AKTUALISIERT: 02.12.2010

Der Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat kommen in einer GesmbH wichtige Funktionen zu: Er kontrolliert die Geschäftsführung, prüft den Jahresabschluss und den Lagebericht, kann Berichte über Angelegenheiten der AGES verlangen und die AGES selbst prüfen bzw. mittels Sachverständigen prüfen lassen.

Der Aufsichtsrat der AGES besteht aus elf Mitgliedern. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) bestellen jeweils drei Mitglieder, das Bundesministerium für Finanzen und das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz jeweils ein Mitglied. Der Betriebsrat entsendet drei Aufsichtsratsmitglieder. Die Funktionsperiode beträgt fünf Jahre.
 
Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind:

Der Aufsichtsrat muss mindestens viermal im Geschäftsjahr tagen. Seine Zustimmung ist erforderlich für Budget, Arbeitsprogramm, Unternehmenskonzepte, Investitionen größeren Umfangs, Aufnahme von Darlehen, Eröffnung und Schließung von Niederlassungen sowie den Erwerb und die Veräußerung von Liegenschaften.

Fünf Mitglieder des Aufsichtsrats bilden den Finanz- und Personalausschuss. Dieser Ausschuss befasst sich intensiv mit allen Personal, Finanz- und Budgetangelegenheiten.

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