ERSTELLT: 08.08.2011

AGES: Klarstellung zu Global 2000-Falschinformation betreffend Maisbeizmittel und Bienenprojekt

Pflanzenschutzmittel-Zulassungen und Monitoring-Programm „MELISSA“ laufen noch objektiven wissenschaftlichen Kriterien

Die AGES stellt betreffend heute wiederholt von Global 2000 erhobenen Vorwürfen klar: Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft unterliegt nachvollziehbaren objektiven und strengen Kriterien, deren Einhaltung von den Landesbehörden kontrolliert werden. Oberstes Gebot einer Verwendung von Pflanzenschutzmitteln  in der Landwirtschaft und der Maßnahmensetzung der Behörden ist immer der Schutz der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt. In der gegenständlichen Causa  eines lokal begrenzten Falls laufen derzeit die Untersuchungen der niederösterreichischen Landesbehörden unterstützt durch ein „Sicherheitsmonitoring“ in der Umgebung. Diese Ergebnisse sind abzuwarten. Es ist eine Verschmutzung des Grundwassers durch den Einsatz in der Landwirtschaft bzw. ein Zusammenhang mit insektizidgebeiztem Saatgut nicht belegt und bei sachgemäßer Anwendung auszuschließen.

Auch im Falle des Bienenschutz-Projektes „MELISSA“ handelt es sich um ein „Sicherheitsmonitoring“ mit wissenschaftlicher Abklärung; hier konkret im Zusammenhang mit neonicotinoiden Beizmitteln. Die zuständigen Behörden bearbeiten den vorliegenden Fall rasch und mit gebotener Umsicht. Die von Global 2000 formulierte Einflussnahme in Richtung der durchführende Überwachungsbehörde AGES/BAES bzw. dem verantwortlichen Minister ist entschieden zurückzuweisen. Festzuhalten ist, dass die Risikobewertung und letztlich Freigabe von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen nach wissenschaftlichen objektiven und transparenten Kriterien auf EU-Ebene durch die EFSA bzw. die EU-Kommission unter Einbindung der 27 Mitgliedstaaten erfolgt. Das EU-Mitgliedsland Spanien berichtete zum Wirkstoff Thiamethoxam die Bewertung an die zuständigen EU-Gremien. Auf der Grundlage der Wirkstoffzulassung auf EU-Ebene sind in Österreich  Pflanzenschutzmittel sowohl als Saatgutbeizmittel als auch als Insektizid im Kartoffelanbau zugelassen.

Rückfragehinweis:
AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Unternehmenskommunikation
Tel.: +43 (0)50 555-25000
E-Mail: presse@ages.at

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