Einnahme von Nahrungsergänzungsmittel nur für bestimmte Personengruppen sinnvoll
Für die gesunde Durchschnittsbevölkerung ist der Verzehr von Nahrungsergänzungsmitteln aus ernährungswissenschaftlicher Sicht nicht notwendig. Lediglich für bestimmte Personengruppen (z.B. Frauen mit Kinderwunsch, Schwangere, Hochleistungssportler*innen, Personen mit sehr einseitigen Ernährungsgewohnheiten, Veganer*innen) kann der vorübergehende Verzehr von Nahrungsergänzungsmitteln sinnvoll sein. Kranke Personen sollten den Verzehr immer mit dem behandelnden Arzt absprechen.
Achtung vor unseriösen Anbietern
Immer wieder werden von unseriösen Anbietern Nahrungsergänzungsmittel angeboten, die diverse Krankheiten, wie zum Beispiel Krebs, heilen sollen. Nahrungsergänzungsmittel sind jedoch - wie alle anderen Lebensmittel - keine „Heilmittel“. Grundsätzlich ist beim Erwerb von Nahrungsergänzungsmitteln insbesondere über das Internet zur Vorsicht zu raten. Erfolgt die Kennzeichnung nicht in deutscher Sprache oder wird das Produkt als „Wundermittel“ beworben, ist eine kritische Prüfung sinnvoll. Im Bedarfsfall ist eine individuelle Beratung durch Fachpersonal wie Ärzt*innen, Apotheker*innen, Drogist*innen oder Ernährungsfachkräfte zu empfehlen.
Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, keine Arzneimittel. Sie unterscheiden sich allerdings von anderen Lebensmitteln aufgrund der Dosierung und auch der Darreichungsform, wie zum Beispiel Kapseln oder Tabletten. Zweckbestimmung von Nahrungsergänzungsmitteln ist die Ergänzung der Ernährung oder die gezielte Versorgung mit bestimmten Lebensmittelinhaltsstoffen und nicht die Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten, Leiden oder krankhaften Beschwerden.
Situation in Österreich
Um die Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln zu gewährleisten, wurden in den letzten Jahren im Durchschnitt ca. 450 Proben von Nahrungsergänzungsmitteln jährlich amtlich kontrolliert. Dabei wurde ungefähr ein Drittel der Proben hauptsächlich aufgrund von Kennzeichnungsmängeln wie inkorrekten Angaben oder nicht zugelassenen gesundheitsbezogenen Aussagen beanstandet.
Häufige Gründe für Beanstandungen aufgrund der Zusammensetzung waren Abweichungen der analytisch festgestellten Nährstoffgehalte von den deklarierten Werten.
Als „nicht sicher - für den menschlichen Verzehr ungeeignet“ zu beurteilen waren Nahrungsergänzungsmittel meist, aufgrund eines zu hohen Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC), bei mikrobiellen Kontaminationen oder bei zu hohen Vitamingehalten, die zu einer Überschreitung der einschlägigen Höchstmengen laut EFSA führten.
Nahrungsergänzungsmittel, die als „nicht sicher – gesundheitsschädlich“ eingestuft wurden, enthielten häufig zu hohe Vitamin- oder Zinkgehalte, die zu einer massiven Überschreitung der einschlägigen Höchstmengen führten. Auch Kontaminationen mit humanpathogenen Bakterienstämmen – vor allem bei Pflanzenpulvern - z.B. Salmonella führten zu dieser Beurteilung.
Unter „andere Gründe“ für Beanstandungen bei Nahrungsergänzungsmitteln fallen Produkte, die nicht zugelassene und somit unzulässige Zutaten auf Basis der Verordnung 2015/2283 zu neuartigen Lebensmitteln beinhalten.
Fachinformation
Kennzeichnung (verpflichtende Information)
Wie für alle Lebensmittel sind beim Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln irreführende und krankheitsbezogene Angaben verboten. Die Kennzeichnung, Aufmachung und Werbung dürfen keinen Hinweis enthalten, mit dem behauptet oder der Eindruck erweckt wird, dass bei einer ausgewogenen, abwechslungsreichen Ernährung die Zufuhr angemessener Nährstoffmengen nicht möglich ist. Nahrungsergänzungsmittel dürfen auch keine „kosmetische“ Anwendungsempfehlung (z.B: zum Auftragen auf die Haut) aufweisen.
Verpflichtende Kennzeichnungen von Nahrungsergänzungsmitteln zusätzlich zu den Kennzeichnungselementen von Lebensmitteln im Allgemeinen gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) sind:
- Bezeichnung der kennzeichnenden Nährstoffe oder sonstigen Stoffe.
- Verzehrempfehlung über die empfohlene tägliche Verzehrmenge.
- Warnhinweis, dass die angegebene empfohlene Tagesdosis nicht überschritten werden darf.
- Ein Hinweis, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht als Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung verwendet werden dürfen.
- Ein weiterer Hinweis, dass die Erzeugnisse außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern zu lagern sind.
Eine Checkliste mit den verpflichtenden Kennzeichnungen von Nahrungsergänzungsmitteln finden Sie unter Downloads.
Rechtliche Grundlagen
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG)
Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NEMV)
Eine Meldung, Registrierung oder Anmeldung von Nahrungsergänzungsmitteln ist seit 2006 in Österreich nicht erforderlich.
Da die rechtlichen Anforderungen an die Kennzeichnung und Zusammensetzung von Nahrungsergänzungsmitteln aufgrund ihrer unterschiedlichen Beschaffenheit äußerst komplex sind, wird generell empfohlen, vor der Herstellung bzw. Etikettierung fachlichen Rat bei zugelassenen Gutachter*innen einzuholen.
Genauere Informationen zum Thema Lebensmittelkontrolle finden Sie auf der Homepage der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit.
Abgrenzungsbeirat
Zur Erstellung von Gutachten zu Abgrenzungsfragen von Arzneimitteln zu anderen Produkten wurde der Abgrenzungsbeirat beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) eingerichtet. Der Abgrenzungsbeirat wird ausschließlich im Auftrag des BMSGPK oder des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) tätig. Um ein Produkt in Verkehr zu bringen, kann beim BASG ein Antrag gestellt werden. Danach wird ein Gutachten des Abgrenzungsbeirates erstellt.
Es wird allerdings keine Aussage getroffen, ob die Ware in der vorgesehenen Verwendung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Verkehr gebracht werden darf. Die Prüfung der Verkehrsfähigkeit von Produkten ist somit nicht Aufgabe der Gutachten des Abgrenzungsbeirates.
Services
Die AGES begleitet Sie beim verkehrsfähig machen Ihrer Produkte. Mehr dazu finden Sie unter Produkte Lebensmittelsicherheit.
Im Leistungskatalog Analytik finden Sie die Analytik-Leistungen der AGES zur Untersuchung von Lebensmittelproben.
Kontakt
Institut für Lebensmittelsicherheit Wien
Abteilung Lebensmittel
E-Mail: nemno@Spam@agesno.Spam.at