AKTUALISIERT: 21.07.2010

Abteilung 6 - Gebrauchsgegenstände (GGST)

Aufgaben:

Untersuchung, Begutachtung und Bewertung von Gebrauchsgegenständen gemäß LMSVG § 3 Z 7 lit. a, b und d

§ 3  Z 7 lit. a umfasst

alle Materialien und Gegenstände, die bestimmungsgemäß in direkten Kontakt mit Lebensmitteln kommen.

Diese "Food Contact Materials (FCM)" werden allgemein auf der nationalen Ebene durch das LMSVG (§§16 und 17) und auf EU-Ebene durch die gemeinschaftliche Verordnung  (EG) Nr. 1935/2004 geregelt. Auf die bestehenden speziellen Regelungen für die verschiedenen FCM-Materialien(Kunststoffe, Papier und Karton, Glas, Keramik, Lacke, Beschichtungen, Metalle usw.) sei verwiesen.

Die Fachexperten dieser Abteilung sind als Vertreter Österreichs in der EU Working-Group on Food Contact Materials tätig und wirken somit aktiv an  der Erstellung der gemeinschaftlichen Regelungen für FCM mit.

Die Abteilung für Gebrauchsgegenstände beheimatet auch das nationale Referenzlabor für Food Contact Materials, das in enger Zusammenarbeit mit den anderen (22) nationalen Referenzlabors und dem gemeinschaftlichen Referenzlabor dafür sorgt, das in der EU eine einheitlich hohe Qualität bei analytischen Untersuchungen angewendet wird.

Community Reference Laboratory for Food Contact Materials

§ 3  Z 7 lit. b definiert

alle Materialien und Gegenstände, die bestimmungsgemäß in direkten Kontakt mit kosmetischen Mitteln kommen.

Der Unterschied bei der Beurteilung dieser Produkte  im Gegensatz zu den FCM besteht darin, dass Kosmetikkontaktmaterialien nicht gemäß LMSVG zugelassen sein müssen.

§ 3  Z 7 lit. d beschreibt

Gegenstände, die bestimmungsgemäß äußerlich mit dem menschlichen Körper oder den Schleimhäuten in Berührung kommen zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck der Körperhygiene, sofern sie nicht kosmetische Mittel oder Medizinprodukte sind.

Diese Hygieneprodukte (Toilettenpapier, Tampons, Watte usw.) haben seit 2006 durch das LMSVG eine stärkere Gewichtung im Lebensmittelrecht erhalten.

Im Rahmen der genannten Fachkompetenz ist die Abteilung für Gebrauchsgegenstände im hoheitlichen Bereich neben der Untersuchung und Begutachtung von amtlich überbrachten Proben auch zur Erstellung von fachlichen Stellungnahmen für das BMG, Verwaltungsstrafstellen und Gerichte zuständig und stellt auch ein Mitglied der Codex-Unterkommission Gebrauchsgegenstände. Sofern personelle und zeitliche Kapazität es erlaubt, werden auch gerne Aufträge von privaten Auftraggebern übernommen.

Ein Aufgabenschwerpunkt dieser Abteilung liegt in der Beratung und Schulung von Industrie, Konsumenten und Interessensvertretungen. 

Leiterin:

Dipl.Ing. Johanna Foisner

Telefon: +43(0)5 0555 35351
johanna.foisner@ages.at

Leiterin-Stv.:

Dr. Christa Hametner

christa.hametner@ages.at

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Aufgaben des Bereiches Lebensmitteluntersuchung

 

Nützliche Links:
(Es öffnet sich die externe Website des BMG)

Gebrauchsgegenstände

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