ERSTELLT: 19.03.2010

AGES: Stellungnahme zum Vorwurf des Gesetzesbruches

(Wien, 19.3.2010, AGES) Zur OTS 0053 stellt die AGES, Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, fest: Es gibt keine Beauftragung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), zur „Suche nach Informanten“ innerhalb des Unternehmens.

Die AGES nimmt die Verantwortung zum Schutz sensibler Daten wahr. Es gibt den begründeten Verdacht, dass firmenintern anvertraute Daten Unbefugten zugänglich gemacht wurden. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen gemäß Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz (GESG) und Datenschutzgesetz 2000 (DSG) ist die Geschäftsführung verpflichtet, diesem Verdacht nachzugehen. Durch die Einbindung von Betriebsrat, Personal-  sowie Rechtsabteilung ist die Einhaltung der datenschutzrechtlichen und arbeitsrechtlichen Vorschriften gewährleistet.
Die Geschäftsführung der AGES betont ausdrücklich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens in keiner wie auch immer gearteten Form „überwacht“ werden.

Um jeden Zweifel auszuräumen wird die AGES alle nötigen Maßnahmen zur Prüfung des Verdachtsmoments einleiten. 

 

Rückfragehinweis:
AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

Unternehmenskommunikation:
Spargelfeldstraße 191, A-1220 Wien
Tel: +43 (0)50 555-25000

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