Anlagenüberwachung
Gemäß § 17 des Strahlenschutzgesetzes ist der Betrieb von kerntechnischen Anlagen von der Bewilligungsbehörde zu überwachen. Es werden dem Betreiber unter anderem Höchstwerte für die Ableitung radioaktiver Stoffe an die Umgebung sowie die Überwachung und Protokollierung der Abgabemengen vorgeschrieben. Im Rahmen dieser behördlichen Überwachung ist die AGES mit der Kontrolle des Atominstituts der Österreichischen Universitäten in Wien und der Austrian Research Centers in Seibersdorf betraut. Untersucht werden sowohl Emissionen (Abwasser, Abluft) als auch diverse Medien aus der Umgebung der Anlagen (Immissionskontrolle) im Zuge von vierteljährlich stattfindenden Kontroll- und Probenahmefahrten. Auf Basis der Messergebnisse und der Überprüfung der Betreiberangaben werden jährlich Kontrollberichte erstellt.
AGES
Ort: 1220, Spargelfeldstraße 191
Dienstort: Wien
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