Bewertung von Pflanzenschutzmitteln

Grundlage für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln bilden Bewertungsberichte und Gutachten der Expertinnen und Experten der AGES aus den Bereichen Toxikologie, Rückstandsverhalten, Umweltverhalten und Ökotoxikologie, Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit sowie physikalisch-chemische Eigenschaften.

Welche Unterlagen von den Antragsstellern vorzulegen sind, ist in der Richtlinie 91/414/EWG über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln EU-weit einheitlich geregelt.

 

 

 

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