In Österreich zur Bekämpfung von Feuerbrand zugelassene Pflanzenschutzmittel - Stand: 2019
Tabelle 1: Reguläre Zulassungen Handels-bezeichnung | Pfl.Reg.Nr. | Wirkstoff | Indikation | Anmerkungen |
Blossom Protect | 2994 | Aureobasidium pullulans | Feuerbrand bei Kernobst, zur Befallsminderung | Berostung der Früchte ist bei empfindlichen Sorten möglich |
Cupravit | 3405-901 | Kupferhydroxid | Feuerbrand bei Kernobst | Zur Minderung des Infektionspotentials |
Cuprozin progress | 3405 | Kupferhydroxid | Feuerbrand bei Kernobst | Zur Minderung des Infektionspotentials |
Luna Care | 3973 | Fluopyram Fosetyl | Feuerbrand bei Apfel und Birne, nur bedingt wirksam | Einschränkung: Sorte Golden Delicious und deren Mutanten |
Regalis Plus | 3366 | Prohexadion-Calcium | Feuerbrand bei Kernobst (Sekundärinfektion) | nur zur Bekämpfung von Sekundärinfektionen |
Tabelle 2: Notfallszulassungen (gemäß Artikel 53 der Verordnung 1107/2009) Handels-bezeichnung | Pfl.Reg.Nr. | Wirkstoff | Indikation | Anmerkungen |
Curatio | 4064 | Schwefelkalk | Feuerbrand bei Kernobst | Befristet zugelassen bis 14.10.2018 für den Einsatz von abgehender Blüte bis Ende der Blüte |
Strepto | 4032 | Streptomycin | Feuerbrand bei Apfel und Birne | Befristete Zulassung 15.3. – 10.6.2019 |
Befristete und restriktive Zulassung von Streptomycin zur Bekämpfung der Pflanzenseuche Feuerbrand 2019
Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels ist ausschließlich in den Bundesländern Burgenland, Steiermark und Vorarlberg zulässig.
Der Streptomycin-Einsatz als Ergänzung zur bestehenden Bekämpfungsstrategie ist dabei an strengste Auflagen geknüpft, sodass daraus kein Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt resultiert. Anwendungen dürfen ausnahmslos nur nach Freigabe durch den Pflanzenschutzwarndienst der zuständigen Landesbehörde und ausschließlich während der Blüte erfolgen. Die Anwendung darf nur in Jung- und Ertragsanlagen des Intensivkernobstbaus erfolgen. Eine Anwendung im Streuobstbau und im Hobbyobstbau (Haus- und Kleingarten) ist nicht zulässig.
Details zu den Pflanzenschutzmitteln sind den jeweiligen Auszügen aus dem öffentlichen Teil des Pflanzenschutzmittelregisters zu entnehmen:
Link: https://psmregister.baes.gv.at/psmregister