Jahresabschluss und Lagebericht zum 31. Dezember 2010 der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, Wien
Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2002 auf Grund des § 7 Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz (GESG) gegründet und ist mit 1. Juni 2002 per Gesetz entstanden.
Die Gesellschaft befindet sich seit ihrer Gründung im Jahr 2002 in einer Entwicklungsphase, die durch laufende Umstrukturierungsmaßnahmen gekennzeichnet ist.
Im Geschäftsjahr 2006 wurde die Übertragung des Bereiches PharmMed in die AGES vorgenommen. Rechtsgrundlage der Übertragung bildete das GESG, mit dem das Bundesinstitut für Arzneimittel (BIfA) in die AGES übertragen wurde und das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen eingerichtet wurde. Gemäß § 17 Abs. 1 GESG trat die AGES als Gesamtrechtsnachfolger des Bundes hinsichtlich des BlfA in alle bestehenden Rechte und Pflichten mit 1. Jänner 2006 ein.
Seit dem Geschäftsjahr 2007 wurden vorwiegend erforderliche sowie gesetzlich vorgegebene System- und Prozessadaptierungen vorgenommen, weiche in den nächsten Jahren weiter bearbeitet und abgeschlossen werden.
Das durch Gesamtrechtsnachfolge übertragene Nettovermögen wurde mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 1. Jänner 2006 für den neuen Geschäftsbereich PharmMed festgelegt. Bundesbeamte und Vertragsbedienstete, die am 31. Dezember 2005 dem Bundesinstitut für Arzneimittel angehörten, sind gemäß § 13 Abs. 1a und 7a GESG mit 1. Jänner 2006 der AGES zur dauernden Dienstleistung zugewiesen bzw. deren Dienstnehmer. Weiters ist die AGES nach § 19 Abs. 15 GESG verpflichtet, dass die Aufgaben der PharmMed in einem gesonderten Kostenrechnungskreis zu führen und im Jahresabschluss gesondert auszuweisen sind.
Die Erstellung des Segmentberichts wurde auf Basis der bestehenden Systeme und den vorhandenen Detailinformationen abgeleitet und mit Hilfe von Umlageschlüssel (VZK, m2, Stunden, Personalaufwand) ermittelt.
Auf den vorliegenden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurden die Rechnungslegungsbestimmungen des Unternehmensgesetzbuches in der geltenden Fassung angewandt.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Bei der Bilanzierung und Bewertung wurde den allgemein anerkannten Grundsätzen Rechnung getragen. Dabei wurden die im § 201 Abs. 2 UGB kodifizierten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ebenso beachtet wie die Gliederungs- und Bewertungsvorschriften für
die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der §§ 195 bis 211 und 222 bis 235 UGB. Im Zusammenhang mit dem § 201 Abs. 2 Z 2 UGB (Fortführung des Unternehmens) wurde eine Verpflichtungserklärung von den Eigentümern (Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, nunmehr Bundesministerium für Gesundheit sowie Bundesministerium für Land und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft) abgegeben. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
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