Was sind Futtermittelzusatzstoffe und wofür werden sie eingesetzt?
Futtermittelzusatzstoffe sind Stoffe, Mikroorganismen oder Zubereitungen, die bewusst Futtermitteln oder Wasser zugesetzt werden, jedoch selbst keine Futtermittelausgangserzeugnisse sind. Sie werden nach ihren Funktionen in folgende Kategorien eingeteilt:
- Technologische Zusatzstoffe: Konservierungsstoffe, Stabilisatoren, Antioxidantien, Bindemittel,…
- Sensorische Zusatzstoffe: Aromastoffe, Farbstoffe
- Ernährungsphysiologische Zusatzstoffe: Vitamine, Provitamine, Aminosäuren und deren Salze, Spurenelemente, Harnstoff und dessen Derivate
- Zootechnische Zusatzstoffe: Darmflorastabilisatoren, Verdaulichkeitsförderer und Stoffe, die die Umwelt positiv beeinflussen
- Kokzidiostatika und Histomonostatika
Ein Futtermittelzusatzstoff darf nur dann zugelassen werden, wenn er folgende Kriterien erfüllt (VO (EG) Nr. 1831/2003, Artikel 5). Der Zusatzstoff darf
- sich nicht schädlich auf die Gesundheit von Tier und Mensch oder auf die Umwelt auswirken;
- nicht in einer Weise dargeboten werden, die den Anwender irreführen kann;
- keinen Nachteil für den Verbraucher durch die Beeinträchtigung der Beschaffenheit der tierischen Erzeugnisse mit sich bringen und darf ihn bezüglich der Beschaffenheit der tierischen Erzeugnisse nicht irreführen.
Zusätzlich muss der Zusatzstoff zumindest ein nachfolgendes Kriterium erfüllen:
- die Beschaffenheit des Futtermittels positiv beeinflussen;
- die Beschaffenheit der tierischen Erzeugnisse positiv beeinflussen;
- die Farbe von Zierfischen und -vögeln positiv beeinflussen;
- den Ernährungsbedarf der Tiere decken;
- die ökologischen Folgen der Tierproduktion positiv beeinflussen;
- die Tierproduktion, die Leistung oder das Wohlbefinden der Tiere, insbesondere durch Einwirkung auf die Magen- und Darmflora oder die Verdaulichkeit der Futtermittel, positiv beeinflussen oder
- eine kokzidiostatische oder histomonostatische Wirkung haben.
Zulassungsverfahren für einen Futtermittelzusatzstoff
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 (Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung) muss die Zulassung eines Futtermittelzusatzstoffes in einem Gemeinschaftsverfahren erfolgen bevor dieser in Verkehr gebracht und verfüttert werden darf. Ein Futtermittelzusatzstoff wird nur zugelassen, wenn sich dieser nachweislich nicht schädlich auf die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt auswirkt und einen bestimmten Zweck bzw. eine bestimmte Funktion erfüllt.
Ein Antragsteller stellt an die Europäische Kommission einen Zulassungsantrag, welcher an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
Aufgaben und Tätigkeiten des NRLs für Zusatzstoffe - Zulassung
Die Verordnung (EG) Nr. 378/2005 der Kommission reguliert die Aufgaben und Pflichten des gemeinschaftlichen Referenzlaboratoriums in Bezug auf Anträge für die Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen.
Im Zulassungsantrag muss der Antragsteller unter anderem eine geeignete Methode zur Analyse des Wirkstoffes des Futtermittelzusatzstoffes in Futtermitteln, Vormischungen und im Originalprodukt beschreiben, die einer wissenschaftlichen Evaluierung durch ein Berichterstatter-Laboratorium unterzogen wird. Die nationalen Referenzlabore sind dazu angehalten, bei der Erstellung des Evaluierungsberichtes über die Methode mitzuwirken, die Eignung dieser Methode für die Verwendung in der amtlichen Kontrolle zu begutachten und dem Europäischen Referenzlabor (EURL) in Geel ihre Stellungnahme zu melden. Weitere Aufgaben sind die Berichterstattung und Zusammenarbeit mit dem EURL und den NRLs aus weiteren EU-Mitgliedsstaaten sowie Prüfung, Entwicklung und Validierung von Analysenmethoden.
In Österreich ist für diese Aufgabe das Institut für Tierernährung und Futtermittel der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) in Wien benannt.