Die charakteristische Wirkung von Pflanzenschutzmittel ist ihre Wirkung auf Organismen. Sie unterliegen daher einem Zulassungsverfahren. Die Verkehrskontrolle überprüft die Einhaltung der im Zulassungsverfahren gestellten Bedingungen und Auflagen. Da Pflanzenschutzmittel häufig gefährliche Stoffe (im Sinn des Chemikaliengesetzes) sind, ist eine Kontrolle der Lagerung, der Verpackung und der korrekten Deklaration wichtig, um sicherzustellen, dass die Abnehmer der Produkte korrekt über den Umgang mit den Produkten informiert werden.
Weiters werden Muster gezogen, um die richtige Zusammensetzung durch Analyse im Labor überprüfen zu können.