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Coronavirus Infoline
Allgemeine Informationen zu Übertragung, Symptomen, Vorbeugung und Impfung (7 Tage in der Woche, 0 bis 24 Uhr) unter 0800 555 621
FAQ Coronavirus
Impfung
In Österreich erfasst das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) alle vermuteten Nebenwirkungen von Arzneimitteln und Impfstoffen, die in Österreich aufgetreten sind und von Angehörigen der Gesundheitsberufe oder von Patient*innen gemeldet werden. In Österreich können Nebenwirkungen von Patient:innen sowie deren Angehörigen freiwillig direkt an das BASG gemeldet werden. Ärzt:innen, Apotheker:innen und andere Angehörige von Gesundheitsberufen sind gesetzlich verpflichtet, Nebenwirkungen zu melden.
Nach erfolgter Bearbeitung und Begutachtung werden die Daten gemäß den geltenden europäischen Gesetzen und Richtlinien an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) weitergeleitet. Die Daten stehen damit den für diese Zulassungen verantwortlichen nationalen Arzneimittelbehörden und auch allen anderen europäischen Arzneimittelzulassungsbehörden zur laufenden Überwachung der Sicherheit zur Verfügung.
In enger Zusammenarbeit mit dem EU-Behördennetzwerk wird das Nutzen-Risiko-Verhältnis aller zugelassenen Arzneimittel laufend überwacht. Der Ausschuss für Risikobewertung in der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) analysiert alle Aspekte, die für die Sicherheit und Wirksamkeit eines Impfstoffs relevant sind. Gegebenenfalls werden neue Nebenwirkungen in die Fach- und Gebrauchsinformation des jeweiligen Impfstoffs aufgenommen oder andere Maßnahmen gesetzt, um eine sichere und wirksame Anwendung zu gewährleisten.
Laut Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums kann vorbeugend Paracetamol etwa 6 Stunden nach der Impfung eingenommen werden – gegebenenfalls wiederholt alle weiteren 6 Stunden für die folgenden 24 bis 48 Stunden. Es ist davon auszugehen, dass dabei die Wirkung der Impfung nicht beeinträchtigt wird. Bitte besprechen Sie in jedem Fall mit Ihrer Ärztin bzw. mit Ihrem Arzt, ob die Einnahme von Paracetamol für Ihre individuelle Situation geeignet ist.
Die Impfung bietet nach derzeitigem Wissensstand einen Individualschutz vor einer Erkrankung an COVID-19. Der Einfluss der Impfung auf die Übertragung von Sars-CoV-2 ist Gegenstand vieler Untersuchungen. Die Transmission des Virus scheint reduziert zu sein, wobei das Ausmaß nicht ganz geklärt ist. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass Menschen, die nach Kontakt mit SARS-CoV-2 trotz Impfung PCR-positiv werden, dabei auch Viren ausscheiden und infektiös sind.
Es wird daher auch nach vollständiger Impfung empfohlen, Präventionsmaßnahmen durchzuführen, um andere Personen zu schützen: regelmäßiges Händewaschen, Abstand halten, Maske (falls Abstand halten nicht möglich ist), auf den Gesundheitszustand achten und Kontakte vermeiden, falls man sich krank fühlt.
Derzeit geht man davon aus, dass sich SARS-CoV-2 langsamer verändert als Influenza-Viren, konkret vorhersagen kann man das aber nicht. Durch diese langsameren Veränderungen bieten die ersten Impfungen auch bei der neuen Variante und ihrer Sublinien einen Schutz, vor allem vor schweren Verläufen. Die Veränderungen (Mutationen) des SARS-CoV-2 Virus werden genau beobachtet, um rechtzeitig zu erkennen, ob eine Anpassung des Impfstoffes erforderlich ist.
Die dritte Impfung ist derzeit für beide mRNA-Impfstoffe (Pfizer BioNTech und Moderna) zugelassen.
Das Nationale Impfgremium (NIG) empfiehlt eine 3. Impfung ab 5 Monate nach der 2. Impfung - mit dem COVID-19-Impfstoff von Pfizer BioNTech ab 5 Jahren, mit dem COVID-19-Impfstoff von Moderna erst ab 30 Jahren.
Zugelassen ist die dritte Impfung ab 6 Monaten nach der 2. Impfung für die jeweilige Produktserie: also 1., 2. und 3. Impfung mit jeweils demselben Impfstoff. Alle anderen Kombinationen für eine dritte Impfung entsprechen nicht der Zulassung und sind daher „off-label-Anwendungen“.
Folgende „off-label-Anwendungen“ werden vom NIG empfohlen:
- Bei Personen unter 30 Jahren Einsatz des COVID-19-Impfstoff von Pfizer BioNTech für die 3. Impfung anstatt von Moderna (aufgrund eines vermehrten Auftretens von Herzmuskelentzündung bei jüngeren Personen)
- Bei 2 Dosen Janssen bzw. 1. Dosis Janssen und 2. Dosis Pfizer BioNTech oder Moderna, 3. Impfung ausschließlich mit einem mRNA-Impfstoff (Pfizer BioNTech oder Moderna, bei Moderna über 30 Jahre)
- Nach 2 Impfungen mit dem COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca, 3. Impfung mit mRNA-Impfstoffen (Pfizer BioNTech und Moderna) 6 Monate nach der 2. Impfung (unter Beachtung der Altersgrenze)
Die Auffrischungsimpfung ist eine weitere Impfung nach der Grundimmunisierung bestehend aus 3 Impfungen und trägt dazu bei, dass der aufgebaute Schutz erhalten bleibt. Das nationale Impfgremium empfiehlt allen Menschen ab 80 Jahren, sich mindestens 6 Monate nach der 3. Impfung eine Auffrischungsimpfung (4. Dosis) zu holen. Auch Risikopersonen und Personen zwischen 65 und 79 Jahren können eine Auffrischungsimpfung erhalten.
Es gibt gesonderte Empfehlungen für Genesene und Personen mit geschwächtem Immunsystem.
Mehr Informationen in den Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums
Nein, keine Impfung garantiert hundertprozentigen Schutz. Auch kein anderes Arzneimittel kann jeder Patientin/jedem Patienten eine hundertprozentige Wirksamkeit garantieren.
Bei Impfstoffen sind lokale Reaktionen an der Einstichstelle (z. B. Rötungen, Schmerzen) und Allgemeinreaktionen wie Kopf- und Gliederschmerzen, Schüttelfrost, Temperaturerhöhung, Fieber und Unwohlsein allgemein bekannt. Das kann zwar unangenehm sein, diese Impfreaktionen sind aber in der Regel harmlos und verschwinden nach wenigen Tagen. Sie zeigen, dass das menschliche Immunsystem auf den Impfstoff reagiert.
Sehr seltene Nebenwirkungen können erst festgestellt werden, wenn ein Impfstoff zugelassen und in einer wesentlich größeren Population, als dies in klinischen Studien möglich ist, verwendet wird. Daher werden Impfstoffe auch nach der Zulassung weiter überwacht. Die Hersteller können verpflichtet werden, Langzeitstudien nach erfolgter Zulassung durchzuführen, deren Ergebnisse sie den Behörden auch vorlegen müssen. Absolute Sicherheit kann aber kein Arzneimittel und kein Impfstoff garantieren.
Nicht jedes Krankheitszeichen, das im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung auftritt, ist auch auf die Impfung zurückzuführen. Wenn Impfstoffe an sehr viele Personen verabreicht werden, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass nach einer Impfung Beschwerden auftreten, die nicht durch die Impfung, sondern durch andere Ursachen, wie eine zeitgleich oder kurz danach aufgetretene andere Erkrankung, ausgelöst wurden.
Vermutete Nebenwirkungen können in Österreich an das Bundesamt für Sicherheit und Gesundheit (BASG) gemeldet werden. Das BASG nimmt jede Meldung auf, sei es eine Nebenwirkung oder eine Impfreaktion und veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Berichte. Die bisher gemeldeten vermuteten Nebenwirkungen entsprechen sowohl in ihrer Art als auch in ihrer Häufigkeit den aus den Zulassungsstudien zu erwartenden Reaktionen.
Der Bericht über die Meldungen vermuteter Nebenwirkungen steht auf der Website des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) als Download zur Verfügung.
Die Auflistung möglicher Nebenwirkungen ist der Gebrauchsinformation der Impfstoffe zu entnehmen.
Ja, in sehr seltenen Fällen werden Zulassungen für Impfstoffe wieder aufgehoben, wenn sich die Datenlage oder das Nutzen-Risiko-Verhältnis wesentlich ändert (z. B. es treten häufig bisher unbekannte und schwere Nebenwirkungen auf). Wird die Zulassung aufgehoben, muss der Impfstoff unverzüglich vom Markt genommen werden.
Ein Hersteller, dessen Impfstoff bereits in einem Nicht-EU-Land zugelassen wurde, kann auch bei der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) einen Antrag auf Zulassung stellen. Voraussetzung dafür ist, dass der Hersteller einen Unternehmenssitz in der EU hat. Wo der Impfstoff produziert wird, spielt keine Rolle. In jedem Fall gelten bei der Zulassung durch die EMA und für die Überwachung der Anwendung dieselben strengen Kriterien bezüglich Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit, wie bei Impfstoffen, die zuerst in der EU zugelassen werden.
Übertragung
Viren verändern sich ständig durch Mutation. Untersuchungen des Erbguts des SARS-CoV-2-Virus haben gezeigt, dass es etwa alle zwei Wochen zu einer derartigen Mutation kommt. Die meisten neu auftretenden Mutationen haben keinen Einfluss auf die Ausbreitung des Virus oder die Schwere der Erkrankung. Einige Mutationen oder Kombinationen von Mutationen können allerdings dem Virus einen Vorteil verschaffen, wie z. B. eine erhöhte Übertragbarkeit oder die Fähigkeit, sich der Immunantwort des Wirts zu entziehen. Andere Mutationen wiederum können einen Einfluss auf die Schwere der Erkrankung haben.
Durch diese Mutationen entstehen verschiedene Varianten des Virus. Derzeit werden von der WHO folgende „Variants of Concern“ (besorgniserregende Varianten) gelistet: die Delta-Variante B.1.617.2.; die Omikron-Variante B.1.1.529 und ihre Sublinien BA. 1, BA. 2, BA. 3, BA. 4, BA. 5 sowie Abstammungslinien. Diese Varianten sind leichter übertragbar und in einigen Regionen der Welt zum vorherrschenden SARS-CoV-2-Virus-Typ geworden. Derzeit dominiert in Österreich die Omikron-Variante das Infektionsgeschehen.
Als Cluster bezeichnet man in der Epidemiologie Häufungen von Fällen innerhalb eines bestimmten Zeitraums in einer bestimmten Region. Besteht dieser zeitliche und räumliche Zusammenhang, spricht man bereits ab zwei Fällen von einem Cluster.
Unter asymptomatisch Infizierten versteht man Personen, die das Virus zwar in sich tragen, aber während des gesamten Krankheitsverlaufes keinerlei Symptome aufweisen. Mittlerweile geht man davon aus, dass rund 20 (bis 25) Prozent der Infizierten in diese Gruppe fallen.
Zu unterscheiden davon sind so genannte präsymptomatisch Infizierte, also Infizierte, die NOCH keine Symptome haben, aber in späterer Folge Symptome entwickeln: Sie sind bereits ein bis zwei Tage vor Auftreten von Symptomen kontagiös (= ansteckend).
Man geht derzeit davon aus, dass eine Transmission des Virus auch durch asymptomatische Fälle (die nie Symptome entwickeln) stattfindet. In welchem Ausmaß dies geschieht, ist noch nicht vollends geklärt.
Die Übertragung von SARS-CoV-2 erfolgt hauptsächlich über Tröpfchen, z. B. beim lauten Sprechen, lautem Singen oder durch Husten oder Niesen. Eine Übertragung kann in bestimmten Situationen auch über die noch kleineren Aerosole (feinste luftgetragene Flüssigkeitspartikel) erfolgen, die längere Zeit in der Luft schweben können, z. B. wenn viele Personen in nicht ausreichend belüfteten Innenräumen zusammenkommen.
Studien haben gezeigt, dass rund 20 Prozent der Infizierten den Großteil der Ansteckungen verursachen. Diese Personen werden auch als “Superspreader” bezeichnet und haben eine überdurchschnittliche Tendenz, eine große Anzahl an anderen Personen zu infizieren.
Unter einem Superspreading-Event versteht man ein Ereignis, bei dem eine Person deutlich mehr Menschen ansteckt als das im Schnitt der Fall ist. Hier scheint das Setting, d. h. Ort und Zeitpunkt der Ansteckung (geschlossene Räume, schlechte Durchlüftung, Aktivitäten wie lautes Sprechen, Schreien oder Singen) eine große Rolle bei der Entstehung eines Superspreading-Events zu haben.
Kinder jeden Alters können sich mit SARS-CoV-2 infizieren und somit das Virus auch übertragen. Fälle bei jüngeren Kindern scheinen jedoch weniger häufig zu einer Weiterübertragung zu führen als Fälle bei älteren Kindern und Erwachsenen.
Können Kinder an SARS-CoV-2 schwer erkranken?
Kinder haben laut aktueller Datenlage eine niedrigere Wahrscheinlichkeit für eine schwere Erkrankung bzw. für einen tödlichen Ausgang als alle anderen Altersgruppen. Es kann allerdings auch bei Kindern (<18 Jahren) zu schweren Verläufen kommen, vor allem, wenn Vorerkrankungen (Asthma, Diabetes…) vorliegen.
Trotz der vorwiegend asymptomatischen und milden Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen gibt es auch in dieser Altersgruppe Long-COVID. Dies äußert sich in denselben Symptomen wie bei Erwachsenen. Im Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2 Infektion, unabhängig von der Schwere des Verlaufs, wurden auch seltene Fälle von einer stark entzündlichen Immunreaktion („multisystem inflammatory syndrome in children, MIS-C“) beobachtet. Es handelt sich um ein hochakutes Krankheitsbild, das innerhalb von 4 Wochen nach einer SARS-CoV-2 Infektion auftreten kann.
Auch bei Kindern und Jugendlichen bietet die Impfung einen guten Schutz vor einem schweren COVID-19 Verlauf und (Spät-)Folgen.
Nein: Von Fleisch, Wurst, Eiern, Obst, Gemüse, Wasser usw. geht keine Gefahr durch das neuartige Coronavirus aus. Es gibt derzeit keine Hinweise darauf, dass sich Menschen über herkömmliche Lebensmittel bzw. über Trinkwasser/Leitungswasser oder Oberflächenwasser mit dem neuartigen Coronavirus infiziert haben. Auch für andere Coronaviren sind keine Berichte über Infektionen durch Lebensmittel bekannt.
Vom Genuss von rohem Fleisch oder Blut von Wildtieren wie Schlangen, Fledermäusen etc. wird aber dringend abgeraten.
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Fragen und Antworten zum Thema
Diverse Haus-, Heim- und Wild- bzw. Zootierarten, wie Katzenartige (inklusive Großkatzen wie Tiger, Löwen etc.), Hunde, Frettchen, Marderhunde, Hirsche, Goldhamster, Kaninchen und diverse Primaten (z. B. Gorillas) können mit dem COVID-19 Erreger SARS-CoV-2 infiziert werden. In allen bekannten Fällen einer natürlichen Infektion erfolgte diese höchstwahrscheinlich über infizierte Menschen. Geflügel, Pferde, Rinder und Schweine können nicht oder nur sehr ineffizient infiziert werden. Die Ausprägung der klinischen Symptome reicht in Abhängigkeit von der betroffenen Tierart von subklinisch (d. h. keine Krankheitssymptome) bis zu zumeist milder klinischer Symptomatik (vor allem Katzenartige und Frettchen sowie Nerze); die Tiere spielen nach heutigem Wissensstand in der Weiterverbreitung der Infektion keine Rolle. Eine Ausnahme stellen Nerze aus kommerziellen Pelzfarmen dar, wo eine von Nerzen ausgehende Infektion von exponierten Menschen dokumentiert ist.
Bis zum Vorliegen gegenteiliger Informationen ist trotz des Auftretens neuer Virusvarianten davon auszugehen, dass Heim- und Haustiere in der Verbreitung der SARS-CoV-2 Infektion keine bedeutende Rolle spielen. Jedoch sollten unabhängig von der aktuellen Situation grundlegende Hygieneregeln, wie das gründliche Händewaschen mit Seife nach dem Kontakt mit Tieren oder deren Ausscheidungen beachtet werden. Sollte bei TierbesitzerInnen selbst eine Infektion mit diesem Virus bestätigt werden, ist es ratsam, den Kontakt zu empfänglichen Haustieren wie Katzen und Hunden (genauso wie zu menschlichen Mitbewohnern oder Familienangehörigen) so gering wie möglich zu halten, eine Gesichtsmaske (FFP2-Maske) zu tragen und sich vor und nach jedem Kontakt mit Ihrem Tier gründlich die Hände mit Seife zu waschen. Wenn möglich, sollte die Betreuung des Tieres vorrangig durch eine gesunde (nicht infizierte) Person erfolgen.
Nach derzeitigem Wissensstand ist es weder bei einer Infektion von Menschen noch von Tieren notwendig oder sinnvoll, sich von den Haustieren zu trennen.
Friedrich-Loeffler-Institut: Welche Rolle spielen Haus- und Nutztiere?
Welttiergesundheitsorganisation (OIE): FAQ Coronavirus und Heimtiere
Es gibt keine Hinweise darauf, dass Handelswaren (z. B. Spielzeug) ein Risiko darstellen. Wie lange genau das Virus auf Oberflächen bleibt, ist derzeit noch unklar. Wenn man in die Hand hustet oder niest und dann eine Türklinke anfasst oder sein Telefon anfasst und weiterreicht, kann das Virus theoretisch so übertragen werden. Aufgrund der geringen Umweltstabilität von Coronaviren ist es nach derzeitigem Wissensstand unwahrscheinlich, dass importiere Waren Quelle einer Infektion sein könnten.
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Fragen und Antworten zum Thema
Erkrankung
Die Mensch-zu-Mensch-Übertragung stellt den wichtigsten Infektionsweg dar. Neben den Sekreten des Atmungstraktes und Speichel könnten auch Ausscheidungen (Harn, Stuhl) und Körperflüssigkeiten (Blut, Rippenfellflüssigkeit, Gelenkspunktate usw.) infektiös sein. Reden, Niesen, Husten (Tröpfcheninfektion) oder über die Ausscheidung kleinster Partikel (Aerosole) in geschlossenen Räumen ohne Luftzirkulation stellen die Hauptübertragungsarten dar.
Eine infizierte Person kann bereits 1 bis 2 Tage vor Symptombeginn andere Personen anstecken. Die Übertragung durch Personen, die zwar infiziert waren, aber gar nicht erkrankten (asymptomatische Übertragung), ist ebenfalls möglich.
Die neuesten Varianten des Virus (Omikron und Sublinien) weisen eine noch höhere Ansteckungsfähigkeit zu den vorhergehenden auf, da sie dem Immunschutz des menschlichen Körpers besser ausweichen können.
Die Inkubationszeit (Zeitraum zwischen Ansteckung und Beginn von Krankheitssymptomen) betrug bei den bisher beobachteten Virusvarianten bis zu 14 Tage, im Mittel 5 bis 6 Tage. Bei der Omikron-Variante ist die Inkubationszeit kürzer, in den meisten Fällen drei Tage.
Bei SARS-CoV-2 Infektionen zeichnen sich vorrangig durch folgende Symptome aus: Fieber, Husten, Müdigkeit, Kurzatmigkeit und Atembeschwerden. Es kann auch zu Geruchs- und Geschmacksverlust, Durchfall und Erbrechen kommen. In schwereren Fällen kann die Infektion eine Lungenentzündung, ein schweres akutes Atemwegssyndrom, Nierenversagen und sogar den Tod verursachen.
Es gibt auch milde Verlaufsformen (Symptome einer Erkältung) und Infektionen ohne Symptome. Ca. ¼ (bis zu einem Drittel) der Sars-CoV-2 Infektionen verlaufen asymptomatisch.
Die gewisse Immunität durch eine Infektion und Genesung ist gegeben, allerdings nicht zu 100 %. Wie lange und in welcher Stärke dieser Re-Infektionsschutz über größere Zeiträume anhält, ist derzeit nicht abschließend geklärt und hängt von den zirkulierenden Virusvarianten ab. Bei Omikron (und Subvarianten) kam und kommt es vermehrt zu Reinfektionen.
Die Datenlage zur Immunität nach sehr leichten oder asymptomatischen COVID-19 Verläufen ist noch sehr begrenzt. Umfangreiche immunologische Erkenntnisse und eine wachsende Zahl epidemiologischer Belege deuten allerdings darauf hin, dass eine Impfung nach einer Infektion den Schutz deutlich erhöht und das Risiko einer erneuten Infektion weiter verringert.
Bei milder bis moderater Erkrankung ist die Möglichkeit einer Ansteckung anderer nach mehr als zehn Tagen seit Beginn der Krankheitszeichen bei gleichzeitiger Symptomfreiheit erheblich reduziert. Bei schweren Erkrankungen und bei Vorliegen einer Immunschwäche können die Betroffenen auch noch deutlich länger ansteckend sein.
Man geht derzeit bei SARS-CoV-2 von einer Sterblichkeit von ca. 0,3 Prozent aller infizierten Personen aus. Allerdings ist die Sterblichkeit von Land zu Land teilweise sehr unterschiedlich und variiert nach Altersgruppen. Bei unter 25-Jährigen liegt die Sterblichkeit bei fast null, bei 25 bis 50-Jährigen unter 0,1 % und bei über 65-Jährigen je nach Risikofaktoren zwischen 1 und 10 %, in Ausnahmefällen sogar noch höher.
Weitere Risikofaktoren für einen schweren Verlauf sind Vorerkrankungen wie z.B. Diabetes und Krebs. DieGefährlichkeit des Virus hängt zudem noch von der Variante und dem Immunschutz ab. In den ersten Monaten dieses Jahres gab es weniger Aufnahmen auf Intensivstationen, was u. a. auf eine geringere Virulenz der Omikron-Variante zurückgeführt werden kann. Ein weiterer wesentlicher Faktor ist die hohe Anteil geimpfter Personen von über 82% in der Altersgruppe 65+.
Allgemein gilt, dass auf Grund der physiologischen und immunologischen Umstellungen während der Schwangerschaft eine erhöhte Empfänglichkeit für Infektionen nicht ganz ausgeschlossen werden kann.
Nach derzeitigem Kenntnisstand weisen über 85 % der schwangeren Frauen mit COVID-19 nur leichte oder mittelschwere Symptome, ähnlich einer Erkältung oder eines grippalen Infektes auf. Schwere Verlaufsformen mit Auftreten von Lungenentzündungen oder anderen Komplikationen, die eine Versorgung im Krankenhaus nötig machen, sind nach derzeitigem Kenntnisstand selten. Die Wahrscheinlichkeit für die Aufnahme auf eine Intensivstation und die Notwendigkeit einer Beatmung ist aber bei Schwangeren mit COVID-19 im Vergleich zu Nicht-Schwangeren mit COVID-19 um den Faktor 2-3 erhöht, das ist etwa vergleichbar mit der Situation bei Influenza.
Österreichische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe
Wenn keine anderen medizinischen Gründe vorliegen, ist ein normaler Geburtsvorgang möglich. Auch das Stillen ist prinzipiell möglich, weil es unwahrscheinlich ist, dass das Virus über die Muttermilch übertragen wird.
Folgeschäden treten bei COVID-19 relativ häufig auf und werden mittlerweile als Post-Covid-Syndrom oder Long-Covid bezeichnet. Müdigkeit, kognitive Störungen und Kurzatmigkeit sind die Hauptsymptome, es wurden jedoch schon über 200 verschiedene Symptome bei Betroffenen beschrieben, die für viele Monate anhalten können.
Das Leben mit Long-COVID kann sich als schwierig erweisen. Es haben sich bereits Anlaufstellen etabliert, die Betroffenen weiterhelfen können. Die erste Anlaufstelle für Long COVID Betroffene ist die Primärversorgung. Sollten Sie den Verdacht haben, an Long COVID zu leiden, wenden Sie sich an Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt.
Die Behandlung von leicht symptomatischen PatientInnen ohne Risikofaktoren für einen schweren Verlauf erfolgt grundsätzlich symptomatisch, d. h. durch Linderung der Krankheitsbeschwerden wie z. B. durch Gabe fiebersenkender Mittel.
Es wurden schon einige pharmazeutische Mittel für eine frühe Behandlung von COVID-19 bei RisikopatientInnen in Europa zugelassen, die im stationären Bereich genutzt werden. Diese antiviralen Therapieansätze (u.a. mit monoklonalen Antikörpern) haben als Ziel, die Vermehrung des Virus (direkt oder indirekt) zu verhindern. Auch für hospitalisierte Personen mit einem schweren COVID-19 Verlauf gibt es mehrere Behandlungsoptionen, u. a. die immunmodulatorische Therapie mit Kortikosteroiden.
Von der Anwendung von Antibiotika wird abgeraten (außer es liegt eine bakterielle Infektion vor), da Antibiotika gegen SARS-CoV-2 nicht wirksam sind.
Vorbeugung
Folgende Maßnahmen werden empfohlen:
- Impfung
- Waschen Sie Ihre Hände mehrmals täglich mit Wasser und Seife oder einem alkoholhaltigen Desinfektionsmittel
- Masken tragen im Alltag
- Vermeiden Sie direkten Kontakt zu anderen Menschen (Mindestabstand 2 m)
- Innenräume regelmäßig lüften
Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) sieht im Einsatz von Atemschutzmasken eine Möglichkeit, die Ausbreitung des Virus in der Bevölkerung zu verringern, v. a. durch durch infizierte Personen, die (noch) keine Symptome entwickelt haben und die nicht wissen, dass sie infiziert sind.
Coronaviren reagieren sehr empfindlich auf Umwelteinflüsse. Unter Laborbedingungen können sie Stunden bis mehrere Tage auf glatten Oberflächen überleben. Es gibt allerdings keine Belege, dass Türklinken, Haltegriffe, Geldscheine oder ähnliches bislang bei der Übertragung eine wichtige Rolle gespielt haben; direkter persönlicher Kontakt (länger als 15 Minuten, Abstand unter 2 Meter) stellt derzeit den bedeutendsten Übertragungsweg dar.
Weiterführende Informationen
Aktuelle Situation in Österreich
Informationen zur Situation in Österreich finden Sie hier.
Aktuelle Maßnahmen
Informationen des Gesundheitsministeriums zu den derzeit gültigen Maßnahmen finden Sie hier
Coronavirus Informationen der Bundesländer
Impfangebote in den Bundesländern
Informationen zu Arbeitsrecht, Reiserecht, Schulen, Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion, Unterstützung
Arbeiterkammer und ÖGB: Homepage für arbeitsrechtliche Fragen
Verein für Konsumenteninformation: Fragen rund ums Reisen
Wirtschaftskammer: Coronavirus Infopoint
Bildungsministerium: Informationen und Empfehlungen für Schulen und Eltern
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend: FAQ zu arbeitsrechtlichen Fragen (Kurzarbeit), Auswirkungen auf Familien, Sonderbetreuungszeit
Aktualisiert: 01.03.2023