ERSTELLT: 26.01.2010

Nahrungsergänzungsmittel (NEM)

dienen zur Ergänzung der normalen (allgemeinen) Ernährung. Sie dienen keinesfalls zur alleinigen Ernährung. Infolgedessen können sie eine abwechslungsreiche Ernährung auch nicht ersetzen. Sie gleichen daher auch Ernährungsmängel, die durch eine ungesunde, einseitige Ernährung entstehen können, nicht aus. Die Kennzeichnung und Aufmachung von NEM sowie deren Bewerbung dürfen keinen Hinweis enthalten, mit dem behauptet oder der Eindruck erweckt wird, dass bei einer ausgewogenen, abwechslungsreichen Ernährung im Allgemeinen die Zufuhr angemessener Nährstoffmengen nicht möglich ist. Angaben wie: „aufgrund unserer verarmten Böden ist eine ausreichende Mineralstoffversorgung grundsätzlich nicht mehr möglich“ sind daher beim Inverkehrbringen von NEM nicht zulässig. NEM dürfen auch keine „kosmetische“ Anwendungsempfehlung (zum Auftragen auf die Haut) aufweisen.

jft

Markus Zsivkovits

Institut: LMS Tierische LM, Kosmetika, Gebrauchsgegenstände, Getränke
Ort: 1220, Spargelfeldstrasse 191
Dienstort: Wien

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