Zum Einsatz von Streptomycin als Pflanzenschutzmittel - Bewertung aus Sicht der Humanmedizin
Die Verwendung von Antibiotika hat in hohem Maße zur Verbesserung des Gesundheitszustandes beigetragen. Das zunehmende Vorkommen von Antibiotika- Resistenzen stellt jedoch ein ernstes, weltweites Problem dar. Lösungsansätze zur Verminderung der Resistenzproblematik richten sich primär auf Bemühungen im niedergelassenen Bereich und in Krankenanstalten (1,2). Dennoch müssen auch Bemühungen im Bereich der Landwirtschaft inkludiert sein. Ein Verbot der generellen Anwendung von antimikrobiell wirksamen Futtermittelzusätzen, so genannter Leistungsförderer, trat 2006 europaweit in Kraft. Seit 1998 war es bereits untersagt gewesen, als Leistungsförderer Substanzen jener Antibiotikagruppen einzusetzen, die auch in der Humanmedizin Anwendung finden.
Österreich ist zudem eines der wenigen Länder, in denen auch der Einsatz von Streptomycin als Pflanzenschutzmittel verboten ist (Verbotsverordnung, 17. März 2004). Streptomycin, für das es als Pflanzenschutzmittel EU-weit keine Zulassung gibt, gilt derzeit als einzige
Substanz mit einem beständigen Wirkungsgrad von über 70% gegen Erwinia amylovora, dem Quarantäneschaderreger von Feuerbrand bei Rosenholzgewächsen. Das starke Auftreten des Feuerbrandes im Jahr 2007 führte zum kontrollierten Einsatz von 34 kg Streptomycin im Jahre 2008. Aufgrund der potentiellen Gefährdung der Obstanlagen bei ähnlichen epidemiologischen Voraussetzungen wird auch für 2009 die Anwendung von Streptomycin in Kernobst-Erwerbsobstanlagen in Erwägung gezogen. Ein Einsatz kann hierbei gemäß Pflanzenschutzgesetz nur als „Gefahr im Verzug“ Regelung erfolgen, streng nach Indikation und gemäß umfassenden Auflagen (Abgabe definierter Mengen nur auf Bezugsschein; Vorgaben betreffend Abstand zu Siedlungsraum und Gewässer; Anwendung nur unter Aufsicht des amtlichen Pflanzenschutzdienstes).
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