(Wien, 9. 5. 2008, AGES) Immer öfter bringen Touristen aus Südostasien ganze Kartons mit vermeintlich preiswerten Orchideen nach Österreich mit. Enttäuschung und Verärgerung sind dann sehr groß, wenn diese Blumen bei der Einreise vom Zoll beschlagnahmt werden. Dies geschieht jedoch zu Recht, da die Einfuhr von Orchideen aus Malaysien, Singapur und Thailand nach Österreich ohne gültiges Pflanzengesundheitszeugnis gemäß Pflanzenschutzgesetz 1995 verboten ist. Diese Schnittblumen müssen laut Gesetz vernichtet werden.
Kleine Ursache, große Wirkung
Der Grund für diese strenge gesetzliche Regelung hinsichtlich der Orchideen heißt Thrips palmi: Dieses kleine Insekt aus der Gruppe der Fransenflügler könnte nämlich als blinder Passagier in Orchideenblüten unbemerkt bei uns einreisen. Da es sehr mobil ist, wandert es leicht auf andere Pflanzen über. In Gewächshäusern könnte es dann schwere Schäden an Gemüse und Zierpflanzen anrichten, da es bereits unempfindlich gegen viele Pestizide geworden ist. Bei Untersuchungen beschlagnahmter Orchideen haben Wissenschafter der AGES, der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, herausgefunden, dass in einem Teil der Orchideenblüten tatsächlich Massen solcher kleinen Thripse lebten.
Einschleppungen derartiger Schadinsekten haben bereits in der Vergangenheit immer wieder zu größten wirtschaftlichen Schäden und Katastrophen für die Landwirtschaft geführt – man denke nur an die Reblaus, den Kartoffelkäfer oder den Maiswurzelbohrer. Gefährliche Schädlinge, die auf keinen Fall eingeschleppt werden dürfen, werden im Anhang zum Pflanzenschutzgesetz als so genannte Quarantäneorganismen aufgelistet. Das bedeutet, dass alle Maßnahmen ergriffen werden müssen, um ihre Einschleppung und Verbreitung zu verhindern.
Import nur mit Gesundheitszeugnis
Bei einer offiziellen Orchideen-Einfuhr durch einen registrierten Importeur muss ein Pflanzengesundheitszeugnis vorgelegt werden, zusätzlich werden solche Schnittblumen genauestens auf Befall durch Thrips palmi kontrolliert. Privat importierte Schnittblumen aus Thailand, Malaysien und Singapur ohne Pflanzengesundheitszeugnis hingegen werden beschlagnahmt und vernichtet. Um vor bösen Überraschungen beim Zoll gefeit zu sein, sollten Touristen daher keine frischen Pflanzen oder Teile davon aus Ländern außerhalb der EU mit nach Hause nehmen. Im Zweifelsfalle ist es am besten, sich bereits vor Urlaubsantritt über die gesetzlichen Bestimmungen zu informieren. Auskünfte erteilt der Amtliche Österreichische Pflanzenschutzdienst an der AGES.
AGES: Schutz für Mensch, Tier und Pflanze
Die AGES nimmt im Auftrag der Republik Österreich vielfältige Aufgaben auf dem Gebiet der Gesundheit und Ernährungssicherheit wahr. Ihr Ziel: weniger Menschen, Tiere und Pflanzen werden krank. Dazu arbeiten sieben strategische Bereiche – Landwirtschaft, Lebensmitteluntersuchung, Veterinärmedizin, Humanmedizin, PharmMed, Kompetenzzentren und Risikobewertung − interdisziplinär zusammen. In 42 Instituten und Kompetenzzentren untersuchen, begutachten und kontrollieren 1400 ExpertInnen u. a. Saatgut, Lebensmittel, Arzneimittel, Tierseuchen und Infektionskrankheiten.
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E-Mail: andreas.kahrer@ages.at
Amtlicher Österreichischer Pflanzenschutzdienst:
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