AGES und BAES zu europaweitem illegalen Pestizidhandel

(Wien, 6.4.2009, AGES) Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, AGES, und das Bundesamt für Ernährungssicherheit, BAES, die zuständige Kontrollbehörde, teilen mit, dass auf Basis der deutschen Behördenermittlungen, zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein österreichischer Betrieb im Verdacht steht in den illegalen Handel mit verbotenen bzw. nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittel beteiligt zu sein.

Bei den illegalen Produkten handelt es sich unter anderem um Pestizide mit den Wirkstoffen Hexazinon, Lindan und eventuell Atrazin, die in Österreich und in der EU verboten bzw. nicht zugelassen sind.

Das BAES teilt den gegenwärtigen Stand der Ermittlungen mit:

Mitte März 2009 wurde das BAES durch die deutsche Behörde für Wirtschaft und Arbeit in Hamburg über den illegalen europaweiten Handel mit Pflanzenschutzmitteln informiert. Auf einer übermittelten Liste fand sich auch der Name einer österreichischen Firma. Das betroffene Unternehmen wurde umgehend durch Kontrollorgane des BAES im Rahmen einer amtlichen Pflanzenschutzmittelkontrolle überprüft. Die Kontrolle aller Betriebsstandorte der betroffenen Firma ergab, dass die Geschäftstätigkeiten der Firma von Ungarn aus gesteuert bzw. mittlerweile gänzlich nach Ungarn verlegt worden waren.

In Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden wurde über Initiative des BAES die ungarische Kontrollbehörde informiert, die weitere Maßnahmen ergriffen hat. Zum gegenwärtigen Stand finden sich keine Hinweise, dass diese verbotene bzw. nicht zugelassene Pestizide in Österreich im Umlauf sind. Das BAES steht in Kontakt mit den Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten, sodass im Verdachtsfall umgehend Maßnahmen ergriffen werden können.

FAQ zu illegalem Pestizidhandel:

Was sind Atrazin, Lindan und Hexazinon?

Atrazin ist ein Herbizid. Da der Wirkstoff und seine Abbauprodukte leicht ins Grundwasser gelangen können, darf das Mittel in der EU nicht mehr verwendet werden. Für Pflanzenschutzmittel und ihre relevanten Abbauprodukte gilt generell ein Grenzwert von 0,1 Mikrogramm/Liter im Wasser. Dieser Wert ist nicht auf ihre toxikologischen Eigenschaften begründet, sonderen ein Vorsorgewert.

Lindan ist ein Insektizid, dass aufgrund seiner Giftigkeit für den Menschen (Anwenderschutz ist nicht gewährleistet) und die Umwelt (Risiko für Vögel, Säugetiere, Regenwürmer und Bodenorganismen) nicht mehr verwendet werden darf.

Hexazinon ist ein Herbizid, das in der Forstwirtschaft verwendet wurde. Da kein Hersteller den Wirkstoff notifiziert hat (d. h. den Wirkstoff weiter in Verkehr bringen zu wollen), wurde er automatisch von der Liste der zugelassenen Wirkstoffe gestrichen.

Seit wann sind Atrazin, Lindan und Hexazinon in der EU verboten?

Atrazin:

Seit dem 30.06.2007 ist das Inverkehrbringen und ab dem 31.12.2007 die Verwendung Atrazin-hältiger Pflanzenschutzmittel in der gesamten EU nicht mehr zulässig.

Lindan:

Seit dem 21.02.2001 ist das Inverkehrbringen und ab dem 21.02.2002 die Verwendung Lindan-hältiger Pflanzenschutzmittel in der gesamten EU nicht mehr zulässig.

Hexazinon:

Seit dem 30.06.2007 ist das Inverkehrbringen und ab dem 31.12.2007 die Verwendung Hexazinon-hältiger Pflanzenschutzmittel in der gesamten EU nicht mehr zulässig.

Werden Lebensmittel auf Rückstände von Atrazin, Lindan und Hexazinon untersucht?

In den Kompetenzzentren der AGES werden Lebensmittel - von Obst und Gemüse über Milch und Eier bis hin zu Getreide, Kindernnahrung und Honig - routinemäßig auf Rückstände von über 300 Wirkstoffen untersucht, auch auf jene von Atrazin, Lindan und Hexazinon. Im Jahr 2008 wurden insgesamt 3084 Proben auf Lindan, 1931 Proben auf Atrazin und 360 Proben auf Hexazinon untersucht. In keiner Probe wurde ein Rückstand dieser Wirkstoffe nachgewiesen.

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