Gesetzliche Ausbildung

Diese wird im § 12 des Vermarktungsnormengesetzes BGBl. I Nr. 68/2007 festgeschrieben.
Demnach können Personen als Kontrollorgane bestellt werden, die

• Mindestens eine berufsbildende mittlere Schule der entsprechenden 
   Fachrichtung absolviert haben oder
• als nach den Bestimmungen des Lebensmittelsicherheits- und 
   Verbraucher- schutzgesetzes (LMSVG) vom 20. Jänner 2006, BGBL I 
   Nr. 13/2006, bestellte oder beauftragte Aufsichtsorgane tätig sind oder
• sonst eine Betätigung in der Dauer von mindestens zwei Jahren ausgeübt 
   haben, die erwarten lässt, dass sie die entsprechenden Kenntnisse und
   Fertigkeiten in der Warenkunde erworben haben und
• die überdies den erfolgreichen Besuch eines vom Bundesministerium für
   Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft veranstalteten
   oder anerkannten Lehrkurses nachweisen können, in dem die für eine
   Kontrolle erforderlichen Rechts- und Warenkenntnisse vermittelt werden.

Weiters sind die Kontrollorgane verpflichtet, sich beruflich fortzubilden und sich mit dem letzten Stand der einschlägigen Vorschriften vertraut zu machen.

Auch in der Gruppe Vermarktungsnormen (VNG) werden die eingesetzten Kontrolleure einer ständigen Weiter- und Fortbildung unterzogen. Neben hausinternen Schulungskursen, auch im Rahmen der AGES–Akademie,
haben die Kontrollorgane auch internationale Trainingskurse zu absolvieren. Unter anderen werden regelmäßig die internationalen Arbeitstagungen für Obst und Gemüse in Bonn, die unter OECD Aufsicht stehenden Harmonisierungskurse für Obst und Gemüse in der Slowakei (Mojmirovce), internationale Trainingskurse für Obst und Gemüse in England (Reading), deutsche Überwachertagungen für Eier und Geflügelfleisch  sowie
Fortbildungsveranstaltungen von der Bundesforschungsanstalt für Fischerei in Hamburg besucht.

Tierernährung und Futtermittel

Institut: Tierernährung und Futtermittel
Ort: 1220, Spargelfeldstrasse 191
Dienstort: Wien

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