Laut Verordnung (EG) 834/2007 und Verordnung (EG) 889/2008 ist die Anwendung von Saatgut, das nach den Bedingungen des Biolandbaus produziert wurde, verpflichtend.
Um die Verfügbarkeit von Saatgut bestimmter Arten oder Sorten transparent zu machen ist in der Verordnung (EG) 889/2008 die Einrichtung einer Biosaatgutdatenbank bestimmt.
Darüber hinaus sind in dieser Verordnung auch die Verfahrensvorschriften bei Nichtverfügbarkeit der anzubauenden Kulturart oder nicht entsprechender Sorten geregelt.
Die Grundsätze der Datenbank sind folgende: