Arbeitsgruppe „NICHT SICHER“
In der EG-Basisverordnung zum Lebensmittelrecht (VO (EG) Nr. 178/2002) sind im Artikel 14 die allgemeinen Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit und der Begriff „nicht sicher“ angeführt. Im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz ist festgelegt, dass es verboten ist, Lebensmittel, die „nicht sicher“ sind, in Verkehr zu bringen.
Daher wurde seitens des Bundesministeriums für Gesundheit die Arbeitsgruppe „Nicht sicher“ ins Leben gerufen. Diese ist aus Vertretern der AGES, der Lebensmitteluntersuchungsanstalten der Länder sowie Vertretern des BMG zusammengesetzt. Aufgabe ist die fachliche Interpretation des Begriffes „nicht sicher“ auf Basis risikobasierter Überlegungen. Ziel ist die österreichweit harmonisierte Vorgangsweise bei der Beurteilung von Verstößen gegen das Lebensmittelrecht im Hinblick auf „nicht sicher“ durch die amtlichen Lebensmittel-Gutachter.
Die Arbeitsgruppe hat eine Grundleitlinie und zu den verschiedensten Thematiken eine Reihe von Beiblättern erarbeitet. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe entsprechen somit einer Art Loseblattsammlung. Die Leitlinie und die mitgeltenden Beiblätter sind als „lebendes“ Dokument zu sehen, da Änderungen immer wieder notwendig werden.
Als ein Beispiel sei die Vorgangsweise bei Höchstgehalts-Überschreitungen von Kontaminanten, wie z. B. Schwermetallen, in Lebensmitteln angeführt, die im Normalfall dazu führt, dass ein Lebensmittel mit „nicht sicher – für den menschlichen Verzehr ungeeignet“ beurteilt wird. Ab bestimmten Konzentrationen in einem Lebensmittel kann, unter Beachtung des Konsums des Lebensmittels, als „nicht sicher – gesundheitsschädlich“ beurteilt werden. Ein wichtiger Grundsatz ist der risikobasierte Ansatz bei der Beurteilung, wobei insbesondere auf die empfindliche Gruppe der Kinder geachtet wird.
Die Arbeitsgruppe trifft sich in regelmäßigen Abständen etwa fünf Mal pro Jahr und wird von Roland Grossgut, Bereich DSR, geleitet.
Die entsprechende Leitlinie können Sie hier einsehen.
Risikobewertung
Institut: Risikobewertung
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Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit