Autor: Johann Kohl, Pflanzenschutzmittelbewertung und -zulassung

Feuerbrand: Restriktiver Streptomycineinsatz im Jahr 2009

In Summe wurden in Österreich im Frühjahr 2009 nur 36 ha Kernobstfläche mit insgesamt 26,2 kg streptomycinhältigen Pflanzenschutzmitteln behandelt (entspricht 0,47 % der Kernobstfläche). Damit hat sich die unter der Federführung der AGES erarbeitet „Gesamtheitliche Strategie zur Bekämpfung des Feuerbrandes 2009-2013 in Österreich“, die ein umfassendes Vorgehen gegen diese Pflanzenseuche vorsieht, bestens bewährt. Maßgeblich für den reduzierten Einsatzumfang war weiters auch die geringe Infektionsgefahr bedingt durch die ungünstigen Witterungsbedingungen für den Feuerbranderreger im Frühjahr 2009.

Eckpunkte der Strategie zur Bekämpfung des Feuerbrandes:

  1. Allgemeine Maßnahmen für verschiedene Bereiche (Intensivobstbau, Streuobstbau, Zierpflanzenbau, Privatgärten, öffentliches Grün, Baumschulen):
    * Vorbeugung (z. B. Sorten- und Unterlagenwahl, keine weiteren Wirtspflanzen in Intensivobstbaugebieten)
    * Hygienemaßnahmen (u.a. zur Vermeidung der Verbreitung der Pflanzenseuche)
    * Sanierung (z. B.: Rodung, Rückschnitt, Vernichtung des befallenen Materials nach regelmäßiger Kontrolle auf Symptome)
  2. Forschungs- und Versuchstätigkeit zur Entwicklung wirksamer Maßnahmen ohne Antibiotikaeinsatz zur Beherrschung der Pflanzenseuche
  3. Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zur Bewußtseinsbildung über die Pflanzenseuche Feuerbrand
  4. Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenhilfsmitteln ohne Antibiotikaeinsatz
  5. Gefahr im Verzug - Zulassungen

Die restriktiven Auflagen für Zulassungsinhaber und Verwender, die umfassenden Maßnahmensetzungen des Bundesamtes für Ernährungssicherheit (BAES) und der Bundesländer blieben auch für die Saison 2009 unverändert: Der Einsatz von Streptomycin kam demnach nur bei akuter Gefahr in von den zuständigen Landesbehörden festgelegten, geographisch abgegrenzten Gebieten in der Kernobst-Intensivproduktion in Frage und war auch dort nur als ergänzende Maßnahme im Rahmen einer gesamtheitlichen Bekämpfungsstrategie vorgesehen.

Behandlungen der Obst-Kulturen durften außerdem nur nach einer wissenschaftsbasierten Warnmeldung zum Auftreten der Pflanzenseuche und nach Freigabe durch die zuständige Landesbehörde vorgenommen werden. Im Rahmen der Anwendung mußten Mindestabstände zu Gewässern und Wohngebäuden eingehalten werden. Die Obstbauern erhielten das Antibiotikum nur gegen Vorlage eines Berechtigungsscheines, der auch die maximal zu beziehende Produktmenge festlegte. Zusätzlich wurde die Anzahl der maximal zulässigen Anwendungen von drei auf zwei reduziert. Weiters erfolgte eine Differenzierung und damit weitere Reduzierung der Aufwandmengen dahingehend, dass auch das Alter der Kernobstanlage Berücksichtigung fand, d. h. es wurden reduzierte Aufwandmengen für Junganlagen vorgeschrieben. Ziel war und bleibt es, unter Wahrung des Gesundheits- und Umweltschutzes, die Ausbreitung des Quarantäneerregers bestmöglich zu verhindern.

Streptomycineinsatz gegen Feuerbrand in Österreich im Jahr 2009

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