Eine EU-Richtlinie, die in Österreich derzeit in Umsetzung begriffen ist, verpflichtet alle Mitgliedstaaten zu Messungen an Arbeitsplätzen in Regionen mit einem erhöhten Risiko. Das betrifft sowohl Büroarbeitsplätze, Handel und Gewerbe, als auch Schulen oder Gemeindeämter, die sich im Erd- oder Kellergeschoß befinden.
Bereits seit 2008 müssen bestimmte Arbeitsplätze wie in Bergwerken, Schauhöhlen und Radonkuranstalten gemäß der Natürlichen Strahlenquellen-Verordnung (NatStrV) geprüft werden. Eine Studie der AGES zeigt, dass für Angestellte bei langen Aufenthaltszeiten eine erhöhte Dosis auftreten kann; allerdings lag die Dosis bei allen Beschäftigten deutlich unter der in der NatStrV festgelegten Dosisgrenze von 20 MilliSievert/Jahr. Für Besucher ist der Aufenthalt in Besucherbergwerken und Schauhöhlen jedenfalls unbedenklich.
Im Zuge der Richtlinienumsetzung wird auch die österreichische Radonpotenzialkarte verbessert, um belastbare und zuverlässige Informationen zu den Schutzgebieten zu haben. Auf Basis von rund 60.000 Radonmessungen wird sie Auskunft darüber geben, wo in Österreich mit erhöhten Radonkonzentrationen in Gebäuden gerechnet werden muss. Derzeit ist das in rund 500 Gemeinden der Fall.