten sind auch jene Studien, die die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) für ihre Bewertung herangezogen hat. Weiters liegen mittlerweile Bewertungsberichte unterschiedlicher außereuropäischer Behörden vor, die Glyphosat, im Einklang mit EFSA und ECHA, ebenfalls als "nicht krebserregend" einschätzen:
- die US-amerikanische Umweltbehörde EPA
- die kanadische Bewertungsbehörde Pest Management Regulatory Agency (PMRA)
- die australische Bewertungsbehörde Australian Pesticides and Veterinary Medicines Authority (APVMA)
- die japanische Feod Safety Commission
- die neuseeländische EPA
- das Joint FAO/WHO Meeting on Pesticide Residues (JMPR)
Die Einstufung der Internationalen Krebsforschungsagentur (IARC) als "wahrscheinlich krebserregend" steht somit in klarem Widerspruch zu den Bewertungsberichten anderer Behörden und Gremien.
Risikobewertung der EFSA: Glyphosat kann sicher angewendet werden
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA, und RisikobewerterInnen der europäischen Mitgliedstaaten haben den Wirkstoff Glyphosat neu bewertet. Sie kommen zum Schluss, es ist unwahrscheinlich, dass von Glyphosat eine Krebsgefahr für den Menschen ausgeht oder der Wirkstoff das menschliche Erbmaterial schädigt. Weder epidemiologische Daten in Bezug auf den Menschen noch die Befunde aus Tierstudien zeigen einen Kausalzusammenhang zwischen der Glyphosat-Exposition und einer Krebsentstehung beim Menschen. Glyphosat ist unbedenklich für die menschliche Fortpflanzung und ist kein Nervengift. Ähnlich sieht das die Gruppe von Risikobewertungs-ExpertInnen für Pflanzenschutzmittelrückstände der Weltgesundheitsorganisation WHO, das Joint FAO/WHO Meeting On Pesticide Residues (JMPR). Die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der WHO stuft die Substanz hingegen als wahrscheinlich krebserregend ein. Allerdings bewertet das IARC die Beweislage dafür, dass Glyphosat Krebs auslösen könnte - und nicht das Risiko, tatsächlich an Krebs zu erkranken. Zudem standen IARC nicht alle Daten, die sowohl EFSA als auch ECHA als Basis ihrer Bewertungen hatten, zur Verfügung. Die Einstufung der Internationalen Krebsforschungsagentur (IARC) als wahrscheinlich krebserregend ist nach Ansicht der EFSA und ECHA nicht gerechtfertigt.
EFSA-Conclusion
EFSA erklärt Risikobewertung: Glyphosat
EFSA: Hintergrunddokumente des Peer-Review
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu Glyphosat
Gesundheitsbezogene Grenzwerte
Die akute Referenzdosis (ARfD) für den Wirkstoff Glyphosat liegt bei 0,5 Milligramm pro Kilo Körpergewicht pro Tag. Unter der ARfD versteht man die Menge einer Substanz in einem Lebensmittel, die kurzfristig, in der Regel innerhalb eines Tages oder einer Mahlzeit, aufgenommen werden kann, ohne dass ein gesundheitliches Risiko besteht. Das bedeutet, dass ein 70 Kilo schwerer Mensch einmalig eine Menge von 35 Milligramm Glyphosat aufnehmen kann, ohne dass ein gesundheitliches Risiko besteht. Die akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI) – jene Menge einer Substanz, die ein Leben lang täglich aufgenommen werden kann, ohne dass es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommt – liegt ebenfalls bei 0,5 Milligramm pro Kilo Körpergewicht pro Tag.
Für Anwender wurde ein eigener gesundheitsbezogener Wert (AOEL) definiert: dieser Wert liegt bei 0,1 Milligramm pro Kilo Körpergewicht pro Tag. Das bedeutet, dass ein 70 Kilo schwerer Mensch, der mit dem Wirkstoff hantiert, sieben Milligramm Glyphosat pro Tag aufnehmen kann, ohne dass es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommt.
Warum sagen EFSA und nationale Risikobewertungsagenturen in Europa im Gegensatz zur Internationale Krebsforschungsagentur (IARC), Glyphosat ist wahrscheinlich nicht krebserregend?
Für die nun vorliegende Neubewertung des Wirkstoffes Glyphosat wurden auf europäischer Ebene alle verfügbaren und veröffentlichten wissenschaftlichen Studien herangezogen. Diese Studien umfassen die Originalstudien, die Antragsteller im Rahmen eines Zulassungsverfahrens vorlegen müssen, und Studien, die von Forschungseinrichtungen weltweit durchgeführt und publiziert wurden. Darin enthalten sind auch jene Studien, die die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) für ihre Bewertung herangezogen hat. Das bedeutet, dass die europäischen Behörden mehr Studien- und Daten bewertet haben als die IARC.
Die europäischen Wissenschafter, die an der Neubewertung beteiligt waren, bewerteten mehr Studien an Ratten und Mäusen als die Wissenschafter der IARC: drei von fünf Studien an Mäusen und drei von neun Langzeitstudien an Ratten wurden vom IARC nicht bewertet. Ebenfalls unterschiedlich interpretiert wurden die durchgeführten statistischen Auswertungen. Die EFSA und die europäischen Mitgliedstaaten bezogen auch biologische Plausibilität und relevante historische Kontrolldaten, die Informationen über die spontane Krebsrate geben, in ihre Schlussfolgerung mit ein.
Für derartige Studien werden speziell gezüchtete Labormäuse und -ratten verwendet, damit Ergebnisse unterschiedlicher Studien vergleichbar sind. Diese Tiere nehmen über ihre gesamte Lebensdauer die jeweilige getestete Chemikalie in unterschiedlichen Dosen mit ihrem Futter mit auf. Am Ende der Lebensdauer auftretende Krebserkrankungen müssen mit der „natürlichen“ Krebsrate, die in unbehandelten Tieren beobachtet wird, verglichen werden. Dieser Vergleich wurde von der IARC nicht durchgeführt.
EFSA und ECHA-Antwort auf IARC (Joint Statement english)
EFSA und ECHA antworten Christopher Portier (BfR auf Deutsch)
IARC Monographie Glyphosat
Gefahren- und Kennzeichnungseinstufung der ECHA
Die Gefahreneinstufung und Kennzeichnung des Wirkstoffs Glyphosat erfolgt durch die Europäische Chemikalienbehörde ECHA. Die Bewertung des Komittees für Risikobewertung (RAC) der ECHA beruht ausschließlich auf den gefährlichen Eigenschaften des Stoffes und der Frage, ob der Stoff schädliche Wirkungen verursachen kann. Dem Risiko oder dem Ausmaß, in dem Menschen und die Umwelt dem Stoff ausgesetzt sind, wird dabei nicht Rechnung getragen. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung, BfR, hatte 2016 die Daten der Wirkstoffprüfung an die ECHA übermittelt.
In einer am 15. März 2016 veröffentlichten Pressemitteilung bestätigt das Komittee für Risikobewertung (RAC) der ECHA die bestehende Einstufung von Glyphosat als augenschädigend und chronisch gewässergefährdend (Eye dam 1, H318; aquatic chronic 2, H411). Eine Einstufung für mutagene, kanzerogene oder reproduktionstoxische Eigenschaften oder spezifische Zielorgantoxizität ist laut Verordnung (EU) 1272/2008 nicht gerechtfertigt.
Details zur Bewertung der ECHA