
Grundlage für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln bilden Bewertungsberichte und Gutachten der Expertinnen und Experten der AGES aus den Bereichen Toxikologie, Rückstandsverhalten, Umweltverhalten und Ökotoxikologie, Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit sowie physikalisch-chemische Eigenschaften.
Welche Unterlagen von den Antragsstellern vorzulegen sind, ist in der Richtlinie 91/414/EWG über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln EU-weit einheitlich geregelt.