Pyrrolizidinalkaloide

Pyrrolizidinalkaloide

Steckbrief

Beschreibung

Pyrrolizidinalkaloide (PA) sind Pflanzeninhaltsstoffe, die nach Einnahme die Gesundheit, insbesondere die Leber, schädigen können. Sie sind daher in Lebens- und Futtermitteln unerwünscht.

Vorkommen

Weltweit wurden PA bisher in etwa 350 Pflanzenarten nachgewiesen. Gehäuft findet man diese innerhalb der Familien der Asteraceae (Korbblütengewächse), Boraginaceae (Raublattgewächse, Borretschgewächse) und Fabaceae (Hülsenfrüchtler). In Österreich heimische Pyrrolizidinalkaloid-bildende Pflanzen sind zum Beispiel Vertreter der Gattung Greiskraut (Synonym: Kreuzkraut; Jakobskreuzkraut, Gemeines Greiskraut, Hain-Greiskaut), Huflattich und Pestwurz aus der Familie der Korbblütler, Natternkopf, Borretsch und Beinwell aus der Familie der Raublattgewächse.

Bis dato sind mehr als 660 verschiedene PA bekannt. Das Vorkommen von PA in Pflanzen variiert stark nach Pflanzensorte, klimatischen Bedingungen, Saison und Teil der Pflanze. Sie können durch das Miternten von Pyrrolizidinalkaloid-haltigen Pflanzenteilen und Samen (Unkraut) in die Nahrung gelangen, z.B. in Gewürze, Tees, Blattgemüse und Salat. Auch tierische Lebensmittel wie Honig, seltener auch Milch oder Eier, können PA enthalten, wenn über das Futter PA-haltige Pflanzen aufgenommen werden (EFSA 2015). Geeignete Maßnahmen zur Vermeidung der Verunreinigung von Lebensmitteln mit Pyrrolizidinalkaloiden sind die Sorgfalt bei Anbau und Ernte von Salaten, Blattgemüsen und Kräutern sowie von Lebensmitteln vor der Vermarktung.

Gesundheitsrisiko

Tierversuche zeigten, dass der regelmäßige Verzehr von relativ kleinen PA-Mengen (chronische Aufnahme) krebserregend sein kann. Die regelmäßige Einnahme von höheren Dosen kann außerdem zu irreversiblen Leberschäden (Leberzirrhose) und in Extremfällen auch zum Tod führen. Dabei besteht insbesondere bei Kindern, Schwangeren und Stillenden das Risiko einer gesundheitlichen Gefährdung. Für Personen, die regelmäßig Tee (Kräutertee, Schwarztee, Grüntee, etc.) zu sich nehmen, kann ein gesundheitliches Risiko hinsichtlich einer möglichen krebserzeugenden Wirkung nicht ausgeschlossen werden (EFSA 2017).

Charakteristisch für eine Vergiftung sind Schmerzen im Oberbauch, Bauchwassersucht, Übelkeit und Erbrechen. Seltener können Gelbsucht und Fieber auftreten. Nach wenigen Wochen ist in der Regel eine Lebervergrößerung und -verhärtung feststellbar. Eine akute Vergiftung kann tödlich enden. Da Vergiftungserscheinungen erst Tage später auftreten können, wird die Ursache der Vergiftung selten erkannt.

Bei Menschen sind akute Vergiftungsfälle durch Pyrrolizidinalkaloide, die in hohen Dosen aufgenommen wurden, beschrieben worden. Zum Beispiel waren 1977/1978 zwei Kleinkinder betroffen, denen eine bestimmte Art an Kreuzkraut (Senecio longilobus) über den Zeitraum von 4 bis 14 Tagen als Kräutertee verabreicht wurde. Für einen zwei Monate alten Buben endete dies tödlich. Bei einem sechs Monate alten Mädchen wurde einige Monate später eine Leberzirrhose festgestellt (BfR 2016a). Seit den 1970er Jahren sind auch Vergiftungen aus Indien, Pakistan und Afghanistan dokumentiert. In Afghanistan kam es zuletzt 2008 bei Personen zu Leberschädigungen, die 2-6 Monate lang Getreide gegessen hatten, das mit PA-haltigen Samen verunreinigt war (BfR 2016a).

Situation in Österreich

Seit Dezember 2020 sind, auf Grundlage der Verordnung (EU) 2020/2040, maximale Höchstgehalte für Pyrrolizidinalkaloide (PA) in bestimmten Lebensmitteln, wie etwa Tee, Kräutertee, Borretsch, einige Gewürze sowie Nahrungsergänzungsmittel festgesetzt. Diese treten mit 1. Juli 2022 in Kraft.

Pflanzliche Arzneimittel dürfen in Österreich nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn durch ihre Anwendung eine maximale Tagesdosis von 1 µg PA nicht überschritten wird (BASG 2016).

Untersuchungen zu Pyrrolizidinalkaloiden (PA) in Lebensmitteln

In einer 2015 von der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) veröffentlichten Studie wurden Pyrrolizidinalkaloid-Gehalte in insgesamt 1.105 pflanzlichen und tierischen Produkten aus sechs europäischen Ländern (Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, die Niederlande und Spanien) analysiert und bewertet (EFSA 2015).

In Österreich untersuchen wir seit 2016 schwerpunktmäßig PA in Tee, Honig und Gewürzen.

Tee

Über 90 Prozent aller im Auftrag der EFSA untersuchten Teeproben enthielten Pyrrolizidinalkaloide (EFSA 2015). Die mittlere Konzentration im Teeaufguss lag bei 6 µg/l. Die höchsten Konzentrationen fand man in Rotbuschtee (bis zu 64 µg/l Teeaufguss). PA-Gehalte in Tee schwanken jedoch mitunter sehr stark. So kommt es häufig vor, dass eine untersuchte Probe einer Teesorte (z. B. Grüntee) einer Marke gar keine PA enthält, während dieselbe Teesorte einer anderen Marke sehr hohe Gehalte aufweist. Um die Situation in Tees am österreichischen Markt abzubilden, haben wir seit 2016 schwerpunktmäßig 187 Proben untersucht. In 54 Prozent der Tee Proben wurden PA nachgewiesen. Davon lagen 15 Proben über dem zukünftig geltenden Höchstgehalt. Verglichen mit EU weiten Untersuchungen waren Tees des österreichischen Marktes im Durchschnitt mit deutlich geringeren Pyrrolizidinalkaloid-Gehalten belastet (0,8 µg/l Teeaufguss).

Gewürze und Kräuter

In bestimmten Kräuter- und Gewürzmischungen wurden sehr hohe Gehalte an PA gefunden. Getrocknete Gewürze wie Oregano, Majoran oder Liebstöckel sind besonders häufig stark betroffen. Die Belastungen sind dabei vermutlich auf eine Mitverarbeitung PA-bildender Fremdpflanzen bei der Ernte zurückzuführen. Obwohl die Verzehrsmengen solcher Kräuter/Gewürze prinzipiell gering sind, können diese einen erheblichen Beitrag zur Gesamtaufnahme von PA leisten (BfR 2019, 2020). 2019 haben wir 37 Kräuter- und Gewürzproben auf PA untersucht. In 58 Prozent der Proben wurden PAs nachgewiesen. In 6 Proben lag der Gehalt über dem zukünftig geltenden Höchstgehalt.

Nahrungsergänzungsmittel

Nahrungsergänzungsmittel (NEM), die pyrrolizidinalkaloidbildende Pflanzen enthalten, weisen mitunter hohe Gehalte an PA auf. 60 Prozent der im Rahmen der EFSA Studie untersuchten pflanzlichen Nahrungsergänzungsmittel enthielten PA in sehr unterschiedlichen Konzentrationen (EFSA 2015). Die Einnahme solcher NEMs kann die Aufnahme an PA im Vergleich zur Aufnahme über den herkömmlichen Lebensmittelverzehr deutlich erhöhen und somit zu deutlich höheren Gesundheitsrisiken, auch im Sinne von akuten Vergiftungen, führen.

Tierische Lebensmittel

Über die Nahrungskette können über verunreinigte Futtermittel PA auch in tierische Lebensmittel wie Milch, Milchprodukte, Eier, Fleisch und Innereien gelangen. Derzeit liegen keine Hinweise vor, dass in tierischen Lebensmitteln PA-Konzentrationen auftreten, die für Verbraucherinnen und Verbraucher gesundheitlich bedenklich wären. In der 2015 durch die EFSA veröffentliche Studie, fand man PA in nur 2 Prozent von 746 Proben tierischer Lebensmittel (Milch, Milchprodukte, Eier, Fleisch, Fleischprodukte). Elf Milchproben (6 Prozent) enthielten PA in niedrigen Konzentrationen (zwischen 0,05 und 0,17 µg/l). Nur zwei Ei-Proben enthielten Spuren von PA (0,10-0,12 µg/kg) und in anderen tierischen Produkten konnten gar keine PA nachgewiesen werden.

Honig

Ähnlich wie bei Tee schwanken Pyrrolizidinalkaloid-Gehalte auch in Honig sehr stark. So kommt es häufig vor, dass die eine Honigsorte gar keine PA enthält, während die andere Honigsorte sehr hohe Gehalte aufweist. Aufgrund ihrer geringeren Körpergröße kann es vor allem bei Kindern durch erhöhten Konsum von Honig zu gesundheitlich bedenklichen Belastungen mit PA kommen. Um die Situation von Honig am österreichischen Markt abzubilden, haben wir seit 2016 159 Proben untersucht. In 62 Prozent der Honig Proben wurden PA nachgewiesen.

Tipps

Die Hauptquellen, über die Konsumierende Pyrrolizidinalkaloide (PA) aufnehmen können, sind mit PA verunreinigte Tees (Kräuter-, schwarzer und grüner Tee), Nahrungsergänzungsmittel, bestimmte Gewürze und Honig. In diesen Lebensmitteln können PA-Mengen enthalten sein, die bei längerer Aufnahme für Kinder und Erwachsene gesundheitlich bedenklich sind. Ein akutes Gesundheitsrisiko besteht hier jedoch nicht.

  • Prinzipiell auf eine abwechslungsreiche Auswahl von Lebensmitteln achten. Dadurch kann einer einseitigen Belastung durch möglicherweise schädliche Stoffe vorgebeugt werden
  • Zur Deckung des täglichen Flüssigkeitsbedarfs ist am besten Trinkwasser geeignet. Kräutertee und Tee sollten nur abwechselnd mit anderen Getränken (Trinkwasser, Früchtetee, ungesüßte verdünnte Fruchtsäfte) konsumiert werden
  • Kindern vorrangig Trinkwasser und nicht ausschließlich Kräutertee als Durstlöscher anbieten. Als Alternative zu Kräutertee und Tee können auch Früchtetees oder ungesüßte verdünnte Fruchtsäfte angeboten werden. Schwarz- und Grüntees werden generell, aufgrund des enthaltenen Koffeins, nicht für Kinder empfohlen
  • Schwangere und Stillende sollten Kräutertees nicht regelmäßig und nicht zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs trinken (auch nicht Kräuter-Stilltees). Ein regelmäßiger vermehrter Konsum von Kräutertees ist mit dem Arzt/ der Ärztin abzusprechen
  • Durch regelmäßiges Wechseln der Sorte bzw. der Marke/ des Herstellerbetriebs von Tee und Honig kann der dauerhafte Konsum hoch belasteter Produkte verringert werden
  • Honig ist generell für Säuglinge im ersten Lebensjahr nicht geeignet. Da dieser bestimmte bakterielle Sporen enthalten  kann, die vom kindlichen Darm noch nicht bekämpft werden können (Säuglingsbotulismus)
  • Vorsicht vor Nahrungsergänzungsmitteln, die PA-bildende Pflanzen wie z. B. Wasserdost, Borretsch oder Beinwell enthalten. Der Verzehr solcher Produkte wird nicht empfohlen, da diese die Aufnahme von PA immens erhöhen könnten
  • Achtung vor Verwechslung bei Gemüse: Bei der Zubereitung von Salat, Blattgemüse und Kräutern sollten Pflanzenteile, die keiner bekannten essbaren Pflanze zugeordnet werden können, aussortiert werden. Anstelle von getrockneten Produkten auf frische, eindeutig identifizierbare Kräuter zurückgreifen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn wildwachsende Kräuter oder Pflanzen selbst gepflückt und verarbeitet werden

Fachinformation

Seit 2011 veröffentlicht das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) regelmäßig Stellungnahmen zu PA-Gehalten in Lebensmitteln und damit verbundenen Risiken (BfR 2007, 2011, 2013, 2016a, 2020).

Im Juni 2017 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine detaillierte Risikobewertung zu PA in Lebensmitteln veröffentlicht.

Maximale Höchstgehalte für Pyrrolizidinalkaloide (PA) in bestimmten Lebensmitteln sind in Verordnung (EU) 2023/915 festgelegt:

Pyrrolizidinalkaloide Höchstgehalt (μg/kg) Anmerkungen
Borretschblätter (frisch, tiefgefroren), die für den Endverbraucher in Verkehr gebracht werden 750 Ungeachtet strengerer nationaler Vorschriften in bestimmten Mitgliedstaaten über das Inverkehrbringen pyrrolizidinalkaloid-haltiger Pflanzen.
Getrocknete Kräuter, außer die unter 2.4.3 aufgeführten Erzeugnisse 400 Ungeachtet strengerer nationaler Vorschriften in bestimmten Mitgliedstaaten über das Inverkehrbringen pyrrolizidinalkaloid-haltiger Pflanzen.
Borretsch, Liebstöckel, Majoran und Oregano (getrocknetes Erzeugnis) und Mischungen, die ausschließlich aus diesen getrockneten Kräutern bestehen 1.000 Ungeachtet strengerer nationaler Vorschriften in bestimmten Mitgliedstaaten über das Inverkehrbringen pyrrolizidinalkaloid-haltiger Pflanzen.
Tee (Camellia sinensis) und aromatisierter Tee (Camellia sinensis) (getrocknetes Erzeugnis), ausgenommen der unter 2.4.5 genannte Tee und aromatisierte Tee 150

Für Tee mit getrockneten Früchten und getrockneten Kräutern gilt Artikel 3.

„Tee (Camellia sinensis) (getrocknetes Erzeugnis)“ bezieht sich auf:

  • Tee (Camellia sinensis) (getrocknetes Erzeugnis) aus getrockneten Blättern, Stängeln und Blüten (in Beuteln oder lose) für die Zubereitung von Tee (flüssiges Erzeugnis) und
  • Instanttee. Bei Teeextrakten in Pulverform ist ein Konzentrationsfaktor von 4 anzuwenden.

Tee (Camellia sinensis), aromatisierter Tee (Camellia sinensis) und Kräutertees (getrocknetes Erzeugnis) sowie für Kräutertees verwendete Zutaten (getrocknete Erzeugnisse) für Säuglinge und Kleinkinder

75 Für Tee mit getrockneten Früchten und getrockneten Kräutern gilt Artikel 3.
Tee (Camellia sinensis), aromatisierter Tee (Camellia sinensis) und Kräutertees (flüssiges Erzeugnis) für Säuglinge und Kleinkinder 1,0 Für Tee mit getrockneten Früchten und getrockneten Kräutern gilt Artikel 3.
Kräutertees (getrocknetes Erzeugnis) und für Kräutertees verwendete Zutaten (getrocknete Erzeugnisse), außer die unter 2.4.5 und 2.4.8 200

„Kräutertees (getrocknetes Erzeugnis)“ bezieht sich auf:

  • Kräutertees (getrocknetes Erzeugnis) aus Blüten, Blättern, Stängeln, Wurzeln und anderen Pflanzenteilen (in Beuteln oder lose) für die Zubereitung von Kräutertee (flüssiges Erzeugnis) und
  • Instantkräutertees. Bei Extrakten in Pulverform ist ein Konzentrationsfaktor von 4 anzuwenden.

Ungeachtet strengerer nationaler Vorschriften in bestimmten Mitgliedstaaten über das Inverkehrbringen pyrrolizidinalkaloid-haltiger Pflanzen.

Kräutertees (getrocknetes Erzeugnis) und für Kräutertees verwendete Zutaten (getrocknete Erzeugnisse) von Rotbusch, Anis (Pimpinella anisum), Zitronenmelisse, Kamille, Thymian, Pfefferminze, Zitronenverbene und Mischungen, die ausschließlich aus diesen getrockneten Kräutern bestehen, ausgenommen die unter 2.4.5 genannten Kräutertees

400

„Kräutertees (getrocknetes Erzeugnis)“ bezieht sich auf:

  • Kräutertees (getrocknetes Erzeugnis) aus Blüten, Blättern, Stängeln, Wurzeln und anderen Pflanzenteilen (in Beuteln oder lose) für die Zubereitung von Kräutertee (flüssiges Erzeugnis) und
  • Instantkräutertees. Bei Extrakten in Pulverform ist ein Konzentrationsfaktor von 4 anzuwenden.
Kreuzkümmel 400  
Nahrungsergänzungsmittel mit pflanzlichen Zubereitungen, einschließlich Extrakten, außer die unter 2.4.11 aufgeführten Erzeugnisse 400

Der Höchstgehalt gilt für die Nahrungsergänzungsmittel, wie sie in Verkehr gebracht werden.

Ungeachtet strengerer nationaler Vorschriften in bestimmten Mitgliedstaaten über das Inverkehrbringen pyrrolizidinalkaloid-haltiger Pflanzen.

Nahrungsergänzungsmittel auf Pollenbasis
Pollen und Pollenprodukte

500

Der Höchstgehalt gilt für die Nahrungsergänzungsmittel, wie sie in Verkehr gebracht werden.

 

Die Höchstgehalte beziehen sich auf die Untergrenze der Summe der folgenden 21 Pyrrolizidinalkaloide:

Intermedin/Lycopsamin, Intermedin-N-Oxid/Lycopsamin-N-Oxid, Senecionin/Senecivernin, Senecionin-N-Oxid/Senecivernin-N-Oxid, Seneciphyllin, Seneciphyllin-N-Oxid, Retrorsin, Retrorsin-N-Oxid, Echimidin, Echimidin-N-Oxid, Lasiocarpin, Lasiocarpin-N-Oxid, Senkirkin, Europin, Europin-N-Oxid, Heliotrin und Heliotrin-N-Oxid sowie die folgenden zusätzlichen 14 Pyrrolizidinalkaloide, die bekanntermaßen mit einem oder mehreren der oben genannten 21 Pyrrolizidinalkaloide koeluieren, anhand bestimmter derzeit verwendeter Analysemethoden:

Indicin, Echinatin, Rinderin (mögliche Koelution mit Lycopsamin/Intermedin), Indicin-N-Oxid, Echinatin-N-Oxid, Rinderin-N-Oxid (mögliche Koelution mit Lycopsamin-N-Oxid/Intermedin-N-Oxid), Integerrimin (mögliche Koelution mit Senecivernin/Senecionin), Integerrimin-N-Oxid (mögliche Koelution mit Senecivernin-N-Oxid/Senecionin-N-Oxid), Heliosupin (mögliche Koelution mit Echimidin), Heliosupin-N-Oxid (mögliche Koelution mit Echimidin-N-Oxid), Spartioidin (mögliche Koelution mit Seneciphyllin), Spartioidin-N-Oxid (mögliche Koelution mit Seneciphyllin-N-Oxid), Usaramin (mögliche Koelution mit Retrorsin), Usaramin-N-Oxid (mögliche Koelution mit Retrorsin-N-Oxid).

Pyrrolizidinalkaloide, die einzeln und getrennt mit der verwendeten Analysemethode identifiziert werden können, sind zu quantifizieren und in die Summe einzubeziehen.

BASG (2016). Pyrrolizidinalkaloide in Arzneimitteln

BfR (2016b) Fragen und Antworten zu Pyrrolizidinalkaloiden in Lebensmitteln

Gesundheitsministerium: Ernährungspyramide für Schwangere und Stillende

EFSA 2015: Occurrence of Pyrrolizidine Alkaloids in food

EFSA 2016: Dietary exposure assessment to pyrrolizidine alkaloids in the European population.

EFSA 2017: Risks for human health related to the presence of pyrrolizidine alkaloids in honey, tea, herbal infusions and food supplements

BfR (2007). Salatmischung mit Pyrrolizidinalkaloid-haltigem Greiskraut verunreinigt

BfR (2011). Analytik und Toxizität von Pyrrolizidinalkaloiden sowie eine Einschätzung des gesundheitlichen Risikos durch deren Vorkommen in Honig

BfR 2013: Analytik und Toxizität von Pyrrolizidinalkaloiden sowie eine Einschätzung des gesundheitlichen Risikos durch deren Vorkommen in Honig

BfR 2013: Pyrrolizidinalkaloide in Kräutertees und Tees

BfR (2016a) Pyrrolizidinalkaloide: Gehalte in Lebensmitteln sollen nach wie vor so weit wie möglich gesenkt werden.

BfR (2019) Pyrrolizidinalkaloidgehalt in getrockneten und tiefgefrorenen Gewürzen und Kräutern zu hoch

BfR (2020) Aktualisierte Risikobewertung zu Gehalten an 1,2-ungesättigten Pyrrolizidinalkaloiden(PA) in Lebensmitteln

EFSA 2011: Scientific Opinion on Pyrrolizidine alkaloids in food and feed

Richtig essen von Anfang an! Babys erstes Löffelchen.

Verordnung (EU) 2023/915 der Kommission vom 25. April 2023 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006

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Aktualisiert: 10.10.2023