Natürliche Radioaktivität

Bergstollen
Foto: AGES

Dosisabschätzung nach NatStrV

Die Exposition durch natürliche Strahlung kann in besonderen Situationen, z.B. beim Verarbeiten von bestimmten Arbeitsstoffen, erhöht sein. Dies betrifft Arbeitsbereiche mit potenziell erhöhten Radon-Expositionen (z.B. Wasserversorgungsanlagen, untertägige Arbeitsbereiche; siehe auch Radon) und Arbeitsbereiche mit potenziell erhöhten Expositionen durch Uran und Thorium (z.B. Herstellung von thoriumhaltigen Produkten, Verarbeitung von Seltenen Erden). Auch können durch Rückstände mit erhöhtem Gehalt an Uran und Thorium erhöhte natürliche Expositionen auftreten.

Die Natürliche Strahlenschutz-Verordnung (NatStrV) regelt den Schutz von Arbeitskräften und Einzelpersonen der Bevölkerung vor natürlicher Radioaktivität.Die von dieser Verordnung betroffenen Betriebe sind in § 2 der NatStrV aufgeführt.

Diese Betriebe sind verpflichtet, eine autorisierte Dosisüberwachungsstelle mit einer Dosisabschätzung für die Beschäftigten zu beauftragen und das Ergebnis der Bezirksverwaltungsbehörde mitzuteilen.

Als autorisierte Dosisüberwachungsstellen führen die Strahlenschutz-Kompetenzzentren Dosisabschätzungen und –ermittlungen im Sinne der Natürlichen Strahlenquellen-Verordnung (NatStrV) durch. Wir beraten Sie gerne.

 

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