Aviäre Influenza (Vogelgrippe)

AI, Geflügelpest

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Steckbrief

Die Aviäre Influenza (auch Vogelgrippe genannt) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung der Vögel. Erreger sind Influenza A Viren, die aufgrund verschiedener Oberflächenantigene (Hämagglutinin, HA und Neuraminidase, NA) in Subtypen unterteilt werden. Bei Vögeln kommen bisher 16 Hämagglutinin- und 9 Neuraminidase-Subtypen vor. Als Folge von Genveränderungen und Austausch von genetischem Material entstehen ständig neue Virusvarianten.

Es können hochpathogene (stark krankmachende, HPAIV) und niedrigpathogene (schwach krankmachende, LPAIV) Aviäre Influenzaviren unterschieden werden. Die Unterscheidung bezieht sich auf den Schweregrad der Erkrankung bei Vögeln. Hochpathogen für Vögel sind einige Varianten der Subtypen H5 und H7. Diese Viren sind für Vögel hochansteckend, bei Geflügel werden klinische Erkrankungen auch als Geflügelpest bezeichnet. Niedrigpathogene Varianten des Aviären Influenzavirus können sich durch Mutationen spontan zu hochpathogenen Virusvarianten verändern und dadurch schwere Krankheitsausbrüche verursachen.

Säugetiere (u. a. Schweine, Pferde, Katzen, Hunde, Füchse, Dachse, Marder, Fischotter oder Nerze) können sich ebenfalls mit Aviären Influenzaviren infizieren und erkranken. An den Menschen ist der Subtyp (A)H5N1, der derzeit in Europa auftritt, schlecht angepasst und Erkrankungen wurden bislang nicht beobachtet. In anderen Erdteilen werden sporadisch Übertragungen der Aviären Influenza auf den Menschen gemeldet, die teilweise zu tödlich verlaufenden Erkrankungen führen können. Fast alle Infektionen beim Menschen sind auf engen direkten Kontakt mit infiziertem oder erkranktem Geflügel oder indirekt über deren Fäkalien zurückzuführen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch wurde weltweit noch nicht beobachtet.

Vorkommen

Die Vogelgrippe wurde 1878 erstmals in Italien beobachtet. Die Erreger kommen weltweit vor.

Erregerreservoir

Wildlebende Wasservögel sind das natürliche Erregerreservoir.

Infektionsweg

Alle Geflügelarten, aber auch viele Zier-, Greif- und Wildvogelarten sind empfänglich für Aviäre Influenzaviren. Die HPAI-Viren sind besonders für Geflügel hoch ansteckend. Das Virus wird mit Kot, Speichel und Tränenflüssigkeit ausgeschieden. Die Ansteckung findet direkt von Tier zu Tier statt oder indirekt über Gegenstände, die mit dem Virus in Berührung gekommen sind. Bei starker Staubentwicklung ist auch die indirekte Ansteckung über Luft möglich. 

Menschen und andere Säugetiere (u. a. Schweine, Katzen, Hunde, Füchse, Dachse, Marder, Fischotter oder Nerze) können sich bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel ebenfalls mit aviären Influenza-Viren infizieren.

Inkubationszeit

1-3 Tage

Symptomatik

Während niedrigpathogene AI-Viren keine oder nur milde Symptome verursachen, kommt es bei Infektionen mit hochpathogenen AIV-Varianten zu schweren Krankheitsverläufen und hohen Sterberaten. Besonders betroffen sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Atemwegsbeschwerden bis hin zu schwerer Atemnot, grünlich wässriger Durchfall, Blutungen an Organen, Enzephalitis (ZNS-Symptome), Kammspitzen und Ständern, Ödeme (Anschwellungen) im Kopfbereich, ausgeprägter Rückgang der Legeleistung, dünne und fehlende Eierschalen, deutlich verminderte Wasser- und Futteraufnahme, Mattigkeit und Fieber sind häufige Symptome einer Erkrankung an hochpathogenem Aviären Influenzavirus. Enten, Gänse und einige Wildvogelarten zeigen in der Regel keine oder nur milde Symptome, sind aber für die Erregerverbreitung von Bedeutung.

Bei Säugetieren verläuft eine Infektion mit Aviären Influenzaviren oft symptomlos oder mit milden grippalen Symptomen. Infektionen mit bestimmten HPAIV-Varianten können jedoch auch zu schweren und tödlichen Erkrankungen führen.

Situation in Österreich

Seit Ende Oktober wurde in mehreren Regionen Österreichs das Virus der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) bei Wildvögeln, vor allem bei Kranichen und Graugänsen, nachgewiesen. Es ist davon auszugehen, dass in diesen Regionen auch bereits infizierte, aber noch lebende Wildvögel, vorkommen. 

Aufgrund der vermehrten Nachweise bei Wildvögeln werden bestimmte Gebiete im Burgenland, in Kärnten, Nieder- sowie Oberösterreich zu Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko erklärt. In diesen Gebieten gelten bis auf Weiteres zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen, um Hausgeflügel vor einer möglichen Infektion schützen:

  • Ab 50 Vögeln müssen diese dauerhaft in Stallungen oder zumindest in überdachten Haltungsvorrichtungen gehalten werden (Stallpflicht)
  • Geflügelhalter, die weniger als 50 Tiere halten, sind von dieser Stallpflicht ausgenommen, sofern sie eine Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel sicherstellen und ihr Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist

Das restliche Bundesgebiet bleibt Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen müssen hier weiterhin eingehalten werden.  

 Seit Beginn dieses Jahres gab es bereits in allen Bundesländern Österreichs zahlreiche Ausbrüche von Aviärer Influenza bei Wildvögeln. Aber auch einzelne landwirtschaftliche Geflügelbetriebe und Hobbyhaltungen (Vögel in Gefangenschaft) waren vom hochpathogenen A(H5N1) Virus betroffen. Im monatlich erscheinenden Tierseuchenradar Österreich werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der AI bewertet und zusammengestellt.

Geflügelhalter:innen sollten besonders auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen achten: direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. Bei Gesundheitsproblemen der Tiere in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen und die Aviäre Influenza ausgeschlossen werden. Für die Früherkennung und die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung müssen alle tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögel und Greifvögel bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden. Solche Tiere sollen nicht berührt und am Fundort belassen werden. Die Bergung und Untersuchungen werden von der Behörde veranlasst.

Aus gegebenem Anlass weisen wir auch darauf hin, dass jede Geflügelhaltung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist

Informationen des Gesundheitsministeriums zur Geflügelpest

Meldung der Geflügelhaltung im Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS)

Ausbrüche nach Kalenderwoche

Ausbrüche bei Wildvögeln ab Herbst 2023 (Stand 18.03.2024)

Geflügelpest-Überwachung in Österreich

Das europaweite AI-Überwachungsprogramm besteht aus einem aktiven Teil (Nutzgeflügel) und einem passiven Teil (Wildvögel).

Im Zuge des aktiven Überwachungsprogramms im Jahr 2022 wurden in Österreich insgesamt 4.105 Geflügel-Blutproben auf das Aviäre Influenzavirus untersucht.  Schlachtblut von 1.420 Legehennen aus 134 Betrieben (davon 60 Freilandhaltungen), von 400 Elterntieren, Mastgeflügel und Junghennen aus 40 Betrieben, von 550 Mastputen aus 55 Betrieben, von 1.682 Gänsen und Enten aus 83 Betrieben und von 53 Strauße aus 2 Betrieben wurden serologisch untersucht. Es konnten keine Antikörper gegen Influenza A-Virus der Subtypen H5 und H7 nachgewiesen werden. 1365 Proben von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln wurden im Rahmen von Abklärungsuntersuchungen auf das AI-Virusgenom getestet. Hochpathogenes AI Virus (HPAIV) des Subtyps H5N1 konnte in 3 Hobbybetrieben in den Bezirken Rohrbach und Graz-Umgebung nachgewiesen werden.

In Rahmen der passiven Überwachung im Jahr 2022 wurden 338 Proben von tot aufgefundenen Wildvögeln auf das Aviäre Influenza-A-Virusgenom mittels PCR untersucht. Bei 35 toten Wildvögeln aus 5 Bundesländern konnte das hochpathogene A(H5N1) Virus festgestellt werden.

Überwachung auf Aviäre Influenza in Österreich

Fachinformation

Wir untersuchen im Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza (NRL, AGES Mödling) diverse Vogelproben (Organe, Tupfer, Tierkörper) mittels Influenza A Real-Time RT-PCR auf das Vorkommen von AIV. Positive Nachweise werden weiter subtypisiert und mittels Sequenzierung, Eikultur und Hämagglutinationstest (HA) bestätigt. Der indirekte Nachweis durch Bestimmung der Antikörper wird mittels ELISA und Hämagglutinationshemmungstest (HAH) erbracht.

Real-Time RT- PCR und Sequenzierung: Influenza A Viren werden molekulargenetisch bei allen Vögeln mit Real-Time RT-PCR untersucht. Im positiven Fall werden AIV-Varianten direkt mit spezifischen Methoden typisiert, ob ein H5 oder H7 Subtyp vorliegt. Das NRL kann derzeit alle H1 bis H16 bzw. N1 bis N9 AIV Subtypen differenzieren. Mittels Sanger DNA Sequenzierung kann der Pathotyp des H5 bzw. H7 Virusstammes (niedrig- oder hochpathogen, LPAI oder HPAI) bestimmt werden. Bei ausgewählten Proben wird eine Ganzgenomsequenzierung durchgeführt, wobei alle acht Segmente des viralen Genoms angereichert und anschließend sequenziert werden. Die Anreicherung erfolgt direkt aus klinischen Proben mit einer speziellen RT-PCR, die Sequenzierung mit modernen Hochdurchsatzgeräten (Next Generation Sequencing).

Hämagglutinationstest: Bestimmte Viren, wie auch Influenza A Viren, binden mittels Hämagglutinin Erythrozyten an ihre Oberfläche. Dadurch agglutiniert (verklumpt) das Blut. Mittels Verdünnungsreihen kann die Virusmenge ermittelt werden.

Hämagglutinationshemmungstest: Spezielle Antikörper können die vom Virus verursachte Agglutination (Verklumpung) verhindern. Auf diese Weise können Antikörpertiter und spezifische Antikörper, die gegen einzelne AI-Virus-Stämme
gerichtet sind, bestimmt werden.

ELISA: Der Enzyme-linked Immunosorbent Assay ist ein antikörperbasiertes Nachweisverfahren. Im Serum vorhandene Antikörper binden an ein spezifisches Antigen und werden mittels einer enzymatischen Farbreaktion qualitativ bzw.
semiquantitativ gemessen.

Eikultur: Aus den Proben wird eine potenziell infektiöse Impflösung hergestellt, mit der garantiert virenfreie Hühnereier beimpft werden. Diese Eier werden mindestens fünf Tage lang bebrütet. Sind hochpathogene HPAI-Viren vorhanden, sterben die Embryos in den Eiern ab und das Virus in der Allantios kann mittels Hämagglutination (HA) identifiziert werden.

Kontakt

Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling

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Aktualisiert: 18.03.2024