
Flugbrand bei Gerste (ebenso wie der sehr eng verwandte Weizenflugbrand) ist eine obligat samenbürtige Krankheit. Das heißt, dass eine Pflanze nur dann erkranken kann, wenn infiziertes Saatgut angebaut wurde. Bei Krankheitsauftreten ist die Ähre komplett, fallweise auch nur teilweise zerstört, anstelle von Körnern bildet sich eine so genannte Brandähre aus. Vor dem Erscheinen der Ähren ist die Krankheit für den Praktiker nicht zu erkennen. Diese lose Ansammlung von Sporen wird durch Witterungseinflüsse (v. a. durch Wind) vertragen und infiziert zum Zeitpunkt der Blüte umliegende Pflanzen. Diese erkranken allerdings nicht im selben Jahr, sondern es erfolgt die Infektion des neu heranwachsenden Samens, wodurch erst bei wiederholtem Anbau im nächsten Jahr Infektionen hervorgerufen werden. Äußerlich am Samen sind allerdings keinerlei Symptome erkennbar.
Für die Bekämpfung von Flugbrand am Saatgut sind Spezialbeizmittel erforderlich, da der Erreger mitten im Embryo des Samens sitzt.
Detailierte Informationen zu Flugbrand bei Gerste können in der Broschüre "Flugbrand bei Gerste" von AGES und Landwirtschaftskammer nachgelesen werden.
Diese Broschüre kann beim AGES-Institut für Saatgut oder bei der Landwirtschaftskammer Niederösterreich angefordert werden.
Sie können die Broschüre auch hier downloaden: